Vom Rat fordert Holger Schwannecke, sich für im praktischen Alltag der Betriebe umsetzbare und verhältnismäßige Regeln einzusetzen.

Vom Rat fordert Holger Schwannecke, sich für im praktischen Alltag der Betriebe umsetzbare und verhältnismäßige Regeln einzusetzen. (Foto: © zinkevych/123RF.com)

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Handwerk fordert Stopp der Verpackungsverordnung

Der ZDH setzt sich dafür ein, die EU-Verpackungsverordnung in ihrer jetzigen Form zu stoppen und sie dann zu überarbeiten. Aktuell stelle die Verordnung die Betriebe vor unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen.

Der seit August geltende EU-Verpackungsordnung sorgt in einigen Branchen für großen Unmut, dazu gehören auch verschiedene Gewerke des Handwerks. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen befürchten eine große eine große Belastung durch die neuen Vorgaben. Während der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit über Anpassungen der Regeln diskutiert, fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Stopp der Anwendung der Verordnung in ihrer aktuellen Form und eine Korrektur im Sinne der Betriebe des Handwerks.

"Die EU-Verpackungsverordnung muss in ihrer jetzigen Form dringend überarbeitet und korrigiert werden", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Die Mitgliedstaaten müssen sich dafür einsetzen, dass die Pflichten nicht greifen, solange die Verordnung die Betriebe vor unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen stellt und die Wettbewerbsfähigkeit sowie das Funktionieren des EU-Binnenmarkts gefährdet. Die Verordnung ist in ihrer jetzigen Form für viele Betriebe nicht umsetzbar. Hier muss Abhilfe geschaffen werden."

ZDH fordert praxistaugliche Regeln

Holger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning SchachtHolger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning Schacht

Den Mitgliedstaaten stünden dafür Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, dazu gehöre der Umweltomnibus und das angekündigte Kreislaufwirtschaftsgesetz. Vom Rat fordert Schwannecke, sich für im praktischen Alltag der Betriebe umsetzbare und verhältnismäßige Regeln einzusetzen. "Es müssen wirksame Bagatellschwellen festgelegt werden, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ausgenommen sind. Zudem muss es Betrieben ermöglicht werden, dass sie ihre EU-Lieferungen über nationale Systeme melden können. Diese Systeme sollten die erforderlichen Daten dann automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen."

Die Benennung eines Bevollmächtigten müsse freiwillig bleiben. Auch die mit der EPR verbundenen Melde- und Registrierungspflichten müssten überarbeitet werden. "Andernfalls droht insbesondere Handwerksbetrieben, gerade in Grenzregionen, der Zugang zum EU-Binnenmarkt erschwert zu werden. Für die vornehmlich betroffenen Kleinst- und Kleinbetriebe, die Unikate und Kleinserien herstellen, stehen die geforderten Registrierungen, Meldungen und die damit verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem wirtschaftlichen Ertrag."

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Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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