Die Sicherheitsbeauftragten achten zum Beispiel darauf, dass Schutzausrüstung vorhanden ist und getragen wird.

Die Sicherheitsbeauftragten achten zum Beispiel darauf, dass Schutzausrüstung vorhanden ist und getragen wird. (Foto: © PANITAN KANCHANWONG/123RF.com)

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Sicherheitsbeauftragte erst in Betrieben mit 50 Beschäftigten

Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen künftig keine Sicherheitsbeauftragten mehr berufen. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Verordnung um.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 der geplanten Anhebung des Schwellenwerts für Sicherheitsbeauftragte zugestimmt. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen in Zukunft keine Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen. Der Schwellenwert wurde von bisher 20 auf 50 angehoben. Unternhemen mit 50 Mitarbeitenden brauchen heute mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte. Das wäre künftig erst ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fall.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Verordnung 2024/2748 um. Sie verfolgt dabei ihr "Konzept zum effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz". Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Verfahrensbestimmungen und neue Bußgeldtatbestände.

Die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) unterstützen den Arbeitgeber bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, helfen Kollegen und weisen auf Gefahren hin. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und dass die Kolleginnen und Kollegen ihre PSA  – etwa Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitsschuhe auf der Baustelle – auch tragen. Kleinere Betriebe können freiwillig einen SiBe benennen. 

Regierung: "Arbeitsschutz bleibt gewährleistet"

Der Arbeitsschutz sei auch mit dem neuen Konzept immer noch gewährleistet, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die fragenden Abgeordneten kritisieren das Konzept der Regierung. Kritik gab es zudem von mehreren Seiten außerhalb des Bundestags, unter anderem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung 240/2026

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Text: / handwerksblatt.de

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