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HWK des Saarlandes | August 2026
Lossprechungsfeier in Saarbrücken
Ende August gab es für neue Gesellinnen und Gesellenin der Sparkassen-Filiale am Saarbrücker Neumarkt gleich mehrere Gründe zum Feiern.
Auf Holzspielzeugmacher und andere Handwerksbetriebe, die kleine Mengen oder saisonale Produkte ins Ausland versenden, kommt eine Menge Bürokratie zu. (Foto: © reisezielinfo/123RF.com)
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August 2026
Am 12. August ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Kleine Handwerksbetriebe stellt sie "vor nahezu unüberwindbare Hürden", kritisiert der ZDH und fordert praxistaugliche Lösungen und Bagatellgrenzen.
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die am 12. August in Kraft getreten ist, führt zu "übermäßigen Belastungen für die Handwerksbetriebe", kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) . Der Verband fordert die Aussetzung, bis praxistaugliche Lösungen - etwa Bagatellgrenzen für kleinere Betriebe - gefunden sind. Ziel der Verordnung ist es, die Menge an Verpackungen und Verpackungsmüll zu reduzieren. Diesen übergeordneten Zielen stimme der ZDH auch zu, betont der Verband.
Eine der größten Belastungen ist aus Sicht des Handwerks die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und die damit verbundenen Melde- und Registrierungspflichten. Verpackungshersteller sollen demnach unter anderem in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen, einen Bevollmächtigten ernennen und darüber Bericht erstatten, wie sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Bis zum 10. September nimmt die EU-Kommission im Konsultationsverfahren dazu noch Stellungnahmen entgegen.
Das Handwerk spricht von einem Bürokratiewahnsinn. "Bäcker, Holzspielzeugmacher, Tischler, Juweliere: Vor allem bei Handwerksbetrieben, die kleine Mengen oder saisonale Produkte ins Ausland versenden, stehen Aufwand und Kosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr. Sie werden verpflichtet, für jedes EU-Land eigene Registrierungen und Regeln zu beachten und Bevollmächtigte zu finden und zu bezahlen", schreibt zum Beispiel der sächsische Handwerkstag.
Der ZDH sieht Handwerksbetriebe, die in grenznahen Regionen arbeiten, existenziell bedroht. "Für die vornehmlich betroffenen Kleinst- und Kleinbetriebe stehen die Kosten und der bürokratische Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Erträgen."
Man habe seitens des ZDH eine Stellungnahme zur laufenden Konsultation vorbereitet und fordert die Kommission auf, die PPWR-Regelungen praxistauglich und verhältnismäßig auszugestalten.
Der ZDH verlangt "wirksame Bagatellschwellen" und schlägt vor, dass Betriebe bei einer Jahresmenge von unter 1.000 Kilogramm Verpackungsmaterial von den EPR-Pflichten ausgenommen werden.
Zudem sollte Handwerksbetrieben die Meldung von EU-Lieferungen über nationale Systeme ermöglicht werden, die ihre Daten automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen. Die Benennung eines Bevollmächtigten müsse freiwillig bleiben.
Quellen: ZDH, Sächsischer Handwerkstag
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