Kontrolliert wurden etwa 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte. Festgestellt wurden dabei zahlreiche Verstöße gegen arbeits-, sozial-, handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften.

Kontrolliert wurden etwa 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte. Festgestellt wurden dabei zahlreiche Verstöße gegen arbeits-, sozial-, handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften. (Foto: © Generalzolldirektion / Zoll.de)

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Kampf gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe

Im Kampf gegen Schwarzarbeit hat NRW bei den diesjährigen Aktionstagen sich auf das Baugewerbe konzentriert. Dabei wurden etwa 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte kontrolliert.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt ihren Kampf gegen Schwarzarbeit fort. Bei den diesjährigen Aktionstagen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vom 22. bis zum 26. Juni haben das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium den Schwerpunkt auf das Baugewerbe gelegt. Kontrolliert wurden etwa 100 Baustellen, mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte. Festgestellt wurden dabei zahlreiche Verstöße gegen arbeits-, sozial-, handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften.

Die Arbeitsschutzverwaltung bemängelte vor allem gravierende Sicherheitsdefizite wie fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste. Fast neun von zehn kontrollierten Betrieben erfüllten die Arbeitsschutzvorschriften nicht vollständig. Die Arbeitsschutzverwaltung dokumentierte dabei 798 Mängel. In einem Fall wurde eine Baustelle stillgelegt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüfte die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung, unberechtigten Bezug von Sozialleistungen sowie Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel.

Zahlreiche Verstöße

In 77 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet, auch wegen Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder illegalem Aufenthalt. Darüber hinaus wurden in 154 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, etwa wegen des Verdachts auf unerlaubte Ausländerbeschäftigung oder Verstöße gegen Meldepflichten. Über dreihundert Sachverhalte erforderten laut der Landesregierung weitergehende Prüfungen, wie zu Unterschreitungen des Mindestlohns, zur Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, zu Sozialleistungsmissbrauch sowie zu aufenthaltsrechtlichen Verstößen.

Auch die Kommunen stellten bei ihren Kontrollen rund einhundertzwanzig Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung fest. Dazu zählen die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung, fehlende Gewerbeanzeigen oder Reisegewerbekarten sowie fehlende Meldungen grenzüberschreitender Dienstleistungen durch ausländische Handwerkerinnen und Handwerker. Die Landesregierung und die Generalzolldirektion haben seit 2018 ein gemeinsames Vorgehen gegen Schwarzarbeit etabliert, das abwechselnd verschiedene Branchen in den Fokus nimmt.

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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht kleinreden

"Die Beschäftigten in der Baubranche leisten jeden Tag harte körperliche Arbeit. Sicherheitsmängel auf Baustellen sind lebensgefährlich und können zu schweren Unfällen führen. Deswegen ist es wichtig, hier besonders hinzuschauen", sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) ergänzt: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung dürfen wir nicht kleinreden. Sie schaden den vielen ehrlichen Unternehmen, die ausbilden, investieren und Nordrhein-Westfalen voranbringen. Nur mit einem starken Handwerk können wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen, klimagerecht bauen, energetisch sanieren und moderne Heiz- und Kühlsysteme installieren. Dafür braucht es faire Wettbewerbsbedingungen."

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Text: / handwerksblatt.de

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