Orthopädietechniker kritisieren Pauschalkürzung für Hilfsmittel
Die Bundesregierung plant eine Pauschalkürzung von drei Prozent der Vergütung für Hilfsmittel für die Jahre 2027 und 2028 mit dem GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz. Damit sende sie ein falsches Signal, so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik.
Die Bundesregierung will die prekäre finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verbessern und dazu das GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz auf den Weg bringen. Ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums liegt jetzt vor. Mit der Reform soll die Ausgabenentwicklung enger an die Einnahmen gekoppelt werden. Die Beiträge würden so planbarer, sozialverträglich und über die kommenden Jahre nahezu konstant bleiben, das Ministerium. Mit dem Maßnahmenpaket konzentriert sich die Regierung auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV.
"Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich", heißt es im Gesetzentwurf. Und weiter: "Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt." Dabei soll Leistungsniveau und die Versorgungsqualität erhalten bleiben.
Falsches ordnungspolitisches Signal
Eine Maßnahme sorgt für Unmut beim Orthopädietechnikerhandwerk. Für Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028 soll sich die vertraglich vereinbarte Vergütung pauschal um drei Prozent je Versorgung verringern. Das sei ordnungspolitisch widersprüchlich und setze ein falsches Signal an einen Bereich, der sich gerade nicht von der Einnahmenseite entfernt hat, kritisiert der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik. Denn mit dieser Maßnahme greife die Regierung in einen Bereich ein, der laut des Innungsverbands nicht durch entkoppelte Preisdynamik auffällt.
Besonders problematisch sei, dass die vorgesehenen Festbeträge "ausdrücklich auf standardisierbare Versorgungsbereiche mit geringem Dienstleistungsanteil zielen, die pauschale Kürzung aber ganz andere Wirkungen entfaltet". Sie behandele ungleiche Versorgungslagen gleich und erzeuge so ungleiche Belastungseffekte. "Standardisierte Bereiche werden relativ begünstigt, dienstleistungsintensive Versorgungen dagegen überproportional belastet. Betroffen sind vor allem personalintensive, handwerksbasierte und wohnortnahe Strukturen, die für komplexe Versorgungen unverzichtbar sind."
Orthopädietechnische Versorgung mitdenken
Damit schwäche der Gesetzentwurf Bereiche, die für Ambulantisierung, Teilhabe und die Entlastung des klinischen Sektors gebraucht würden. Zugleich steige das Risiko in Versorgungsfeldern, in denen Unter- und Fehlversorgung schon heute hohe Folgekosten verursachten. "Rechtssichere, transparente Festbeträge können im Hilfsmittelbereich ein sinnvolles Instrument sein, wenn sie auf standardisierbare Versorgungsbereiche ausgerichtet sind und die Versorgungsrealität sachgerecht abbilden. Auch eine Dynamisierung der Zuzahlung ist in ihrer Grundlogik nachvollziehbar."
Nicht akzeptabel sei aber, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich weiterhin einseitig das Inkassorisiko tragen. "Solange diese Benachteiligung fortbesteht, wirkt die Zuzahlung faktisch wie eine zusätzliche Kürzung. Ebenso ist ein Zweitmeinungsverfahren vor mengenanfälligen Eingriffen wie der Knieendoprothese grundsätzlich sinnvoll. Es bleibt jedoch unvollständig, wenn konservative Versorgung nicht frühzeitig und verbindlich einbezogen wird." Wer Wirtschaftlichkeit und Qualität zusammenbringen will, müsse orthopädietechnische Versorgung und andere konservative Maßnahmen vor operativen Eingriffen systematisch mitdenken.
GKV dauerhaft stabilisieren
Das Problem liege nicht in der Wirtschaftlichkeitssteuerung, sondern in der Kürzung eines Bereichs, der bereits diszipliniert handele und für eine leistungsfähige, wohnortnahe und patientengerechte Versorgung gebraucht würde. "Wer im Hilfsmittelbereich Einsparpotenziale heben will, muss auf Strukturreformen setzen statt auf pauschale Abschläge: weniger Bürokratie, weniger Vertragskomplexität, mehr Digitalisierung und mehr Standardisierung." Der Innungsverband fordert daher, die Kürzung im Hilfsmittelbereich zurückzunehmen und stattdessen eine differenzierte Wirtschaftlichkeitssteuerung und Strukturreformen, die Versorgung sichern, Fachkräfte entlasten und die GKV dauerhaft stabilisieren.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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