Neue Wärmepumpe geplant? Die Förderbedingungen für die neue BEG-Förderung der KfW stehen fest.

Neue Wärmepumpe geplant? Die Förderbedingungen für die neue BEG-Förderung der KfW stehen fest. (Foto: © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.)

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Infos und Eckwerte zur neuen Heizungs-Förderung

Die neuen Bedingungen für die Heizungs-Förderung beziehungsweise Wärmepumpen-Förderung stehen fest. Für Kurzentschlossene mit gültigem Antrag: Bis 20. Juli gelten die alten Bedingungen.

Die Wärmepumpen-Förderung wird sinken, das hat die Bundesregierung beschlossen. Schon ab dem 21. Juli 2026 gelten bereits die neuen Förderbedingungen für die BEG-Förderung der KfW. Kurzentschlossene mit gültiger Antragsbestätigung können bis 20. Juli die Förderung zu den bisherigen Konditionen erhalten. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen. 

Beratung❗Die meisten Fachhandwerker, Energieberater und auch die KfW-Berater werden sich jetzt erst einmal in die kurzfristig bekannt gegebenen neuen Konditionen einarbeiten müssen, bevor sie dazu dann in Kürze umfassend beraten können.  

Die KfW erklärt das Prozedere und die neuen Konditionen:

➡️ Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026

Wer eine gültige Antragsbestätigung - "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" ((g)BzA)" - hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht haben, kann das bis 20. Juli (20 Uhr) noch zu den bisherigen Konditionen tun. "Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu", so die Förderbank des Bundes. Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag würden in der Umstellungshase akzeptiert.

➡️ Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026

Anträge mit bestehenden, bisher nicht genutzten Antragsbestätigungen, können ab dem 21. Juli 2026 zu den neuen, angepassten Förderbedingungen gestellt werden. 

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Heizungsförderung für Wohngebäude 

Foto: © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.Foto: © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

- Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).

- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro. 

- Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert.

Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden: 

- 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,

- 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,

- Zehn Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert:

Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.

- Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,

- 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro,
- Zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

 Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro.

Beispiel: Bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro reduziert sich durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommensbonus (statt 30 Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten. Quelle: KfW

Klimageschwindigkeitsbonus

Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte. 

Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU

Im ersten Quartal 2027 soll ein sogenannter Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag

Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Heizungsförderung für Nichtwohngebäude:

 - Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)

- Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche. BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.

- Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit.

- Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um zehn Prozentpunkte reduziert.

- Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um zehn Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.

- Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55).

Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt.

Anträge für diese Förderung können voraussichtlich ab Ende September 2026 gestellt werden.

Hinweis: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Quelle: KfW

Stimmen zur neuen Heizungsförderung 

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpen, erklärt: "Die Kürzungen gehen an die Grenze dessen, was der Wärmepumpenmarkt verkraften kann. Zugleich ist es ein wichtiges Signal, dass die BEG in ihrer Grundsystematik erhalten bleibt. Die Wärmepumpe bleibt für viele Haushalte die richtige Entscheidung. Angesichts der zeitgleichen Veränderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz müsste von der BEG allerdings eine stärkere Orientierung zugunsten erneuerbarer Heizungsoptionen ausgehen. Diese Lenkungswirkung muss nun umso stärker über den Strompreis und den CO2-Preis hergestellt werden."

Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK: "Die kurzfristige Neuordnung der BEG-Förderung kommt überraschend zu einem Zeitpunkt, an dem Verlässlichkeit und Planungssicherheit dringend notwendig wären. Besonders problematisch ist, dass ausgerechnet diejenigen nicht einbezogen wurden, die die Förderung in der Praxis umsetzen und tagtäglich mit den Bürgerinnen und Bürgern über den Heizungstausch sprechen. Das Handwerk weiß sehr genau, was funktioniert und was nicht. Statt Verlässlichkeit drohen nun mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die politische Verlässlichkeit. Das belastet nicht nur die Betriebe, sondern verunsichert vor allem die Verbraucher, die vor einer Investitionsentscheidung stehen." Mehr dazu hier

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Text: / handwerksblatt.de

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