Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagt: "Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen."

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagt: "Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen." (Foto: © nordroden/123RF.com)

Vorlesen:

Kreislaufwirtschaft: Bundeskabinett beschließt Aktionsprogramm

Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umsetzen. Das soll Ressourcen schonen und die Umwelt schützen. Das Baugewerbe begrüßt das, sieht aber auch eine Leerstelle im Programm.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Aktionsprogramms zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Damit will die Bundesregierung den Umweltschutz voran bringen, Ressourcen schonen und gleichzeitig unabhängiger von Rohstoffimporten und damit wettbewerbsfähiger werden. "Dadurch ergeben sich eine größere Versorgungssicherheit für die heimische Wirtschaft und mehr zukunftsfähige Arbeitsplätze", so die Versprechung.

Teil des Programms soll eine Plattform sein, die eingerichtet werden soll, um alle Akteure zur Umsetzung wichtiger Maßnahmen zusammenzubringen. Die Investitions- und Innovations-Förderung für die Kreislaufwirtschaft ist ein weiteres Element. Mit der Förderung sollen Umwelt- und Industriepolitik besser verzahnt und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.

Zudem soll eine Digitalisierungsinitiative Stoffkreisläufe schließen. Dafür sind digitale Produktpässe vorgesehen. Auch KI-Anwendungen für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz sollen gefördert werden. "Zentral ist, sogenannte zirkuläre industrielle Datenräume weiterzuentwickeln, was den souveränen, sicheren und dialogfähigen Austausch von Daten entlang der gesamten industriellen Wertschöpfungskette ermöglichen soll", so die Bundesregierung.

"Kreislaufwirtschaft schützt unsere Unternehmen"

Öffentliche Ausschreibungen sollen die zirkuläre Beschaffung fördern. Den Rechtsrahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaftsrecht und Produktverantwortung will die Bundesregierung weiterentwickeln. "In der aktuellen Weltlage gilt mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht unsere Wirtschaft unabhängiger. Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder Handelswege blockiert sind", erklärt Umweltminister Carsten Schneider (SPD).

Das könnte Sie auch interessieren:

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagt: "Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein. Gebäude sind Rohstofflager mit einem nutzbarem Materialwert, das müssen wir viel stärker berücksichtigen. Mit dem Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sorgen wir dafür, dass Baumaterialien immer wieder in den Kreislauf zurückfließen. Digitalisierung und KI sind dabei unser wichtigstes Werkzeug."

Kernelemente des Programms:

  • Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte:
    Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sollen auf der Umsetzungsplattform Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren. So können neue Wertschöpfungsketten für das Recycling von Batterien oder Bahnschienen entstehen. Die Plattform soll im Herbst 2026 ihre Arbeit aufnehmen, um die strategische Weiterentwicklung Deutschlands zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
  • Förderung von Investitionen und Innovationen:
    Ein neues Förderprogramm "Zukunft Kreislaufwirtschaft" bietet ab Ende 2026 Unterstützung für innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen. Dadurch werden Umwelt- und Industriepolitik verzahnt und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft zum Beispiel bei innovativen Recyclinganlagen und Start-Up-Unternehmen mit zirkulären Geschäftsmodellen gefördert.
  • Öffentliche Beschaffung:
    Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung werden das jährliche Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern. Damit das gelingt, wird die Bundesregierung zeitnah bestehende regulatorische Hemmnisse abbauen, Verfahren vereinfachen und vereinheitlichen.
  • Digitalisierungsinitiative:
    Über eine neue Initiative sollen unter anderem digitale Produktpässe, neuen Datenräume und KI-Anwendungen vorangetrieben werden.
  • Weiterentwicklung Kreislaufwirtschaftsrecht:
    Teil des Aktionsprogramms sind auch rechtliche Verbesserungen, wie zum Beispiel ein neues nationales Textilgesetz sowie das angestrebte Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten, die Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Verpackungsrechts und der Ersatzbaustoffverordnung. Deutschland bringt sich zudem maßgeblich in die Verhandlungen um ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz auf EU-Ebene sowie das UN-Plastikabkommen ein.

"Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Ersatzbaustoffverordnung endlich nachbessern will. Die bürokratischen Hürden und die Rechtsunsicherheit im Tiefbau haben den Einsatz von Recycling-Baustoffen oft eher gelähmt als gefördert", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

"Dass der Bund im öffentlichen Bausektor vorangehen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen materialoffen und technologieneutral in Richtung Kreislauffähigkeit weiterentwickeln will, schafft die dringend benötigte Nachfrage. Primär- und Sekundärrohstoffe sollten dabei grundsätzlich gleichwertig behandelt werden."

Kein Abfallende für mineralische Baustoffe

Trotz dieser Fortschritte bleibe das Aktionsprogramm aber in einem entscheidenden Kernbereich eine Enttäuschung für die Praxis. Es fehle eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen. Pakleppa: "Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des Abfalls tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme auf dem Markt geben."

Es nütze der Kreislaufwirtschaft wenig, wenn Ersatzbaustoffe zwar etwas leichter im Tiefbau eingesetzt werden dürfen, sie aber auf dem Transportweg und bei der Lagerung weiterhin als Müll gelten. Hier müsse eine umfassende und praxistaugliche Regelung her. "Nur wenn ein hochwertig aufbereiteter RC-Baustoff per Gesetz seinen Abfallstatus verliert und zum regulären Produkt wird, schwinden auch die Akzeptanzbarrieren bei privaten und öffentlichen Bauherren."

Das Baugewerbe fordert deswegen, bei der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Digitalisierung des Vollzugs nachzubessern. Die angekündigte "deutlich spürbare Entbürokratisierung" darf kein Lippenbekenntnis bleiben.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: