Wenn Verbraucher kosmetische Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es für sie nicht ganz einfach zu erkennen, welche Qualität die Kosmetikerin oder der Kosmetiker anbietet. Für diesen Beruf gibt es bisher noch keine Mindestanforderungen bei der Ausbildung, weder zeitlich noch fachlich.

Wenn Verbraucher kosmetische Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es für sie nicht ganz einfach zu erkennen, welche Qualität die Kosmetikerin oder der Kosmetiker anbietet. Für diesen Beruf gibt es bisher noch keine Mindestanforderungen bei der Ausbildung, weder zeitlich noch fachlich. (Foto: © IEGOR LIASHENKO/123RF.com)

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Das Kosmetikerhandwerk kämpft für die Meisterpflicht

Das Kosmetikerhandwerk setzt sich dafür ein, die Ausbildung zu modernisieren, einheitlich zu regeln und in die Anlage A der Handwerkordnung aufzusteigen. Gleichzeitig will es eine größere gesellschaftliche Anerkennung des Berufes erreichen.

Wenn Verbraucher kosmetische Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es für sie nicht ganz einfach zu erkennen, welche Qualität die Kosmetikerin oder der Kosmetiker anbietet. Für diesen Beruf gibt es bisher noch keine Mindestanforderungen bei der Ausbildung, weder zeitlich noch fachlich. Der Beruf wird in der Anlage B der Handwerksordnung geführt. Seit Juli 2021 gehört er zu den zulassungsfreien Handwerksberufen (Anlage B1). Zuvor gehörte er den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2). Gleichwohl sind auch heute keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um den Beruf selbstständig auszuüben.

Auf verschiedenen Ebenen setzen sich Branchenvertreter dafür ein, das zu ändern. Auf Bundesebene setzt sich der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland (BBVKD) für eine Meisterpflicht im Kosmetikerhandwerk ein. Sein Ziel lautet: "Wir möchten die Ausbildung zur Kosmetikerin modernisieren und einheitlich regeln, mit dem Beruf – bei gleichzeitigem Bestandsschutz – in die Handwerksrolle A aufsteigen und eine größere gesellschaftliche Anerkennung unseres Berufes erreichen." Dafür hat der Verband Anfang 2021 eigens die "Arbeitsgruppe Handwerksrolle A" gegründet.

Qualität der Arbeit und Verbraucherschutz

Mandy Rechenberger ist Obermeisterin der Kosmetiker-Innung des Landes Brandenburg. Sie arbeitet im Vorstand des BBVKD und auch in der Arbeitsgruppe des Bundesverbands. "Unser Ziel ist eine einheitliche Ausbildung und die Meisterpflicht", sagt sie. Eine staatlich anerkannte duale Ausbildung gibt es in dem Gewerk seit dem Jahr 2002. Die Ausbildungsordnung sieht bundesweit eine einheitlich geregelte dreijährige Lehrzeit vor. Seit 2015 können auch Kosmetikfachkräfte ihre Expertise und Führungsqualitäten mit dem Meistertitel bestätigen lassen.

Um die Meisterpflicht zu erreichen, haben Mitglieder der Arbeitsgruppe mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten ausgetauscht und viele Gespräche geführt. Auf Landesebene stehe man in engem Kontakt mit den drei Handwerkskammern in Brandenburg. In Bayern laufen seit 2022 Diskussionen mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), berichtet Karin Huber-Ittlinger, 1. Vorstand des Landesverbands des Bayerischen Kosmetikhandwerks, auch sie engagiert in der Arbeitsgruppe Handwerksrolle A. Die wichtigsten Argumente dafür seien die Qualität der Arbeit und der Verbraucherschutz. Allein deswegen sei eine Meisterpflicht im Kosmetikerhandwerk dringend notwendig.

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Unterstützung aus Bayern

"Aktuell ist es so, dass sich auch Menschen nach einer Zweitagesausbildung bereits Fachkosmetiker nennen dürfen", erklärt Huber-Ittlinger. Dafür seien aber höhere Fachkenntnisse und Expertise nötig. "Wir arbeiten am Menschen – ähnlich wie die Friseure. Da geht es ja auch um die Qualität der Arbeit und den Schutz der Kunden", ergänzt Mandy Rechenberger. Der sei im Kosmetikerhandwerk sogar noch wichtiger: "Apparative Kosmetik nimmt einen immer größeren Stellenwert ein." Das erfordere zwingend fundiertes Wissen und Fachexpertise. "Hier sind ganz andere, sogar bleibende, Schäden möglich", so Rechenberger. Deswegen könne sie nicht verstehen, warum es noch keine Meisterpflicht gibt.

Unterstützung gibt es aber nun von Seiten der Politik. "Das Kosmetikerhandwerk muss in die Meisterpflicht, weil es gesundheitsrelevant ist", lautet jetzt die Forderung des Wirtschaftsministeriums in Bayern. Aiwanger wolle sich für die Einführung einer Meisterpflicht im Kosmetikerhandwerk einsetzen. "Die Forderung unserer Kosmetiker in Bayern nach der Einführung einer Meisterpflicht unterstütze ich. Kosmetiker arbeiten am Körper, bis hin zu Permanent Make-up. Das können nur Leute machen, die gut ausgebildet sind und wissen, was sie tun." Derzeit bestehe die Gefahr, dass auch unqualifizierte Personen in Hinterhöfen Eingriffe vornehmen und ihre Kunden nachhaltig schädigen.

"Wir brauchen hier dringend die Meisterpflicht"

Aus dem Ministerium kommt die Auskunft, dass Aiwanger sich mit der Forderung an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche gewandt habe. "Wir brauchen hier dringend die Meisterpflicht." Mit ihr könne ein einheitliches hohes Qualifikationsniveau in der Kosmetikerbranche erreicht werden. Aiwanger: "Das fördert Vertrauen und Transparenz und bietet der Branche wie auch den Verbrauchern die benötigten hoch qualifizierten Fachkräfte." Über die Einführung der Meisterpflicht entscheide der Bund. Und vielleicht kommt das Kosmetikerhandwerk jetzt seinem Ziel näher und landet bald in der Anlage A der Handwerksordnung.

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Text: / handwerksblatt.de

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