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HWK des Saarlandes | August 2026
Tag des Handwerks am 17. September
Der Tag des Handwerks findet in diesem Jahr am 17. September auf dem Saarbrücker Schlossplatz statt.
Die Verordnung regelt, wie mineralische Bau-Abfälle als Baustoffe genutzt werden können. (Foto: © auremar/123RF.com)
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August 2026
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks lobt die neue Ersatzbaustoffverordnung. Er fordert aber Nachbesserungen bei Bürokratieabbau, Rechtssicherheit und KMU-Tauglichkeit.
Jedes Jahr fallen rund 200 Mio. Tonnen mineralische Abfälle, etwa aus Bau- und Abbrucharbeiten, an. Sie können zu mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) aufbereitet und anschließend wieder im Tiefbau verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) wurde 2023 erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe geschaffen. Sie soll jetzt reformiert werden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt die Neufassung grundsätzlich und lobt die zahlreichen Verbesserungen, die der Referentenentwurf aufgreift.
Die geplante Novelle adressiert viele praktische Probleme und soll den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung vereinfachen. Sie baut laut ZDH bestehende Hemmnisse für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe ab. Besonders begrüßt der Verband die Vereinheitlichung der Untersuchungsverfahren auf den Säulenkurztest. Diese Anpassung ermögliche vergleichbare Ergebnisse und verringere widersprüchliche Analysen, Mehrfachuntersuchungen sowie unnötige Kosten.
Weitere positive Aspekte sind nach Ansicht des Verbands die betriebliche Probenahme durch Fachpersonal, Klarstellungen zu Grundwasserdeckschichten und regionalen Hintergrundwerten, dass Wasserschutzgebietsverordnungen nicht mehr grundsätzlich vorrangig sind, die verkürzte Voranzeigefrist, Sammellieferscheine und die Einführung einer Kleinmengenregelung.
Der ZDH sieht dennoch bei gewissen Punkten Nachbesserungsbedarf. Insbesondere fordert er, die Novelle dort konsequenter auszugestalten, wo dies möglich ist, ohne das Schutzniveau abzusenken. Dies betrifft die Anzeigepflichten für die Materialklassen BG-3 und BG-F3, BM-3 und BM-F3 sowie RC-3 und die Einbeziehung von güteüberwachtem RC-1 in die Kleinmengenregelung.
Zentral sei für das Handwerk, dass ausgewiesene Entlastungen realistisch belegt und neue Pflichten klar und verhältnismäßig ausgestaltet würden, so der ZDH. Auch müsse die Qualitätssicherung gestärkt werden. Die Novelle biete die Chance, Bürokratie abzubauen und die Marktfähigkeit mineralischer Ersatzbaustoffe zu verbessern. Laut ZDH soll die Neufassung nicht nur die Herstellung, sondern auch den Einsatz, die Akzeptanz und den Absatz von Ersatzbaustoffen fördern.
Nach Ansicht des Verbandes ist es nicht ausreichend, eine nationale Regelung mit Verweis auf die laufenden europäischen Arbeiten zurückzustellen. Deutschland solle aktiv konkrete fachliche Vorschläge einbringen.
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