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Neue Ausbildungsordnung in der Bauwirtschaft

Die Ausbildungsordnung in der Bauwirtschaft wird für 19 Berufe Zum 1. August 2026 modernisiert.

Die Neuordnung betrifft 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungen. "Damit werden vor allem die Ausbildungsinhalte modernisiert und der Zeit angepasst", sagt André Schellhase, Koordinator berufliche Bildung bei der Handwerkskammer Cottbus. So werden die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung künftig stärker in den Fokus der Ausbildung rücken.

Mehr Nachhaltigkeit in Ausbildung

Beispielsweise erhält das Thema energetische Sanierung eine größere Bedeutung. Ebenso werden die Ausbildungsinhalte zu nachhaltigen Materialien und Baustoffen aktualisiert. Das Bauen im Bestand wird erstmals als durchgängiger Ausbildungsinhalt über alle drei Ausbildungsjahre gelehrt. Lehrinhalte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz kommen in der Ausbildung nun beim gesamten Bauprojekt zum Tragen – von der Planung über die Errichtung und den Betrieb der Baustellen bis hin zur Auswahl von Maschinen und Baustoffen.

Neuen Ausbildungsordnung

Auch umfassende Kenntnisse in der Digitalisierung sind heute in den Arbeitsprozessen unverzichtbar. So wird das "Building Information Modelling" in der Bauplanung, der Bauausführung und in der späteren Bewirtschaftung des Objekts vermehrt eingesetzt. Auch dies wird in der Ausbildung nun entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auch die Ausbildungsinhalte im Arbeits- und Gesundheitsschutz an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst. In immer mehr Ausbildungsberufen des Handwerks ist die Zwischenprüfung mittlerweile gestrichen worden. Stattdessen werden die Abschlussprüfungen in gestreckter Form durchgeführt. Mit der neuen Ausbildungsordnung folgt das Prüfungsverfahren für die Bauberufe nun dieser Entwicklung. Für die Auszubildenden bringt dies eine zusätzliche Motivation, bereits während der Ausbildung Leistungen zu erbringen, die in die Endnote maßgeblich einfließen.

Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe bedeutet die gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung: An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Teil-1-Prüfung. Hier werden bereits nach zwei Jahren erste berufliche Kompetenzen geprüft. Das Ergebnis der Teil-1-Prüfung zählt zu 40 Prozent für die Endnote. Am Ende der Ausbildung erfolgt Teil 2 der Prüfung. Aus dem Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 wird dann anteilig die Gesamtnote ermittelt. Für die drei zweijährigen Ausbildungsberufe – das sind Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter – wird künftig ein Anrechnungsmodell gelten. Damit sind diese Ausbildungen an die dreijährigen Ausbildungsberufe anschlussfähig.

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Text: / handwerksblatt.de

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