Gefördert wurden Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität, Digitalisierung, Effizienz oder Kreislaufwirtschaft. Dabei wurde über eine Milliarde Euro für die NRW-Wirtschaft bereitgestellt.

Gefördert wurden Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität, Digitalisierung, Effizienz oder Kreislaufwirtschaft. Dabei wurde über eine Milliarde Euro für die NRW-Wirtschaft bereitgestellt. (Foto: © mariok/123RF.com)

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5.800 mittelständische Betriebe gefördert

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und die NRW-Bank haben mit dem Programm "NRW.Bank.Invest Zukunft" bisher 5.800 mittelständische Unternehmen gefördert. Dabei wurde über eine Milliarde Euro ausgezahlt.

Seit dem Start des Förderprogramms "NRW.Bank.Invest Zukunft" im Mai des vergangenen Jahres haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und die NRW.Bank 5.800 mittelständische Unternehmen unterstützt. Gefördert werden mit dem Programm Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität, Digitalisierung, Effizienz oder Kreislaufwirtschaft. Dabei wurde über eine Milliarde Euro für die NRW-Wirtschaft bereitgestellt.

Laut NRW.Bank profitierten vor allem kleine Unternehmen von der Förderung. Mehr als die Hälfte des Fördervolumens entfiel auf kleine Betriebe, knapp ein Drittel auf mittlere Betriebe. Zusammen machten sie rund 85 Prozent des gesamten Volumens aus.

Etwa 45 Prozent der Darlehen wurden Unternehmen aus dem verarbeitende Gewerbe zugesagt. Zehn Prozent der Mittel ging an das Baugewerbe, den Handel und den Dienstleistungssektor. Danach folgen das Gesundheits- und Sozialwesen und das Grundstücks- und Wohnungswesen.

"Wir haben einen Investitionsturbo gezündet"

40 Prozent der Zusagen betrafen Innovationsvorhaben, 20 Prozent Maßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz. 13,5 Prozent entfielen auf Mobilitätsvorhaben und 11,5 Prozent auf Digitalisierung. Die verbleibenden 15 Prozent flossen in Vorhaben aus den Bereichen Umweltschutz, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft.

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"Ohne private Investitionen meistern wir die Herausforderungen unserer Zeit nicht. Ohne staatliche Unterstützung aber auch nicht. Deshalb erleichtern wir Investitionen, beschleunigen Verfahren und fördern gezielt Innovation. Mit NRW.BANK.Invest Zukunft haben wir einen echten Investitionsturbo gezündet – deutschlandweit einzigartig", sagt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).

Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.Bank, erklärt, dass das Förderprogramm die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Zukunft des Wirtschaftsstandorts stärke. "Das erste Jahr des Programms NRW.BANK.Invest Zukunft zeigt, dass wir mit unserer Förderung Kapital erfolgreich dorthin lenken, wo es Wirkung entfaltet: bei den Unternehmen, die Transformation umsetzen." 

NRW.Bank.Invest ZukunftHier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.

Beispiele für förderfähige Projekte

Klimaschutz

  • Erneuerbare Energieanlagen zur lokalen und dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung in Verbindung mit anderen über NRW.BANK.Invest Zukunft geförderten Vorhaben, sofern die erzeugte Energie für dieses überwiegend genutzt wird.
  • Speicherung und Flexibilisierung entsprechender Technologien (wie Batteriespeicher, Elektrolyseure),
  • Wasserstoffanwendungen – Vorhaben zum Einsatz von Wasserstoff im Produktionsprozess und bauliche Infrastruktur für die Nutzung oder den Anschluss,
  • CO2-Management – Investitionsvorhaben in Anlagen, Verfahren und Prozesse zur Abscheidung industrieller CO2-Mengen, deren Einsatz/Verwertung als Rohstoff,
  • deren Speicherung und dazugehörige Transportinfrastruktur sowie Investition in technische Anlagen zur Erzeugung von Negativemissionen,
  • Elektrifizierung und erneuerbare Wärme – Anlagen zur Umwandlung elektrischer Energie in Prozesswärme oder -kälte im Produktionsprozess und dazugehörige Infrastruktur Umwandlung von Strom in andere Stoffe
  • Abwärmenutzung und -bereitstellung.

Umweltschutz

  • Klimaanpassung, Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge,
  • Luftreinhaltung, Maßnahmen zur Schadstoffminderung von mindestens zehn Prozent durch den Ersatz von mobilen Maschinen und Geräten sowie die Nachrüstung mit entsprechenden schadstoffreduzierenden Filtersystemen 
  • Lärmschutzmaßnahmen, Minderung des Geräuschpegels um mindestens zehn Dezibel durch die Nachrüstung von vorhandenen beziehungseise Investition in neue Maschinen und Geräte,
  • Wasser-/Bodenschutzmaßnahmen – Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Belastung von Böden und Gewässern führen.

Kreislaufwirtschaft

  • Recycling-/Aufbereitungsanlagen, durch die ein verschlissenes/im Wert gemindertes Produkt wieder einem vergleichbaren Nutzungs- oder Produktionsprozess zugeführt werden kann,
  • Investitionen in die Stärkung von Stoffkreisläufen; Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene) Roh- oder Ausgangsstoffe,
  • neue Anlagen und Verbesserung bestehender Anlagen zur Vermeidung oder Verringerung des vom Abfallempfangenden oder von einem Dritten erzeugten Abfallaufkommens; durch Vorbereitung zur Wiederverwendung, durch Dekontaminierung oder durch Recycling desselben,
  • neue Anlagen oder Veränderung bestehender Anlagen zur Herstellung zirkulärer Produkte sowie Anlagen, die Produkte aufbereiten oder vorbereitend in Einzelteile/Komponenten zerlegen,
  • Stoffliche Nutzung von Biomasse, inklusive Aufbereitung von Biomasse zur weiteren Verarbeitung.

Mobilität

  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen,
  • Umrüstungen von Fahrzeugen auf klimaneutrale Antriebe,
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität.

Effizienz

  • Energieeffizienzgewinn von 25 Prozent für Neuanschaffungen oder für generalüberholte Maschinen und Anlagen,
  • Ressourceneffizienzgewinn von 20 Prozent: Materialeinsparung bei dem Betriebsteil oder dem (Prozess, der verbessert beziehungsweise geändert werden soll,
  • Ressourceneffizienzgewinn von 20 Prozent: Einsparung von verbrauchtem Wasser oder Verringerung von entstehendem Abwasser durch entsprechende Maßnahme bei dem Betriebsteil oder dem Prozess, der verbessert beziehungsweise geändert werden soll,
  • investive Maßnahme auf Basis einer geförderten Ressourceneffizienzberatung des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz NRW.

Digitalisierung

  • Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen,
  • datenbasierte intelligente Systeme,
  • spezifische Unternehmenssoftware,
  • vernetzte cyber-physische Systeme/IoT/Edge Computing,
  • kognitive oder vernetzte Robotik und autonome Systeme,
  • fortgeschrittene Cyberabwehr,
  • Hochleistungs-, Quanten- oder Spezialrechner,
  • Vertrauens- und Sicherheitsinfrastrukturen.

Quelle: NRW.Bank

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Text: / handwerksblatt.de

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