(Foto: © ZVA Optiker)

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Sehtest für Berufskraftfahrer jetzt auch beim Augenoptiker

Betriebsführung

Ab sofort dürfen auch entsprechend ausgestattete Augenoptiker den Sehtest für Bus- und Lkw-Fahrer durchführen und die Bescheinigung für die Führerscheinstelle ausstellen.

Seit dem 18. August können auch Augenoptikbetriebe den vorgeschriebenen Sehtest für Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen. Die Ausweitung der Sehtestbefugnis auf die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in Kraft, das meldet der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

Lkw- und Busfahrer müssen für ihre Fahrerlaubnis - auch für die Verlängerung -  gegenüber der Führerscheinstelle eine umfassendere Untersuchung ihres Sehvermögens nachweisen.  

Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe

  • die Tagessehschärfe,
  • das Farbensehens,
  • das Kontrast- oder Dämmerungssehen,
  • das Gesichtsfeld und das Stereosehens überprüfen
  • und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Hierzu wurde § 12 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung geändert. Die Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Der Verband rechnet damit, dass es mit entsprechend ausgestatteten Augenoptikbetrieben künftig zusätzlich 1.500 bis 2.000 zusätzliche Sehteststellen für Berufskraftfahrer geben wird. Den Sehtest bieten nun Augenärzte, qualifizierte Augenoptiker, TÜV / DEKRA sowie arbeits- oder verkehrsmedizinische Dienste an.

1.500 bis 2.000 zusätzliche Sehteststellen für Berufskraftfahrer

"Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen", erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger. Gleichzeitig sei die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: "Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen."

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Für die Transport- und Personenverkehrsbranche, sei das eine spürbare Entlastung, ist der ZVA überzeugt. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen seien damit auch finanzielle Einsparungen möglich.

Für den ZVA ist das ein großer Erfolg. Der Verband hatte sich nach eigenen Angaben im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026.

Quelle: ZVA

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Text: / handwerksblatt.de

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