Seit Anfang dieses Jahres können Privatpersonen, die ein Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto ab dem 1. Januar neu zugelassen hat oder neu zulässt, eine Förderung von bis zu 6000 Euro beantragen.

Seit Anfang dieses Jahres können Privatpersonen, die ein Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto ab dem 1. Januar neu zugelassen hat oder neu zulässt, eine Förderung von bis zu 6000 Euro beantragen. (Foto: © Aleksandrs Tihonovs /123RF.com)

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Portal für E-Auto-Förderprogramm freigeschaltet

Privatpersonen können die E-Auto-Förderung ab sofort digital beantragen. Die Kfz-Betriebe wollen ihre Kunden für die Förderung zu begeistern, sagt der ZDK. Dafür bräuchten sie eine verlässliche Absicherung im Beratungsgespräch.

Seit Anfang dieses Jahres können Privatpersonen, die ein Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto ab dem 1. Januar neu zugelassen hat oder neu zulässt, eine Förderung von bis zu 6000 Euro beantragen. Für die digitale Antragstellung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt ein Online-Portal freigeschaltet.

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen laut Bundesumweltministerium (BMUKN) für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt – der zentrale Zugang zu staatlichen Online-Diensten, der eine sichere und eindeutige digitale Identifikation ermöglicht und den Zugang zu immer mehr Verwaltungsleistungen des Bundes erleichtert. Die BundID kann mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.

Online-PortalDas Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Auftrag des Bundesumweltministeriums umgesetzt, das Antragsverfahren ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland zu erreichen: foerderzentrale.gov.de.

Weitere allgemeine Informationen zum Förderprogramm sowie den Link zum digitalen Antragsportal finden Sie auf der Seite des BAFA.

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Kundeninteresse zieht an

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt Portal für das neue E-Auto-Förderprogramm. Das Kundeninteresse an der Elektromobilität ziehe sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen spürbar an, sodass die Kaufprämie zum richtigen Zeitpunkt als Impuls zur weiteren Marktbelebung wirke.

Gemeinsam mit dem BMUKN und dem BAFA will der ZDK noch bestehende Probleme lösen, um den bürokratischen Ablauf im Alltag der Autohäuser für Kunden und Betriebe von Anfang an so reibungslos wie möglich zu gestalten. "Die Kaufprämie ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen und den privaten E-Auto-Markt gezielt zu beleben", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Die Autohäuser seien motiviert, ihre Kunden für die Förderung zu begeistern. "Damit sich die Betriebe auf diese Kernaufgabe konzentrieren können, brauchen sie im Beratungsgespräch maximale Rückendeckung. Da der Handel die individuellen Voraussetzungen der Antragsteller nicht abschließend prüfen kann, setzen wir auf eine zeitnahe Lösung durch das BMUKN und die BAFA."

Sicherheit für alle Beteiligten

Eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird, würde den Betrieben die nötige Sicherheit geben und für alle Beteiligten ein bürokratisch faires Fundament schaffen. Damit die Betriebe die digitalen Antragsprozesse testen und eine optimale Planungssicherheit erlangen können, fordert der ZDK eine schnelle, gemeinsame Optimierung im laufenden Betrieb.

Ziel müsse sein, verbleibende Unklarheiten im Sinne einer verlässlichen Kundenberatung zügig auszuräumen. Ein wesentliches Anliegen des ZDK ist die Ausgestaltung einer einheitlichen, behördlich bereitgestellten Klausel zur verlässlichen Absicherung der Kfz-Betriebe im Beratungsgespräch.

Da der Handel die einkommensabhängigen Kriterien der Antragsteller im Detail nicht überprüfen könne, würde eine solche Standardregelung den Autohäusern die nötige Sicherheit geben, um sich ganz auf die Beratung konzentrieren zu können. Außerdem sieht der Verband bei den Regelungen zur 36-monatigen Mindesthaltedauer eine Chance für praxisnahe Ergänzungen.

Leitlinien für besondere Lebenslagen

Klare Leitlinien für besondere Lebenslagen – etwa wie im Falle eines unverschuldeten Halte-Endes durch einen wirtschaftlichen Totalschaden, den Tod des Halters oder einen Umzug ins Ausland verfahren wird oder ob eine vorzeitige Veräußerung bei anteiliger Rückzahlung möglich ist – würden zusätzliche Klarheit schaffen.

Das gelte auch für Vereinbarungen bei einem vorzeitigen Leasing-Ende, falls Kunden ihr Fahrzeug vor Ablauf der dreijährigen Frist an das Autohaus zurückgeben möchten. Ein weiterer positiver Impuls betreffe die Transparenz des Fördertopfs. "Eine offene, sich live aktualisierende Budget-Übersicht würde sowohl dem Handel als auch den Autokäufern von Anfang an eine optimale Planbarkeit und finanzielle Sicherheit garantieren."

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Text: / handwerksblatt.de

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