Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes
HWK des Saarlandes | August 2026
Fachkräftesicherung im Mittelpunkt
Arbeitsminister Dr. Magnus Jung war zu Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes.
Mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial in Deutschland nachhaltig stärken. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft sind skeptisch, dass das mit den im Entwurf enthaltenen Maßnahmen funktieren kann. (Foto: © macgyverhh/123RF.com)
Vorlesen:
August 2026
Der ZDH hat gemeinsam mit anderen Verbänden eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 abgegeben. Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial in Deutschland nachhaltig stärken. "Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung werden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen", heißt es in dem vom Finanzministerium erarbeiteten Referentenentwurf. Und weiter: "Die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen stärken die verfügbaren Einkommen."
ReferentenentwurfHier finden Sie den Gesetzentwurf des Finanzministeriums.Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zusammen mit sieben weiteren Verbänden eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft begrüßen die Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge, die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und die Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabs für Betreiber von Rechenzentren. Angesichts der besonders starken Belastung des Faktors Arbeit in Deutschland im internationalen Vergleich sei eine Reform des Einkommensteuertarifs dringend erforderlich.
Die Einkommensteuerbelastung von Gewinnen der Personenunternehmen von bis zu 45 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags sei nicht wettbewerbsfähig und behindere Investitionen. "Daher sollte der Einkommensteuertarif insgesamt deutlich abgesenkt, die Progressionswirkung gestreckt und die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz deutlich angehoben werden", so die Forderung der Verbände. Dieser Forderung werde der Gesetzentwurf nicht gerecht. Zudem seien die geplanten Entlastungen kleiner als zunächst angekündigt – statt zehn Milliarden Euro sind nur etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 5,6 Milliarden im Jahr 2028 vorgesehen.
Die Verbände kritisieren besonders, dass anders als zuletzt keine Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflation vorgesehen sei. "Dies ist für die Wirtschaft und die Beschäftigten besonders enttäuschend. Im Ergebnis dürfte der Verlauf der ersten Tarifzone infolge der Anhebung des Grundfreibetrags noch steiler werden. Real steigt für viele Betriebe und Arbeitnehmer inflationsbedingt die Steuerbelastung." Gleichzeitig liege der Sozialversicherungsbeitrag bereits bei über 42 Prozent. Ohne Reformen drohe in den kommenden Jahren ein weiterer Anstieg. "Eine Einkommensteuerreform muss deshalb umso stärker dazu beitragen, die Gesamtbelastung des Faktors Arbeit tatsächlich zu senken."
Die Anpassungen bei der Reichensteuer betreffe zum großen Teil unternehmerische Einkommen. Nach Angaben der Verbände entfallen 70 Prozent der Bemessungsgrundlage auf unternehmerische Tätigkeit und damit auch auf Personengesellschaften, die ihre Gewinne über den Einkommensteuertarif der Gesellschafter versteuern. Das Ziel eines wirtschaftlichen Aufschwungs würde hierdurch konterkariert. Auch die Forderung der Wirtschaft, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen werde trotz der Belastung für viele Personenunternehmen durch die Teilabschaffung nicht erfüllt.
Umso wichtiger sei die Umsetzung der im Programm für Aufschwung und Beschäftigung angekündigten Verbesserung des Optionsmodells im Rahmen eines Steuervereinfachungsgesetzes, das bald folgen müsse. "Ebenso erforderlich ist eine grundlegende und praxistaugliche Reform der Thesaurierungsbegünstigung. Sie muss Personenunternehmen eine wirksame Entlastung einbehaltener Gewinne ermöglichen und sollte gegenüber der Verbesserung des Optionsmodells nicht nachrangig behandelt werden."
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben