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HWK Trier | Juli 2026
Web-Seminar zur Arbeitgeberattraktivität
Die Handwerkskammer Trier informiert über ein Web-Seminar, das im Rahmen des Projekts "Handwerk attraktiv Rheinland-Pfalz" stattfindet.
Die Handwerkskammer des Saarlandes hat einen Musterbrief erstellt, mit dem Betriebe sich an die Bundestagsabgeordneten wenden können, um für eine Verschiebung der Einführung der E-Rechnung. (Foto: © andreypopov/123RF.com)
Vorlesen:
Viele Handwerksbetriebe stehen bei der Umsetzung der E-Rechnung weiterhin vor erheblichen Herausforderungen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich daher für eine Verschiebung der Einführungspflicht ein – jetzt ist die Unterstützung der Betriebe gefragt.
Nach aktuellem Stand müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet werden, E-Rechnungen auszustellen. Ab 2028 gilt diese Pflicht nahezu flächendeckend.
Aus Sicht des Handwerks ist dieser Zeitplan jedoch für viele Betriebe nicht umsetzbar. Der ZDH fordert deshalb eine Verschiebung der Verpflichtung um ein Jahr.
Hintergrund: E-Rechnung Hintergrund Die Handwerkskammer des Saarlandes ruft Betriebe dazu auf, sich mit einem Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD zu wenden. Dafür hat sie einen Musterbrief vorbereitet.
Online Weitere Informationen und den Musterbrief gibt es online hier.
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