Recht auf Reparatur: ZDK warnt vor Haftungsfallen
Nachdem sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst und dabei mögliche Haftungsrisiken im Autohandel nicht angesprochen hat, fordert der ZDK den Bundestag auf, das Gesetz rechtssicher auszugestalten.
Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf für das Recht auf Reparatur Stellung genommen und ist dabei nicht auf mögliche Haftungsrisiken im Autohandel eingegangen. Mit dem Gesetz will die Regierung die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in nationales Recht umsetzen.
Demnach müssen Hersteller bestimmter technischer Produkte ihre Geräte in Zukunft kostenlos oder zu einem fairen Preis reparieren, wenn es nach dem Kauf einen Defekt gibt. Das Recht auf Reparatur soll für mehrere
Jahre gelten, wie groß der Zeitraum ist, variiert je nach Produkt.
"Fatales Signal für Verbraucher und Betriebe"
GesetzentwurfMehr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung lesen Sie hier.Nachdem der Bundesrat auf eine Klarstellung zu möglichen Haftungsrisiken im Autohandel verzichtet hat, fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nun den Bundestag auf, das Gesetz "rechtssicher, praxistauglich und verbraucherfreundlich" auszugestalten. "Jetzt ist die Stunde des Parlaments", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Es sei ein "fatales Signal für Verbraucher und Betriebe", dass die Warnungen der Bundesratsausschüsse vor gravierenden Haftungsrisiken im Gebrauchtwagenhandel im Plenum nicht berücksichtigt wurden. "Der Bundestag muss verhindern, dass aus einem gut gemeinten Recht auf Reparatur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für die Kfz-Branche wird", fordert Peckruhn.
ZDK fordert praktikable Regelungen
Im weiteren Gesetzgebungsprozess brauche es praktikable Regelungen, die Reparaturen stärken, ohne neue Rechtsunsicherheiten zu schaffen. "Wenn Autohäuser und Werkstätten unkalkulierbare Haftungsrisiken tragen müssen, hilft das am Ende niemandem – weder den Betrieben noch den Kunden. Verbraucher brauchen Vertrauen, Rechtssicherheit und funktionierende Reparaturmöglichkeiten."
Der ZDK appelliert deshalb an die Abgeordneten, mögliche Haftungsfallen für Autohäuser und Werkstätten im weiteren Verfahren auszuschließen und das Recht auf Reparatur ausgewogen weiterzuentwickeln. Dazu will der ZDK sowohl Politiker als auch Kfz-Betriebe direkt ansprechen, um für rechtssichere und mittelstandsfreundliche Regelungen zu werben.
Risiken für den Mittelstand vermeiden
Ziel bleibe eine Lösung, die Verbraucherschutz stärkt, Reparaturen fördert und gleichzeitig praktikabel für die Betriebe des Kfz-Gewerbes bleibt. Peckruhn: "Das Recht auf Reparatur darf nicht zum Risiko für den Mittelstand werden. Jetzt braucht es ein Gesetz, das Verbraucher schützt, Reparaturen ermöglicht und Betriebe nicht in Haftungsfallen treibt."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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