Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel gefordert
Die Kälte- und Klimabranche fordert strengere Strafen gegen illegalen Kältemittelhandel. Branchenverbände sehen Anpassungsbedarf bei Definitionen, Strafbarkeit in der Lieferkette und Ermittlungsbefugnissen.
Der illegale Handel mit Kältemitteln (F-Gase) sei eine erhebliche Gefahr für gesetzliche Klimaziele und die mittelständische Wirtschaft. Die Organisationen der Kälte- und Klimabranche unterstützen deswegen in einer gemeinsamen Stellungnahme die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten, besonders im Hinblick auf den illegalen Handel mit Kältemitteln.
Negative Folgen des illegalen F-Gas-Handels
- Der illegale Handel mit F-Gasen untergrabe das Ziel der F-Gase-Verordnung, direkte Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
- Er schwäche Handel, Fachbetriebe und Betreiber, die sich an die Vorgaben halten und daher teurere, legale Kältemittel einsetzen.
- Der Einsatz illegaler Kältemittel gefährde die Sicherheit von Servicekräften und beeinträchtige die Funktionsfähigkeit sowie Effizienz von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.
Die Organisationen halten strengere Strafvorschriften für dringend erforderlich und unterstützen die vorgesehenen Maßnahmen ausdrücklich. Gleichzeitig wird weiterer Anpassungsbedarf gesehen:
- Ausweitung des Tatbestands der schweren Chemikalienstraftat:
Nicht nur banden- oder gewerbsmäßiger Handel sollte dazu zählen, sondern auch der Handel mit nicht geringen Mengen an F-Gasen und mit F-Gasen befüllten Geräten. So wäre die Vorschrift leichter anwendbar, da handelbare Mengen meist klar nachvollziehbar sind. - Ausweitung der Strafbarkeit auf die gesamte Lieferkette:
Aktuell wird nur das erstmalige Inverkehrbringen illegaler Kältemittel in die Europäische Union verfolgt. Der nachgeschaltete Handel bleibt bislang weitgehend unberücksichtigt. Daher soll der Straftatbestand bei vorsätzlichem Handeln auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden. - Erweiterte Ermittlungsbefugnisse für Behörden:
Ermittlungsbehörden sollen neben der Telekommunikationsüberwachung ausdrücklich Online-Ermittlungen durchführen dürfen. - Eigenständiger Straftatbestand im Kernstrafrecht:
Die Organisationen sprechen sich grundsätzlich dafür aus, einen Straftatbestand gegen den illegalen Handel mit F-Gasen im Kernstrafrecht zu verankern.
Beteiligte Organisationen:
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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