Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Fachkräftesicherung im Mittelpunkt
Arbeitsminister Dr. Magnus Jung war zu Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes.
Neue Wärmepumpe geplant? Die Förderbedingungen für die neue BEG-Förderung der KfW stehen fest. (Foto: © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.)
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Juli 2026
Die neue Heizungs-Förderung beziehungsweise Wärmepumpen-Förderung ist gestartet. Der Antrag kann ab sofort bei der KfW eingereicht werden. Der SHK-Verband bietet einen Förderrechner.
Ab sofort gelten die neuen Förderbedingungen für die Wärmepumpen-Förderung. Der Antrag für die BEG*-Förderung kann bei der KfW gestellt werden. Die Heizungsförderung hängt jetzt stärker als bisher vom Einkommen der Antragsteller ab.
*BEG steht für "Bundesförderung für effiziente Gebäude".
– Die Grundförderung beträgt wie bisher 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
– Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
– Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro. "Bei der Antragstellung sollte daher darauf geachtet werden, nicht durch zu späte Bearbeitung in diese Datumsfalle zu geraten", rät der Zentralverband des SHK-Handwerks ZVSHK auf seiner Themenseite zum BEG.
– Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert.
Der Bonus ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
➡️ Haushalte mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Euro erhalten keinen Einkommensbonus.
Mit mindestens einem Kind im Haushalt wird das Einkommen pauschal einmalig um 10.000 Euro reduziert
Achtung: Der ZVSHK weist darauf hin, dass es sich um das zu versteuernde Einkommen handelt. "Das ist in der Regel niedriger als die Summe der Bruttogehälter. Es wird nachgewiesen durch die Einkommenssteuerbescheide der betroffenen Personen für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung. Für den Einkommensbonus muss der Antragsteller auch (Mit-)Eigentümer sein", so der Verband.
BeispielBei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro reduziert sich durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40-Prozent-Einkommensbonus (statt 30-Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten. Quelle: KfW
Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.
Im ersten Quartal 2027 soll ein sogenannter Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Förderrechner des SHK-Handwerk Finden Sie heraus, wie viel staatliche Förderung es für die neue Heizung im Eigenheim geben könnte. Für eine Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Fernwärmenetz: Der ZVSHK hat einen Online-Rechner für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) erstellt.
– Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, zusätzlich 118 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 Quadratmeter bis 1000 Quadratmeter, zusätzlich 79 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 Quadratmeter.)
– Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche, um drei Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 Quadratmeter, um zwei Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 Quadratmeter, um ein Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.
– Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
– Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
– Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um zehn Prozentpunkte reduziert.
– Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um zehn Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
– Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Quelle: KfW; ZVSHK
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