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Bald ist das Geld schneller auf dem Konto

Betriebsführung

Ab Oktober treten neue Regeln für Echtzeitzahlungen in Kraft. Außerdem müssen Banken bei allen Überweisungen Kontodaten und Empfängernamen abgleichen.

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken in der EU verpflichtet, Echtzeitüberweisungen sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden anzubieten. Das bringt mehr Flexibilität und schnelle Zahlungen. Bislang haben Banken Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde. 

Was ist eine Echtzeitüberweisung?

Eine Echtzeitüberweisung (engl.: Instant Payment) ist eine Überweisung, bei der das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers landet – und zwar an jedem Tag, rund um die Uhr. Das bietet deutlich mehr Flexibilität im Zahlungsverkehr, etwa beim Bezahlen von Materialeinkäufen, Löhnen oder Rechnungen direkt nach Feierabend oder am Wochenende. Im Gegensatz zu einer normalen SEPA-Überweisung muss man nicht mehr bis zum nächsten Bankarbeitstag warten. Bei einigen Geldinstituten gibt es schon länger die Möglichkeit für Echtzeitüberweisungen, allerdings nutzten die Kunden sie wegen der Extrakosten nicht besonders häufig. 

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

1. Verfügbarkeit rund um die Uhr

 Zahlungen sind ab dem 9. Oktober 2025 jederzeit möglich – auch an Wochenenden und Feiertagen. Das ist vor allem für Handwerksbetriebe mit flexiblen Arbeitszeiten nützlich.

 2. Blitzschnelle Buchung

Das Geld wird spätestens zehn Sekunden nach Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Sowohl Sender als auch Empfänger erhalten sofort eine Mitteilung über den Eingang.

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 3. Gleiche Kosten wie normale Überweisung

Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für traditionelle Standardüberweisungen. Viele Banken erheben keine Kosten, andere verlangen einen kleinen Betrag. Das gilt nun auch für blitzschnelle "Instant Payments".

4.  Überweisungen über verschiedene Kanäle

Echtzeitüberweisungen sind nicht mehr nur online möglich. Sie können solche Zahlungen auch am Terminal, Schalter oder sogar als beleggebundene Überweisung aufgeben. Für Firmenkunden sind auch Sammelaufträge und minutengenaue Terminüberweisungen möglich.

 5. Beliebiger Betrag

Die bisherige Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung entfällt. Stattdessen können Sie im Online-Banking ein eigenes, individuelles Überweisungslimit festlegen.

 6. IBAN-Name-Abgleich

Vor jeder Überweisung muss Ihre Bank automatisch überprüfen, ob Kontonummer (IBAN) und Empfängername zusammenpassen ("Verification of Payee"). Das erhöht die Sicherheit gegen Betrug und Falschüberweisungen deutlich. Wenn Name und IBAN üerbeinstimmen, bekommt der Zahlende entweder keine Meldung oder einen entsprechenden positiven Hinweis. Bei abweichenden Angaben erhalten die Kunden eine Rückmeldung in Ampelfarben:

Grün: Alles stimmt > Überweisung wird ausgeführt.

Gelb: Name ist ähnlich > Die Kunden entscheiden selbst.

Rot: Name stimmt nicht > Die Bank übernimmt keine Haftung für Fehler. Die Kunden tragen das volle Risiko.

Betrüger, die fremde Rechnungen mit ihrer eigenen IBAN versehen, sollten es dann schwerer haben, weil der Empfängername nicht zur angegebenen IBAN passt.

7. Sicherheit durch Sanktionsscreening 

Banksysteme gleichen täglich die Kontonummern und Namen mit den Sanktionslisten der EU ab. Überweisungen an sanktionierte Personen oder Unternehmen werden blockiert, auch bei Echtzeitüberweisungen.

Was bedeuten die neuen Regeln im Alltag?

Die neuen Regeln für Echtzeitüberweisungen gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden – also für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Das betrifft den Empfang wie auch das Senden von Echtzeitüberweisungen, die Kostenfreiheit im Vergleich zur normalen Überweisung und die Sicherheitsvorgaben wie die Empfängerüberprüfung.

Für Geschäftskunden gibt es lediglich kleine Unterschiede: Zum Beispiel kann die sogenannte Empfängerüberprüfung (Abgleich von Name und IBAN) bei Sammelüberweisungen mit mehreren Zahlungen optional sein, während sie bei Einzelüberweisungen verpflichtend durchgeführt werden muss. Die grundsätzlichen Regeln – Geschwindigkeit, Verfügbarkeit und Gebührenfreiheit – gelten aber für alle.

Die Vorteile er neuen Regeln für Handwerker liegen auf der Hand: Material oder Dienstleistung sind sofort bezahlt und können sofort geliefert werden. Es gibt keine Verzögerung bei Wochenendarbeit oder bei spontanen Einsätzen mehr. Fehlüberweisungen werden durch den IBAN-Name-Check seltener. Sie sehen sofort, ob das Geld angekommen ist.

Gesetzliche Grundlage und wichtige Stichtage

Im Frühjahr 2024 verabschiedete die EU eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung. Sie ergänzt die SEPA-Verordnung und verpflichtet Zahlungsdienstleister zu neuen Standards. Für Handwerker und alle Bankkunden in Deutschland gelten die folgenden wichtigen Termine:

  • Seit 9. Januar 2025: Alle Banken müssen seit diesem Tag den Empfang von Echtzeitüberweisungen in Euro ermöglichen. Für diese Überweisungen dürfen sie keine höheren Kosten berechnen, die Entgelte müsse denen einer normalen Überweisung entsprechen.

  • Ab 9. Oktober 2025: Alle Banken müssen auch das Versenden von Echtzeitüberweisungen in Euro ermöglichen. Der Service gilt für alle Bankkanäle – egal, ob online, am SB-Terminal, per Belegüberweisung.

  • ab 2027: Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU werden ebenfalls auf Echtzeit umgestellt.

Gibt es Risiken?

Echtzeitüberweisungen sind praktisch, weil das Geld sofort beim Empfänger ist. Doch es gibt auch Gefahren:

  • Betrugsgefahr: Kriminelle können mit Phishing-Mails versuchen, Ihre Bankdaten zu stehlen. Klicken Sie nie auf Links in angeblichen Bank-Mails.

  • Fehler sind teuer: Falsche IBAN oder ein Zahlendreher bedeuten oft Verlust. Prüfen Sie die Daten genau. Einmal überwiesenes Geld lässt sich kaum zurückholen.

  • Limits setzen: Legen Sie einen Maximalbetrag fest, um Verluste zu begrenzen.

Was sollten Handwerker jetzt tun? 

Prüfen Sie, ob Ihre Hausbank die Funktion schon freigeschaltet hat. Legen Sie im Onlinebanking ein individuelles Überweisungslimit fest, um größere Ausgaben zu schützen.  Kontrollieren Sie sorgfältig die Angaben zur IBAN und zum Empfänger, vor allem bei neuen Geschäftspartnern. 

Praxistipp

Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank, wie Sie die neuen Funktionen richtig nutzen können!

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Text: / handwerksblatt.de

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