Der ZDH fordert, flexiblere Regeln sollten generell gelten und nicht nur für tarifgebundene Unternehmen.

Der ZDH fordert, flexiblere Regeln bei der Wochenarbeitszeit sollten generell gelten und nicht nur für tarifgebundene Unternehmen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Neues Arbeitszeitgesetz: Handwerk fordert umfassende Änderungen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert den Gesetzentwurf zur Arbeitszeitreform nun im Detail. Er fordert Nachbesserungen für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie.

Die Bundesregierung hat den zunächst nur durchgesickerten Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes jetzt den Verbänden vorgelegt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert ihn anhand der einzelnen Vorschriften und fordert umfassende Nachbesserungen

Referentenentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der ZDH sieht in dem aktuellen Referentenentwurf keine ausreichenden Verbesserungen für Betriebsinhaberinnen, Betriebsinhaber sowie Beschäftigte. Der Entwurf erfüllt nicht die im Koalitionsvertrag versprochenen Modernisierungen und bietet keine echten Spielräume für Betriebe und Beschäftigte. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie komme zu kurz.

Insgesamt weiche der Gesetzesentwurf von den im Koalitionsvertrag 2025 festgelegten Vorgaben ab und führe zu keiner spürbaren Flexibilisierung. Statt moderner Lösungen entstünden neue bürokratische Hürden. Insbesondere für das Handwerk bleiben flexible Arbeitszeiten wichtig – etwa aufgrund wechselnder Einsatzorte, Notdienste oder individueller Wünsche der Beschäftigten nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Kritik an wöchentlicher Höchstarbeitszeit 

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die geplante wöchentliche Höchstarbeitszeit, welche laut Entwurf nur über Tarifverträge möglich wäre. Nach Ansicht des Verbandes schließen diese Regelungen viele Betriebe aus, da Tarifverhandlungen oft langwierig und schwierig seien. Somit lasse sich die benötigte Flexibilität in kleinen und mittleren Unternehmen praktisch nicht erreichen.

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Elektronische Zeiterfassung nicht für kleine Betriebe

Außerdem lehnt der ZDH die verpflichtende tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung ab. Dies gehe über die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts hinaus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würde diese Pflicht überdurchschnittlich stark belasten. Papierbasierte oder flexible Lösungen seien ausreichend. Die Umstellung verursache hohe Kosten für Geräte, Software und Schulungen. Darunter litten insbesondere Betriebe mit mobilen Arbeitsplätzen, etwa auf Baustellen.

Positiv wertet der Verband die Möglichkeit, die Dokumentation der Arbeitszeit an die Beschäftigten zu delegieren. Allerdings bleibt aus Sicht der Handwerksorganisation unklar, wie weit die Verantwortung des Arbeitgebers reicht. Kritisch sieht der Verband zudem die Einschränkungen bei der Vertrauensarbeitszeit. Trotz Delegation der Erfassungspflicht würde tatsächlich eine vollständige Dokumentation notwendig bleiben. "Das widerspricht dem Koalitionsvertrag", mahnt der ZDH an.

Weitere Kritik richtet sich gegen neue Informationspflichten für Arbeitszeitregelungen und Beschäftigte. Aus Sicht des Verbandes sind sie unnötig und sorgen lediglich für mehr Bürokratie.

Flexiblere Regeln bitte für alle, nicht nur für Tarifbetriebe

Auch die tariflichen Ausnahmen bei der Zeiterfassung greifen dem Verband nicht weit genug. Der Verband fordert, flexiblere Regeln sollten generell gelten und nicht nur für tarifgebundene Unternehmen.

Die geplante Schwelle von zehn Beschäftigten für Ausnahmen von der Zeiterfassung hält der ZDH für zu niedrig. Er fordert eine Grenze von fünfzig Beschäftigten, um kleine Betriebe zu entlasten. Zudem sollte, so der Verband, nicht der Arbeitgeber insgesamt, sondern der einzelne Betrieb als Bezugsgröße dienen.

Zu wenig Lockerungen für Bäckereien

Neue Bußgelder im Zuge der Reform lehnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks ab. Sie übten zusätzlichen Druck auf Unternehmen aus. Auch die Lockerungen für Bäckereien an Sonn- und Feiertagen bewertet die Handwerksorganisation als nicht ausreichend. Die Regelungen seien immer noch zu streng und verursachten Wettbewerbsnachteile.

Der ZDH fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, um ein praxisnahes, flexibles und weniger bürokratisches Arbeitszeitrecht zu schaffen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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