Neues Ökodesign-Gesetz: Das ändert sich für Betriebe
Wer Geräte verkauft oder verbaut, muss jetzt genauer prüfen, sauber dokumentieren und Reparaturzugang sichern – sonst drohen Bußgelder
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reparieren statt wegwerfen
Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 das neue Ökodesign-Gesetz beschlossen. Es aktualisiert die Regeln für Ökodesign und Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Geräten wie Heizungen, Maschinen oder Haushaltsgeräten.
Damit setzt Deutschland die europäische Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in deutsches Recht um. Es legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten fest. Ziel ist es, dass Produkte länger halten und leichter repariert und recycelt werden können. Außerdem sollen sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen. Die aktuellen deutschen Gesetze genügen teilweise nicht mehr den EU-Vorgaben.
Die neuen Regelungen sollen zum 1. November 2026 in Kraft treten.
Das ist neu
Das neue Ökodesign-Gesetz ersetzt das alte EVPG. Es bringt strengere Kontrollen und Bußgelder.
• Hersteller und Importeure müssen die Konformität selbst prüfen. Wer Produkte unter eigener Marke verkauft, kann sich nicht mehr einfach auf den Hersteller berufen.
• Neue Anforderungen zur Ressourceneffizienz gelten verbindlich, etwa Ersatzteile, Reparaturinfos und Demontage.
• Händler müssen prüfen, ob CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung vorliegen. Mehr wird in der Regel nicht verlangt.
• Fachkundige Reparateure bekommen besseren Zugang zu Ersatzteilen und Infos (§ 15 ÖkodesignG).
Wer sind fachkundige Reparateure?
Für Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind (zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A Handwerksordnung (HwO) sowie zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe nach Anlage B HwO, soweit diese ebenfalls im entsprechenden Verzeichnis der Handwerkskammer geführt werden), ist der Weg einfach: Die Handwerkskarte gilt als vollständiger Nachweis der Fachkunde und der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für Reparateure elektrischer Geräte. Zusätzlich ist eine Ja/Nein-Angabe zum Versicherungsschutz erforderlich.
Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B der Handwerksordnung), die nicht im Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen sind, sind drei Nachweise erforderlich: die Zugehörigkeit zum Personenkreis (in der Regel per Gewerbeschein), eine Eigenerklärung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie eine Ja/Nein-Angabe zum Versicherungsschutz.
Die europäischen Ökodesign-Verordnung verpflichtet Hersteller zwar seit 2021 zur Herausgabe von Ersatzteilen und Reparaturunterlagen an "fachlich kompetente Reparateure", doch die Definition dieses Begriffs im deutschen Recht war bisher nicht eindeutig geklärt. Die Neufassung des Ökodesigngesetzes führt die Kategorie des "nicht-gewerblichen Reparateurs" ein. Damit ist nun gesetzlich fixiert: Auch ehrenamtliche Initiativen sind Teil der "fachlich kompetenten Reparateure" und haben einen garantierten Anspruch auf Ersatzteile und reparaturrelevante Informationen durch die Hersteller.
Strengere Strafen
Der Staat verschärft die Sanktionen deutlich: Bis zu 100.000 Euro bei schweren Verstößen, etwa gegen Produktanforderungen oder Software-Regeln, bis zu 10.000 Euro bei kleineren Verstößen. Neu ist, dass auch Verstöße gegen die EU-Verordnung 2024/1781 bestraft werden, etwa das Vernichten unverkaufter Produkte (bis 100.000 Euro).
Wichtig für öffentliche Vergaben
Wer gegen die Regeln verstößt und mindestens 7.500 Euro Bußgeld zahlt, kann bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Mehr Kontrollen
Behörden kontrollieren künftig stärker: Sie dürfen Webcrawler und KI einsetzen und Gebühren verlangen, wenn Produkte durchfallen. Und sie arbeiten enger mit Stellen wie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zusammen.
Handwerk ist teilweise skeptisch
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte in einer Stellungnahme dem Gesetzentwurf grundsätzlich unterstützt. Es sei ein wichtiger Schritt, um die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern und damit Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherinteressen gleichermaßen zu fördern. Welche Kritik der ZDH aber auch übt, lesen Sie hier.
Quellen: Bundesregierung; Runder Tisch Reparatur; ZDH
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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