Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Ampel-Regierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ersetzen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Ampel-Regierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ersetzen. (Foto: © danymages/123RF.com)

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Grünes Licht für Gebäudemodernisierungs- und Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gebäudemodernisierungs- und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zugestimmt. Das Baugewerbe begrüßt das, wünscht sich aber für den Gebäudesektor einen ganzheitlichen Ansatz.

Sowohl das Gebäudemodernisierungsgesetz als auch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurden vom Bundesrat bestätigt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Ampel-Regierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Auch das neue Gesetz soll den Wandel zu klimafreundlichen Heizungssystemen beschleunigen, Hausbesitzern bei einem Heizungstausch aber mehr Entscheidungsfreiheit einräumen. Die seit 2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen sollen entfallen, Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.

Beim Austausch von Heizungen muss ab dem Jahr 2029 ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen zugesetzt werden. Der Anteil wird ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen. Die Bundesregierung nennt das Biotreppe. Die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern soll künftig nicht allein zulasten der Mieter gehen. Beim Einbau einer neuen Gasheizung ab 2028 sind die Netzentgelte und Kohlendioxidkosten hälftig zu teilen. Ab 2029 gilt dies auch für den Preisbestandteil der biogenen Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei Stufen der Biotreppe.

Das Baugewerbe begrüßt, das nach langer Unklarheit endlich verbindliche Regeln verabschiedet wurden. Allerdings konzentrierten die sich auf Heizungs- und Anlagentechnik und ließen die Gebäudehülle  unbeachtet. "Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden. Wir bedauern, dass zusätzlich zur gebäudeindividuellen Betrachtung der Quartiersansatz als kosteneffiziente Erfüllungsoption der in der EU-Gebäuderichtlinie verankerten Mindeststandards nicht in das Gesetz aufgenommen wurde" sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

ZDB fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Gleichzeitig sende die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude ein falsches Signal. Pakleppa: "Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit."

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Bei der Umsetzung der Biotreppe gebe es noch Unklarheiten. Der ZDB fordert eine "belastbare Strategie" für die Bereitstellung ausreichender Mengen an Bioheizstoffen. Ansonsten bestünden erhebliche Kostenrisiken. Positiv sei, dass die EU-Gebäuderichtlinie ohne wesentliche Verschärfungen umgesetzt wurde. "Für die Zukunft erwarten wir, dass die Politik insgesamt die energetische Modernisierung des Gebäudebestands wieder stärker in den Fokus rückt. Etwaige Nachsteuerungen im Rahmen der für 2030 vorgesehenen Evaluation müssen über Förderanreize erfolgen und dürfen nicht zu neuen ordnungsrechtlichen Einbau- oder Austauschpflichten führen", so Pakleppa.

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Plan der Bundesregierung ist, wichtige Infrastrukturvorhaben wegen ihrer großen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit zu priorisieren, indem sie sie dem überragenden öffentlichen Interesse zuordnet. Dazu sollen auch Verkehrsprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. 

Durchbruch für die Infrastruktur

Das Gesetz enthält auch Regelungen, um die Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes einfacher umzusetzen. Außerdem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert. Zusätzlich sollen Planfeststellungsverfahren künftig vollständig digital durchgeführt werden. "Damit haben wir einen echten Durchbruch für die Infrastruktur erzielt", erklärt Pakleppa. "Jetzt bekommen Planungs- und Genehmigungsverfahren den Rückenwind, den sie dringend brauchen, unter anderem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten."

Auch die gestärkte Zuständigkeit der Straßenbaubehörden bewertet Pakleppa positiv: "Jeder Monat, den ein Verfahren länger dauert, ist ein Monat, in dem sich der Zustand eines Bauwerks weiter verschlechtert. Genau diese Zeitverluste nehmen wir jetzt aus dem System. Was wir jetzt nicht brauchen, ist ein Gesetz aus dem Bundesumweltministerium, das diese Vorfahrt für die Infrastruktur ohne Not wieder ausbremst. Wir stehen zum Umweltschutz, keine Frage. Aber er muss praktikabel sein und ökologische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Interessen in einen vernünftigen Ausgleich bringen."

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Text: / handwerksblatt.de

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