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HWK Trier | September 2026
Gemeinsam besser aufgestellt
Das Junghandwerk Trier feiert Gemeinschaft, Wachstum und das 20-jährige Engagement seines Geschäftsführers Christian Neuenfeldt.
Der Gesetzgeber rückt das Recycling und die Abfallvermeidung stärker in den Mittelpunkt. (Foto: © Vichaya Kiatying-Angsulee/123RF.com)
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August 2026
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bringt Fortschritte bei Recycling und Rohstoffsicherung, lässt aber zentrale Anliegen des Handwerks offen.
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt und setzt damit EU-Richtlinien um. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht vielversprechende Ansätze zur Rohstoffsicherung, an kritischen Schnittstellen jedoch erhebliche Gefahren für mittelständische Marktstrukturen und neue bürokratische Lasten.
Der Gesetzgeber rückt das Recycling und die Abfallvermeidung stärker in den Mittelpunkt. Besonders begrüßt der ZDH, dass der Entwurf nicht nur kritische Rohstoffe berücksichtigt. Ein Kernelement ist der Grundsatz "Kreislaufwille vor Entledigungswille". Vorplanung und Verantwortung für Baumaßnahmen müssen laut ZDH klar bei den Bauherren oder Auftraggebern angesiedelt sein – insbesondere die Erkundung, Probenahme und Planung des Rückbaus.
Der ZDH kritisiert den Entwurf an mehreren Stellen: Er regele hauptsächlich kommunale Siedlungsabfälle, ignoriere jedoch Bau- und Abbruchabfälle als größten Abfallstrom Deutschlands weitgehend und behandle das Handwerk nur als Entsorgungsadressat statt als aktiven Umsetzungspartner. Außerdem sieht der ZDH Risiken für den Mittelstand durch Markteingriffe der Kommunen.
Aus diesem Grund fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks Verbesserungen in folgenden Bereichen:
Zentrale Themen fehlen laut ZDH im Entwurf gänzlich. Dazu gehören ein rechtssicheres Abfallende für Recyclingbaustoffe und wiederverwendete Bauteile, ebenso wie Perspektiven für Reparatur und Qualifizierung sowie eine Verzahnung mit anderen Rechtsbereichen wie Vergaberecht, Landesbauordnungen und Förderinstrumenten.
Das Gesetz stärkt Recycling und Abfallvermeidung, adressiert aber an keiner Stelle Reparatur als eigenständigen Hebel – keine Vorgaben zu Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturfähigkeit von Produkten oder finanziellen Anreizen (etwa Reparaturbonus, reduzierte Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen). Dabei steht Reparatur in der gesetzlichen Abfallhierarchie noch vor dem Recycling – und sei zugleich ureigenes Betätigungsfeld des Handwerks. Der ZDH plädiert für Mindestanforderungen an Ersatzteilverfügbarkeit und Steueranreize für Reparaturleistungen. Dies entspreche auch geltendem EU-Recht, werde im Gesetz jedoch nicht konkret umgesetzt.
Die bestehende private Rücknahme- und Aufbereitungsinfrastruktur des Handwerks – von Schrotthändlern über Kfz-Verwerter bis zu Reparaturbetrieben – findet im Gesetz keine Anerkennung. Der Entwurf adressiert ausschließlich öffentliche Entsorgungsträger, obwohl EU-Recht private Akteure ausdrücklich gleichstellt.
Das Kreislaufwirtschaftsrecht wird im Entwurf isoliert geregelt. Praktische Hürden, etwa für Recyclingbaustoffe im Vergaberecht, Bauordnungen oder der Ersatzbaustoffverordnung, werden ausgeklammert. Eine Verzahnung ist laut ZDH aber zentral, damit Kreislaufwirtschaft effektiv funktioniert.
Der Entwurf schaffe neue Pflichten, enthalte aber keine verbindlichen Förderinstrumente, so der ZDH. Zwar existiere ein Aktionsprogramm, aber im Gesetz fehle ein direkter Bezug. Der im EU-Recht vorgesehene Katalog wirtschaftlicher Anreize werde nicht genutzt.
Der Entwurf behandelt Recycling und Abfall als Schwerpunkt. Die eigentliche Kreislaufwirtschaft, also Vermeidung und Wiederverwendung vor der Abfalleinstufung, bleibt nur nebensächlich adressiert. Eine Klarstellung im Gesetz, wann eine Sache überhaupt Abfall wird, könnte die Wiederverwendung fördern, meint der Handwerksverband.
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