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HWK Trier | Mai 2026
Fachlich top, aber betriebswirtschaftlich unter Druck?
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Trier schafft Klarheit – beim kostenlosen und vertraulichen Beratungsgespräch.
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Mai 2026
Die neue brandenburger Landesregierung verspricht zügige Maßnahmen beim Bürokratieabbau. Der Alltag zeigt, dass trotz eines Sonderausschusses noch viel zu tun bleibt.
Wie fast jede vorherige Landesregierung auch hat sich die neue rot-schwarze Landesregierung den Bürokratieabbau als eines der wichtigsten Ziele der verbleibenden Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben. Vereinbart wurde eine rasche Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse zum Bürokratieabbau aus dem Dezember letzten Jahres. Dazu zählen Maßnahmen wie die Reduzierung und Bündelung von Berichts-, Informations-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie die Reduzierung von Vorschriften, die pauschal die Vorlage beglaubigter Kopien oder Abschriften verlangen.
Ein Teil der Vorhaben ist auf die Arbeit des Sonderausschusses "Bürokratieabbau" im Landtag zurückzuführen. Er prüft konkrete Vorschläge aus vielen Bereichen der Wirtschaft, die in Fachgesprächen mit Betroffenen gesammelt werden. Auch das brandenburgische Handwerk hat in den Ausschusssitzungen diverse Probleme aufgezeigt und konkrete Vorschläge für die Reduzierung der Bürokratielasten eingebracht.
Auf Nachfrage des Deutschen Handwerksblattes zieht der Vorsitzende des Sonderausschusses, Marcel Penquitt (SPD), eine erste positive Zwischenbilanz: "Wir haben im Rahmen des Bürokratieabbaus im Land Brandenburg konkrete Maßnahmen für das Handwerk und unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen erreicht. Mit der Veränderung der Vergaberegeln ist es nunmehr möglich, öffentliche Aufträge bis 100.000 Euro direkt und ohne langes Vergabeverfahren zu vergeben. Für Bauleistungen bis zu einer Million Euro ist nur noch ein beschränktes Vergabeverfahren notwendig. Weiterhin hat das Land Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen auf einem Blatt erklären, dass sie gegen keine Ausschlusskriterien verstoßen. Nur der potenziell begünstigte Bieter muss dann alle geforderten Unterlagen beibringen. Das spart Zeit und jede Menge Papier."
In den kommenden Monaten sollen weitere Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden, verspricht Marcel Penquitt: "Im Jahr 2026 stehen Vereinfachungen bei Förderverfahren, speziell für Unternehmen, auf der Agenda. Hier arbeiten wir gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank des Landes Brandenburg eng zusammen. Auch das Thema Novelle der brandenburgischen Bauordnung mit der Zielstellung, das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen, bildet einen Arbeitsschwerpunkt."
Die Handwerkskammern des Landes attestieren dem Sonderausschuss, dass die Arbeit dort in die richtige Richtung geht. Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, der mit den Geschäftsführern und Experten der anderen Kammern häufig Gast im Sonderausschuss ist, sagt: "Aus Sicht des brandenburgischen Handwerks hat der Sonderausschuss 'Bürokratieabbau‘ erste wichtige Impulse gesetzt, aber noch lange nicht das erreicht, was auch aus Sicht unserer Betriebe dringend notwendig ist. Die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen – etwa die Erhöhung der Direktauftragsgrenze von 1.000 auf 100.000 Euro – ist ein zentraler Fortschritt. Dadurch müssen deutlich weniger Leistungen förmlich ausgeschrieben werden. Investitionen können schneller und unbürokratischer umgesetzt werden und aufwendige Verfahren werden seltener. Mit dem geplanten Best-Bieter-Prinzip, bei dem nur noch der voraussichtlich erfolgreiche Bieter seine Eignungsnachweise einreichen muss, wird ein weiterer spürbarer Beitrag zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe geleistet. Auch die geplante Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung kann konkrete Verbesserungen bringen – schnellere Verfahren, mehr Digitalisierung, reduzierte Standards und eine Ausweitung genehmigungsfreier Vorhaben.
Das entlastet Bauherren wie Bauaufsichtsbehörden und schafft mehr Planungssicherheit für das Bauhandwerk. Ergänzend wurden auch im Bereich der Förderverfahren erste Vereinfachungen angestoßen. Dazu gehören flexiblere Regelungen innerhalb der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung oder die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Diese Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen aus Handwerk und Mittelstand und können den bürokratischen Aufwand reduzieren." Trotz dieser Fortschritte bleibe jedoch festzuhalten, mahnt Ralph Bührig, "dass die tatsächliche Entlastung im Betriebsalltag vieler Handwerksunternehmen noch sehr begrenzt ist. Viele Maßnahmen befinden sich weiterhin im Prüf- oder Ankündigungsstadium. Das Handwerk erwartet daher, dass der Ausschuss in der weiteren Arbeit konsequenter auf Umsetzung drängt und spürbare Vereinfachungen in Genehmigungs-, Dokumentations- und Förderverfahren erreicht. Nur wenn der Bürokratieabbau jetzt Wirkung zeigt, können unsere Betriebe investieren, ausbilden und die regionale Wertschöpfung in Brandenburg sichern."
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