Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, mache sie diese wirtschaftlich unattraktiver, kritisiert der ZDK.

Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, mache sie diese wirtschaftlich unattraktiver, kritisiert der ZDK. (Foto: © zstockphotos/123RF.com)

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Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle

Die vom Wirtschaftsministerium erarbeitete EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket wurden vom Kabinett verabschiedet. Ministerin Reiche spricht von einem Paradigmenwechsel bei den erneuerbaren Energien.

Die Bundesregierung hat sich auf die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzanschlusspaket geeinigt. Alle neuen Anlagen sollen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten. Der Übergang soll schrittweise erfolgen. Die Einspeisevergütung für Wind, Photovoltaik und Biomasse soll entfallen.

"Mit diesem Paket schaffen wir einen Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren: Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem. Denn ein Ausbau, der sich stärker am Netz orientiert, kann Redispatch-Kosten von heute mehr als drei Milliarden Euro jährlich reduzieren", sagt Wirtschaftsministerin  Katharina Reiche (CDU).

Mehr Verantwortung für das Gesamtsystem

GesetzentwürfeHier finden Sie den Entwurf für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket.Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Gesetzentwürfe erarbeitet. Reiche weiter: "Gleichzeitig geben wir den Erneuerbaren eine klare Zukunftsperspektive: Wir halten am 80-Prozent-Ziel für 2030 und an den ambitionierten Ausbaupfaden fest, schreiben zusätzlich zwölf Gigawatt Windleistung aus und sichern die Biomasse als flexible Ergänzung zu Wind und Sonne ab. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren wird damit konsequent fortgesetzt – zugleich richten wir ihn neu aus: mit mehr Markt und Wettbewerb, mehr Kosteneffizienz und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem."

ZieleDiese Ziele formuliert die Bundesregierung für die beiden Gesetze:

➡️ In Hotspot-Regionen, die absehbar die Stromerzeugung aus Wind oder PV nicht aufnehmen können, entfallen künftig die Entschädigungszahlungen bei Abregelungen. Durch Einziehung eines Deckels schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen Standortsteuerung und Finanzierungssicherheit. Damit schaffen wir marktwirtschaftliche Anreize dafür, dass der EE-Ausbau an sinnvolleren Orten erfolgt. Dadurch sinken die Systemkosten. Der Netzausbau wird dessen ungeachtet weitergeführt.
➡️ Daneben wollen wir die vorhandene Netzkapazität künftig an typischen Einspeiseprofilen und nicht an vereinzelten Einspeisespitzen bemessen. Das spart Netzausbau.
➡️ Zusätzlich beschleunigen wir die Netzanschlussverfahren und ermöglichen Netzbetreibern, Netzanschlussbegehren zu priorisieren und Kapazitäten vorzuhalten.
➡️ Um die sicherzustellen, schreiben wir die Ausbaupfade fort und sehen zwölf zusätzliche Gigawatt Wind an Land vor. Wir achten aber auch darauf, dass neuen Anlagen netzdienlich und kosteneffizienter als bisher zugebaut werden.
➡️ Bei PV fokussieren wir stärker auf Freiflächenanlagen. Denn mit den Skalierungseffekten dieses Segments kann Dach-PV nicht mithalten. Kleine PV wirft schon heute ohne Förderung oft gute Renditen ab. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt wird es daher keine dauerhafte Förderung mehr geben. Bestandsanlagen sind aber geschützt. Sie behalten ihre zugesicherte Förderung für die gesamte Laufzeit. Die neue Regel gilt ausschließlich für Neuanlagen, die sich ab 2027 an Ausschreibungen beteiligen oder ohne Ausschreibungen in Betrieb genommen werden.
➡️ Um den Übergang von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung möglichst reibungslos zu gestalten, wird für einen Übergangszeitraum die Nutzung einer befristeten Übergangszahlung ermöglicht.
➡️ Biomasse hat eine Zukunft im Stromsektor vor allem als flexibler Partner von Wind und Sonne. Diese Zukunft sichern wir ab. Dafür haben wir das Ausbauziel für 2030 auf 9,5 GW installierter Leistung moderat angehoben und schreiben es fort bis 2035. Derzeit läuft die ursprüngliche 20-jährige Förderung für viele bestehende Biomasseanlagen aus. Diese Anlagen brauchen aber eine verlässliche Perspektive.
➡️ Durch Contracts for Difference sichern wir Investitionen weiter kosteneffizient ab. Aber Übergewinne in Phasen hoher Preise werden abgeschöpft, fließen zurück und senken die Förderkosten. Anlagen, die sich direkt am Markt finanzieren können, bauen dann direkt außerhalb des EEG.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert die beschlossene Novelle des EEG. Die Reform setze die falschen Anreize: Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, mache sie diese wirtschaftlich unattraktiver. Autohäuser verfügten über große Dachflächen und einen hohen Eigenverbrauch. "Viele Betriebe investieren in Schnellladesäulen und Batteriespeicher, um selbst erzeugten Solarstrom für Kunden und Mitarbeiter effizient zu nutzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Ladeinfrastruktur – vorausgesetzt, Investitionen bleiben wirtschaftlich kalkulierbar", so der ZDK.

"Unsere Betriebe möchten in Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur investieren. Dafür brauchen sie verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Wer den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, darf Investitionen auf Gewerbedächern nicht durch zusätzliche Komplexität und unsichere Erlöse ausbremsen", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Der ZDK fordert einfache und bezahlbare Direktvermarktungsmodelle, mittelstandsgerechte Bagatellgrenzen, praxistaugliche technische Anforderungen und ausreichende Übergangsfristen.

Rahmenbedingungen mittelstandsgerecht ausgestalten

Neue Pflichten sollten erst greifen, wenn entsprechende Lösungen flächendeckend verfügbar und wirtschaftlich tragfähig sind. Der ZDK schlägt vor, die Belange des Kfz-Gewerbes im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik mittelstandsgerecht auszugestalten. Positiv bewertet der ZDK das Netzanschlusspaket. Schnellere und digitale Netzanschlussverfahren erleichtern Investitionen in Photovoltaik und Ladeinfrastruktur. "Autohäuser wollen Teil der Energiewende sein. Die Politik sollte dieses Engagement fördern statt ausbremsen", so Peckruhn.

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Text: / handwerksblatt.de

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