Statt mehr Spielraum bringe der Entwurf den Betrieben neue Pflichten, höhere Kosten und tiefes Misstrauen, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Statt mehr Spielraum bringe der Entwurf den Betrieben neue Pflichten, höhere Kosten und tiefes Misstrauen, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Arbeitszeitgesetz: Handwerk kritisiert Referentenentwurf

Aus dem Bundesarbeitsministerium kommt ein erster Referentenentwurf für die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Das Handwerk ist nicht zufrieden, der Entwurf gehe an der betrieblichen Realität vorbei.

Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD beschlossen, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. "Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität", heißt es im 2025 ausgehandelten Koalitionsvertrag. Verabredet wurde eine statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.

"Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen", so die Koalitionäre weiter. Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung soll weiter möglich bleiben, wenn dies mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar ist.

Standards im Arbeitsschutz wahren

Das Bäckerhandwerk soll demnach in den Ausnahmekatalog für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung aufgenommen werden. "Dabei werden wir die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen", versprechen CDU, CSU und SPD im Vertrag.

Und weiter: "Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten."

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Zwei große Änderungen

Soweit die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Pläne. Nun kommen aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium Informationen zu einem noch nicht finalisierten Referentenentwurf. Die Zeit berichtet über zwei große Änderungen, die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas für das Arbeitszeitgesetz vorsieht.

Die Flexibilisierung mit einer möglichen maximalen Wochenarbeitszeit soll kommen – aber nur wenn gleichzeitig tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten festgelegt werden. Außerdem wolle Bas eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Gesetz verankern. Verantwortlich für die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen die Arbeitgeber sein. Ausnahmen könne es geben, sie müssten aber in Tarifverträgen aufgenommen werden. 

Kritik vom ZDH

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

Harsche Kritik kommt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Entwurf gehe an der betrieblichen Realität vorbei, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Dieser Referentenentwurf ist kein Aufbruch in eine moderne Arbeitszeitwelt, sondern ein Bruch mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusagen." 

Statt der versprochenen flexiblen Lösungen liefere der Entwurf "minimale Anpassungen der Höchstarbeitszeit" und binde sie an tarifliche Regelungen. Schwannecke: "Viele Handwerksbetriebe seien damit von vornherein ausgeschlossen. "Das widerspricht klar der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die bewusst auf einen solchen Tarifvorbehalt verzichtet."

"Handwerk braucht mehr Spielraum"

Er bemängelt auch die vorgesehen Regeln zur Dokumentation der Arbeitszeit. Sie passten nicht zu dem partnerschaftlichen Miteinander und den betrieblichen Realitäten in Handwerksbetrieben. "Solche praxisfernen Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber Betriebsinhaberinnen und -inhabern sowie Beschäftigten. Im Handwerk brauchen wir mehr Spielraum bei der Verteilung von Arbeitszeit, nicht mehr Bürokratie bei ihrer Erfassung. Statt Vertrauensarbeitszeit durch kleinteilige Dokumentationspflichten zu ersetzen, muss die Bundesregierung jetzt liefern, was sie vereinbart hat."

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

Kritik kommt auch aus den Reihen des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Statt mehr Spielraum bringe der Entwurf den Betrieben neue Pflichten, höhere Kosten und tiefes Misstrauen, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Er müsse komplett wegen der Bindung der Anpassungen der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen komplett überarbeitet werden.

ZDB fordert mehr Vertrauen

"Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Unternehmen jeder Größe und alle Beschäftigten. Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr für alle und den bürokratischen Aufwand tragen am Ende die Betriebe. Unsere Forderung an das Arbeitsministerium ist klar: zurück zum Koalitionsvertrag. Echte Flexibilität statt neuer Bürokratie und deutlich mehr Vertrauen in das Miteinander von Beschäftigten und Arbeitgebern."

Der Referentenentwurf sehe vor, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren und bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können, so der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Aus Sicht des Verbands sei das kritisch zu bewerten, zumal nur dann Backwaren hergestellt werden dürften, wenn sie am gleichen Tag verkauft würden. "Dies ignoriert, dass insbesondere die Herstellung von Sauerteigbroten einen mehrtägigen Prozess voraussetzt."

Bäckerhandwerk gegen "komplizierte Sonderregelung"

Roland Ermer Foto: © Georg Johannes LopataRoland Ermer Foto: © Georg Johannes Lopata

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regeln seien kein Fortschritt hin zu mehr Flexibilität, sondern vielmehr eine neue komplizierte Sonderregelung, die hinter dem, was notwendig sei, zurückbleibe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Bäckerhandwerk trotz seiner Aufnahme in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes nicht wie andere dort genannte Branchen arbeiten dürfe", so Roland Ermer, Präsident des Bäckerverbands. Der Entwurf belässt das Bäckerhandwerk damit weiter in einer zu engen Sonderregelung, statt es endlich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, uneingeschränkt dem Ausnahmekatalog zu unterstellen. Nachbesserungen seien dringend erforderlich.

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Text: / handwerksblatt.de

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