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HWK Trier | September 2026
Sommerfest des Handwerks: Hoffnung braucht Taten
Anpacken statt abwarten: Mit dieser Botschaft setzte das Sommerfest des Handwerks am 4. September im Campus Handwerk ein deutliches Signal.
Die Europäische Kommission schlägt einfachere und strategischere Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Für das Handwerk ist die Fach- und Teillosevergabe wichtig. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)
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10. September 2026
Die EU will die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen. Die Vergabe über Fach- und Teillose soll vorerst möglich bleiben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich dafür stark gemacht.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU zu modernisieren und zu vereinfachen. Unter anderem soll es einen zentralen digitalen Beschaffungsmarktplatz in der EU geben. Die EU-Kommission gibt den Mitgliedsstaaten außerdem die Möglichkeit, den Grundsatz der Vergabe über Fach- und Teillose in ihr Vergaberecht einzuführen. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der das als großen zentraler Erfolg seiner Arbeit verbucht. "Im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren muss diese Errungenschaft unbedingt erhalten bleiben", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Die Vergabe über Fach- und Teillose stärke den Wettbewerb, senke die Kosten und sichere auch kleinen und mittleren Handwerksbetrieben einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. "Damit trägt sie zur Resilienz der Wirtschaft bei", betont Schwannecke.
Öffentliche Aufträge dürften nicht so gebündelt werden, dass am Ende nur noch die größten Unternehmen zum Zug kommen. Bedenklich ist allerdings aus Sicht des Handwerks, dass die Kommission dazu den Weg über eine Verordnung wählt. "Dadurch werden Besonderheiten in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt. Der ZDH plädiert dafür, dass die Kommission ihren Vorschlag in eine Richtlinie umwandelt.
Bei der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe müssten soziale und umweltbezogene Aspekte außerdem einen direkten Bezug zum Auftragsgegenstand haben und verhältnismäßig sein. Schwannecke: "Alle auch indirekten Anforderungen, die darüber hinausgehen, dürfen nicht über das Vergaberecht geregelt werden. Gerade für kleine Handwerksbetriebe wäre sonst der Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung öffentlicher Aufträge kaum zu bewältigen."
Alle bestehenden Richtlinien und sektor-spezifischen Rechtsvorschriften sollen zu einer einzigen, unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst werden. So will man die Komplexität und den Verwaltungsaufwand verringern.
Es soll ein digitaler Vergabe-Marktplatz entstehen, der aus vernetzten Plattformen der Mitgliedstaaten besteht und außerdem einen einheitlichen Rahmen für die Datenverwaltung schafft. Der Marktplatz soll das Verfahren vereinfachen, etwa durch die automatische Überprüfung der Ausschlusskriterien.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis soll zur Standard-Vergabe-Methode werden. Dabei müssen Qualitätskriterien, wie Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienz-Aspekte sowie eine "europäische Präferenz" mindestens 30 Prozent (50 Prozent bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen.
Außerdem tritt ein "Compliance or Explain"-Mechanismus ein: Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie darlegen, wie die Qualität anderweitig gewährleistet wird.
Der Vorschlag ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern – und schreibt es in einigen Fällen sogar vor – Risiken für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, für sensible Informationen, für die Cybersicherheit und die unzulässige Einflussnahme durch Drittländer zu adressieren.
Die vorgeschlagene Verordnung wird vor ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union ausgehandelt.
Quelle: ZDH; EU Kommission
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