Fachkräftegewinnung: EU-Talentpool soll helfen
Ein Talentpool wird als zentrale digitale Plattform Betriebe bei der Anwerbung von Fachkräften aus EU-Drittstaaten unterstützen. Arbeitgeber könne ihre Stellenangebote europaweit kostenlos einstellen oder gezielt nach geeigneten Profilen suchen.
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Europa stehen auch Handwerksbetriebe vor großen Herausforderungen. Die Europäische Kommission hat mit dem EU-Talentpool einen Vorschlag vorgelegt, der gezielt auf die Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten setzt.
Die Einrichtung ist für das Jahr 2027 geplant, die entsprechende Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Die Teilnahme an der Plattform ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die Bundesregierung signalisiert grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung.
Zentrale Merkmale des EU-Talentpools
- Registrierung und Zugang: Arbeitssuchende aus Drittstaaten erstellen Profile auf der IT-Plattform. Diese sind auch auf anderen relevanten Portalen verlinkbar und für Arbeitgeber sichtbar.
- Teilnahme: Arbeitgeber, die teilnehmen möchten, wenden sich an die Kontaktstelle. Diese stellt ihre Stellenangebote auf der Plattform zur Verfügung. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten kostenfrei und auf so genannte unionsweite Mangelberufe beschränkt. Angebote für Lehrstellen und Praktika sind ausgenommen.
- Mangelberufe: Der Anhang der Verordnung führt Mangelberufe nach ISCO-08 auf, darunter auch viele klassische Handwerksberufe wie Dachdecker, Kälteanlagenbauer oder Maurer. Teilnehmende Länder können die Liste an nationale Bedürfnisse anpassen.
- Such- und Abgleichfunktionen: Arbeitgeber können gezielt nach geeigneten Profilen suchen oder sich Vorschläge durch ein automatisches Abgleich-Tool machen lassen. Auch Arbeitssuchende haben Zugriff auf passende Stellenangebote durch dieses Tool.
- Plattformstruktur: Staaten übermitteln auf der neuen IT-Plattform die Stellenangebote von Unternehmen, die dann europaweit sichtbar werden. Jede nationale Kontaktstelle sorgt für die technische Verzahnung mit dem nationalen System.
- Gremien und Verwaltung: Ein Sekretariat und eine Lenkungsgruppe steuern die operative Umsetzung. Die Europäische Kommission übernimmt das Sekretariat. In der Lenkungsgruppe sitzen die Kommission, teilnehmende Staaten – für Deutschland voraussichtlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit – sowie Vertreter der Sozialpartner auf EU-Ebene.
- Nationale Kontaktstellen: Jedes teilnehmende Land benennt eine nationale Stelle, die als Schnittstelle für Verwaltung und Umsetzung dient. In Deutschland dürfte dies die Bundesagentur für Arbeit übernehmen.
Die Sicherung von Fachkräften bleibt eine der größten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Dass die Europäische Union mit dem Talentpool ein digitales Instrument unter freiwilligen Bedingungen bereitstellt, bewertet die Handwerksorganisation als grundsätzlich positiv. Ebenso, dass Ausstellung von Arbeits- und Aufenthaltstiteln weiterhin in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten bleibt.
Quelle: ZDH
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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