Tariftreuegesetz: Handwerk fürchtet mehr Bürokratie
Der Bundestag hat den Weg für das Bundes-Tariftreuegesetz frei gemacht. Das Handwerk befürchtet mehr Bürokratie und Haftungsrisiken. Es werden neue Nachweis- und Kontrollpflichten geschaffen. An einigen Stellen wurde aber nachgebessert.
Öffentliche Aufträge für Bau und Dienstleistungen sollen künftig nur noch an Firmen vergeben werden, die ihre Mitarbeiter mit Tarifvertrag oder zu ähnlichen Bedingungen beschäftigen: Der Bundestag hat am 26. Februar den Weg für das Bundes-Tariftreuegesetz (BTTG) geebnet. Wenn dann auch der Bundesrat im März zustimmt, könnte das Gesetz noch im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
Zuletzt gab es noch einige Änderungen an dem Gesetz. So sollen zum Beispiel Lieferleistungen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Außerdem sollen tarifgebundene sowie an kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Unternehmen bei der Zertifizierung durch Präqualifizierungsstellen privilegiert werden.
Heißt: Präqualifizierte Baubetriebe, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können digital ihre Tarifbindung nachweisen, ohne zusätzliche Dokumentationspflichten.
Außerdem gibt es eine Untergrenze: Die Tariftreuepflicht gilt für öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto.
Für Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträge der Bundeswehr sind Ausnahmen vorgesehen.
Gegen Lohndumping
Das Gesetz sei nicht nur gut für die Beschäftigten, sondern auch für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb "oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen", sagte Dagmar Schmidt (SPD) in der Debatte im Bundestag.
Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, betonte Wilfried Oellers (CDU/CSU). Es müsse die Arbeitsbedingungen (Lohn, Urlaub, Arbeitszeit) erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe.
Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: "Kein Steuergeld für Lohndumping". Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen.
Die AfD-Fraktion stimmte gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich. Alle anderen Fraktionen stimmten zu.
Kritik aus dem Handwerk: Eingriff in die Tarifautonomie
➡️ Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gibt trotz der Verbesserungen zu bedenken, dass das Gesetz neue Nachweis-, Kontroll- und Bürokratiepflichten schafft. Gleichzeitig begrüßt der Verband, dass tarifgebundene Unternehmen ihre Tarifbindung einfach elektronisch nachweisen können.
Von der Wirksamkeit ist man aber nicht überzeugt: "Erfahrungen mit Tariftreueregelungen der Länder* lassen zudem erheblich daran zweifeln, dass der mit diesem Gesetz verbundene Eingriff in die Tarifautonomie zu der von der Regierung beabsichtigten Stärkung der Tarifbindung führen wird", schreibt der ZDH.
*Aktuell gibt es 14 unterschiedliche Landestariftreuegesetze. Nur Bayern und Sachsen haben derzeit keine eigenen Tariftreuegesetze.
➡️ Mehr Bürokratie befürchtet auch der Zentralverband des Baugewerbes (ZDB). Dessen Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa warnt zudem vor begrenzter Wirksamkeit: "Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken. Die politischen Herausforderungen sind so groß, dass die Politik nicht auch noch versuchen sollte, die Aufgaben der Sozialpartner übernehmen zu wollen.
➡️ Die Bauindustrie sieht vor allem die positiven Aspekte des Bundestariftreuegesetzes: "Öffentliche Aufträge müssen im fairen Wettbewerb vergeben werden – ohne Tricks bei den Lohnkosten. Wer sich an Tarifverträge hält, darf im Vergabewettbewerb nicht benachteiligt werden. Tariftreue stärkt seriöses Unternehmertum und sorgt für faire Bedingungen auf Baustellen und in den Betrieben". so der Verband.
Die vorgesehene Bürgenhaftung für die Tariftreue von Nachunternehmern schieße allerdings über das Ziel hinaus, warnt die Bauindustrie. Auftragnehmer müssten die Eingruppierung und Vergütung jedes einzelnen Beschäftigten aller Nachunternehmer prüfen. "Das geht weit über eine Mindestlohnkontrolle hinaus und ist weder leistbar noch zumutbar."
Als einziger Ausweg sei das Tariftreue-Zertifikat vorgesehen. Hier werde das Gesetz Wirkung entfalten: "Es wird zu einem deutlichen Betätigungsschub der Präqualifizierungsstellen kommen, die Tariftreue-Zertifikate ausstellen."
Wichtig sei, dass hier Engpässe entstehen. "Ein Verfügbarkeitsproblem bei Zertifikaten würde sich unmittelbar zu einem Bremsklotz für die öffentliche Auftragsvergabe entwickeln – mit negativen Folgen für Investitionen, Bauprojekte und Beschäftigung", warnt die Bauindustrie.
➡️ Der Bayerische Handwerkstag (BHT) beurteilt die Einigung zwischen Union und SPD hingegen kritisch. "Wir sehen auf Länderebene, dass die Tarifbindung nicht einfach durch die Einführung eines Tariftreuegesetzes erhöht werden kann", sagt BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Die Bundesregierung könnte damit sogar das Gegenteil dessen erreichen, was sie mit ihrer Wachstumsinitiative bezweckt – nämlich, die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern und die Wirtschaft anzukurbeln, befürchtet der Handwerkstag.
Für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe bringe das Gesetz vor allem weitere Bürokratie und zusätzliche Kosten, so Peteranderl. Kritik übt der BHT außerdem am "faktischen Ausschluss von Unternehmen, die im Rahmen der zum Schutz von Arbeitnehmern geltenden Gesetze am Markt agieren, sich aber keinem Tarifvertrag unterwerfen wollen". Die unternehmerische Entscheidung, keinem Tarifvertrag beizutreten oder einen solchen anzuwenden, dürfe nicht zu Nachteilen im Wettbewerb um staatliche Aufträge führen.
Quelle: hib; ZDH; BHT; ZDB; Bauindustrie
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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