Die sparsamsten Geräte werden ab sofort mit einem einfachen A klassifiziert. Weniger sparsame von B bis G eingestuft.

Die sparsamsten Geräte werden ab sofort mit einem einfachen A klassifiziert, weniger sparsame von B bis G eingestuft. (Foto: © orkidia/123RF.com)

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Neu: EU-Energielabel und Ersatzteil-Nachlieferung

Seit dem 1. März 2021 gilt ein neues EU-Energielabel mit einer Skala von A bis G. Parallel dazu ändern sich auch die europäischen Ökodesign-Anforderungen: Hersteller müssen Reparaturanleitungen und Ersatzteile liefern.

Ein neues EU-Energielabel soll ab dem 1. März mehr Klarheit über Energieeffizienz von Produkten schaffen. Die Angaben A+++, A++ und A+ entfallen. Auf einer neuen Skala von A bis G erhalten Verbraucher klare Aussagen über den Energieverbrauch von Produkten. Außerdem bieten Piktogramme und ein QR-Code wichtige weiterführende Informationen, beispielsweise über den Wasserverbrauch oder die Lautstärke von Produkten.

Das neue Energielabel gilt in einem ersten Schritt für diese Produktkategorien:

  • Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen inkl. Waschtrockner
  • Elektronische Displays inkl. Fernsehgeräte

Die Skala reicht von A (= grün und sehr effizient) bis G (= rot und wenig effizient). Ab dem 1. September 2021 erfolgt dann auch die Anpassung des Labels bei Leuchtmitteln. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Technische Innovationen haben im Laufe der Zeit dazu geführt, dass sich bei vielen Produktgruppen die Geräte in den obersten Plus-Klassen häuften wohingegen untere Klassen unbesetzt blieben und das Label zunehmend unübersichtlich wurde.

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Das neue EU-Energielabel basiert auf Vorgaben des EU-Rechts. Ziel ist die schrittweise Umstellung aller im Rahmen der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geregelten Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel bis spätestens 2030. 

QR-Code führt Verbraucher zu mehr Infos über das Gerät

Darüber hinaus wird geprüft, wie viel Energie die oft "smarten" Geräte allein damit verbrauchen, regelmäßig Infos an die Gerätekontroll-Apps des Verbrauchers zu senden.  Ein QR-Code auf dem Energielabel führt zur europäischen Produktdatenbank "EPREL", wo solche und sämtliche andere Geräte und Verbrauchseigenschaften des Elektrogeräts gelistet sind.

Hersteller müssen Ersatzteile liefern

Parallel zum EU-Energielabel ändern sich ab dem 1. März auch die europäischen Ökodesign-Vorgaben für Elektrogeräte über die Nachhaltigkeit von Produkten. Hersteller dürfen bestimmte Geräte nur noch auf den Markt bringen, wenn sie Reparaturanleitungen und Ersatzteile vorhalten. Diese müssen mit gewöhnlich verfügbaren Werkzeugen ausgetauscht werden können. 

Die Verordnung gilt für folgende Geräte und Produktgruppen:
  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen- und Trockner
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Handel)
  • Transformatoren
  • Schweißgeräte

Ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars müssen Hersteller je nach Produktgruppe sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen. Eine Lieferung muss binnen maximal 15 Arbeitstagen nach Bestelleingang erfolgen. In Deutschland wird die EU-Richtlinie in das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) integriert. 

Quellen: BMWI / UBA

Ökodesign-Richtlinie EU zwingt Hersteller, Ersatzteile zu liefern. Lesen Sie > hier mehr! Eine Liste der betroffenen Geräte finden Sie > hier.

Das neue Energielabel
Weitere Informationen finden Sie > hier
 

Text: / handwerksblatt.de

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