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HWK Koblenz | Juni 2026
Web-Seminar zur "Arbeitgeberattraktivität"
Im Rahmen von "Handwerk attraktiv" lernen die Teilnehmer am 19. August, wie sie ihren Betrieb klar positionieren und für Fachkräfte sichtbar machen.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagt: "Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen." (Foto: © nordroden/123RF.com)
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Juni 2026
Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umsetzen. Das soll Ressourcen schonen und die Umwelt schützen. Das Baugewerbe begrüßt das, sieht aber auch eine Leerstelle im Programm.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Aktionsprogramms zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Damit will die Bundesregierung den Umweltschutz voran bringen, Ressourcen schonen und gleichzeitig unabhängiger von Rohstoffimporten und damit wettbewerbsfähiger werden. "Dadurch ergeben sich eine größere Versorgungssicherheit für die heimische Wirtschaft und mehr zukunftsfähige Arbeitsplätze", so die Versprechung.
Teil des Programms soll eine Plattform sein, die eingerichtet werden soll, um alle Akteure zur Umsetzung wichtiger Maßnahmen zusammenzubringen. Die Investitions- und Innovations-Förderung für die Kreislaufwirtschaft ist ein weiteres Element. Mit der Förderung sollen Umwelt- und Industriepolitik besser verzahnt und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
Zudem soll eine Digitalisierungsinitiative Stoffkreisläufe schließen. Dafür sind digitale Produktpässe vorgesehen. Auch KI-Anwendungen für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz sollen gefördert werden. "Zentral ist, sogenannte zirkuläre industrielle Datenräume weiterzuentwickeln, was den souveränen, sicheren und dialogfähigen Austausch von Daten entlang der gesamten industriellen Wertschöpfungskette ermöglichen soll", so die Bundesregierung.
Öffentliche Ausschreibungen sollen die zirkuläre Beschaffung fördern. Den Rechtsrahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaftsrecht und Produktverantwortung will die Bundesregierung weiterentwickeln. "In der aktuellen Weltlage gilt mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft unabhängiger. Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder Handelswege blockiert sind", erklärt Umweltminister Carsten Schneider (SPD).
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagt: "Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen. Mit dem Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sorgen wir dafür, dass Baumaterialien immer wieder in den Kreislauf zurückfließen. Digitalisierung und KI sind dabei unser wichtigstes Werkzeug."
"Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Ersatzbaustoffverordnung endlich nachbessern will. Die bürokratischen Hürden und die Rechtsunsicherheit im Tiefbau haben den Einsatz von Recycling-Baustoffen oft eher gelähmt als gefördert", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
"Dass der Bund im öffentlichen Bausektor vorangehen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen materialoffen und technologieneutral in Richtung Kreislauffähigkeit weiterentwickeln will, schafft die dringend benötigte Nachfrage. Primär- und Sekundärrohstoffe sollten dabei grundsätzlich gleichwertig behandelt werden."
Trotz dieser Fortschritte bleibe das Aktionsprogramm aber in einem entscheidenden Kernbereich eine Enttäuschung für die Praxis. Es fehle eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen. Pakleppa: "Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des Abfalls tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme auf dem Markt geben."
Es nütze der Kreislaufwirtschaft wenig, wenn Ersatzbaustoffe zwar etwas leichter im Tiefbau eingesetzt werden dürfen, sie aber auf dem Transportweg und bei der Lagerung weiterhin als Müll gelten. Hier müsse eine umfassende und praxistaugliche Regelung her. "Nur wenn ein hochwertig aufbereiteter RC-Baustoff per Gesetz seinen Abfallstatus verliert und zum regulären Produkt wird, schwinden auch die Akzeptanzbarrieren bei privaten und öffentlichen Bauherren."
Das Baugewerbe fordert deswegen, bei der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Digitalisierung des Vollzugs nachzubessern. Die angekündigte "deutlich spürbare Entbürokratisierung" darf kein Lippenbekenntnis bleiben.
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