2026: Mehr Netto, höheres Kindergeld und Entlastung für Pendler
Mehr Netto, höheres Kindergeld und die Aktivrente: "Insgesamt bringt das Steuerjahr 2026 eine Reihe klar verbraucherorientierter Verbesserungen", sagt Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland. Ein Überblick.
Die Steuerberaterkammer des Saarlandes hat einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuerungen ab 2026 zusammengestellt. Das Ergebnis: Bürgerinnen und Bürger werden an vielen Stellen entlastet. Teilweise befinden sich die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren noch im Abschluss.
Kern der Reformen ist eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer durch höhere Freibeträge und den erneuten Ausgleich der kalten Progression, erklärt Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland. "Insgesamt bringt das Steuerjahr 2026 eine Reihe klar verbraucherorientierter Verbesserungen." Familien profitieren von höheren Leistungen, Pendler von einer verbesserten Entfernungspauschale. Daneben sollen Ehrenamt und freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter steuerlich attraktiver werden - Stichwort "Aktivrente". Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch eine dauerhaft niedrigere Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie entlastet werden. "2026 ist insgesamt ein Jahr, in dem staatliche Entlastungen stärker im Alltag ankommen sollen unter anderem bei der Lohnabrechnung und in der Steuererklärung", so Maul.
Mehr Netto durch Einkommensteuer-Entlastungen
Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro pro Person. Das ist der Teil des Einkommens, der vollständig steuerfrei bleibt. Im Jahr 2025 liegt er noch bei 12.096 Euro.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bedeutet das, dass ein größerer Teil ihres Einkommens gar nicht erst besteuert wird und sich damit schon über den monatlichen Lohnsteuerabzug eine niedrigere Belastung ergibt.
Zugleich werden die Tarifgrenzen erneut erhöht, um die kalte Progression auszugleichen. Damit wird verhindert, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen automatisch zu höheren Steuersätzen führen, obwohl die Kaufkraft real kaum steigt. Wer 2026 eine Gehaltserhöhung erhält, behält dadurch netto mehr als ohne diese Tarifverschiebung.
Familien: Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 Euro je Kind für beide Eltern zusammen. Das sind 3.414 Euro pro Elternteil. Damit wird das Existenzminimum von Kindern steuerlich in größerem Umfang freigestellt, was sich vor allem bei mittleren und höheren Einkommen als zusätzliche Steuerersparnis in der Veranlagung auswirkt.
Parallel dazu erhöht sich das Kindergeld auf 259 Euro monatlich je Kind, sodass Familien unabhängig vom Einkommen sofort jeden Monat mehr Unterstützung erhalten.
Wie bisher prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger ist, sodass die Entlastung bei allen Familien ankommt.
Entlastung für Berufspendler und -pendlerinnen:
Die Entfernungspauschale soll einheitlich auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer steigen. Bislang werden die ersten 20 Kilometer nur mit 0,30 Euro angesetzt, während der höhere Satz von 0,38 Euro erst ab dem 21. Kilometer gilt.
Künftig wird damit jeder Arbeitsweg steuerlich stärker berücksichtigt, unabhängig von der Entfernung, und die absetzbaren Werbungskosten steigen. Das führt in vielen Fällen zu einer höheren Steuererstattung oder zu einer geringeren Nachzahlung in der Steuererklärung 2026 und kann bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerfreibetrag sogar schon im laufenden Jahr über mehr Netto wirken.
Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Ab 2026 soll für Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen sowie bei Mitnahme- und Lieferangeboten dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gelten. Getränke bleiben beim Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Ziel ist es, Steuerpflichtige beim Essen außer Haus preislich zu entlasten und gastronomische Angebote in der Fläche zu sichern. Ob und in welchem Umfang Betriebe die Steuerentlastung an ihre Kundschaft weitergeben und die Preise senken, hängt von den jeweiligen Kostenstrukturen ab.
Die rechtliche Grundlage für günstigere Preise soll ab 2026 dauerhaft geschaffen werden und nicht wie zu Corona befristet.
Ehrenamt: Höhere steuerfreie Pauschalen
Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf auf 3.300 Euro pro Jahr steigen. Von dieser Regelung profitieren dann zum Beispiel Trainer im Sportverein, Chorleiter, Dozent oder Jugendbetreuer, die Aufwandsentschädigungen innerhalb dieser Grenze steuerfrei erhalten können.
Auch die Ehrenamtspauschale soll 2026 erhöht werden und 960 Euro betragen im Jahr statt bisher 840 Euro, sodass etwa Vereinsvorstände oder freiwillige Helfer in sozialen und kulturellen Einrichtungen höhere steuerfreie Entschädigungen erhalten können.
Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Rentenalter
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, soll bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können - also 24.000 Euro im Jahr. Der steuerfreie Betrag soll zusätzlich zum Grundfreibetrag gelten und führt dazu, dass sich Weiterarbeit im Ruhestand deutlich stärker lohnt.
Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze soll regulär besteuert werden, wodurch der Übergang in den Ruhestand flexibler und finanziell attraktiver gestaltet werden kann. Eine finale Entscheidung steht noch aus.
E-Dienstwagen attraktiver: Begünstigung bis 100.000 Euro Listenpreis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Firmenwagen profitieren von einer Ausweitung der steuerlichen Förderung für elektrisch angetriebene Dienstwagen. Die Grenze für die besonders günstige Besteuerung reiner Elektroautos als Dienstwagen wird auf einen Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro angehoben - bislang lag sie bei 70.000 Euro.
Damit können auch höherwertige Elektrofahrzeuge weiterhin nach der 0,25-Prozent-Regel besteuert werden, was den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung deutlich senkt. Für Beschäftigte bedeutet dies eine geringere monatliche Lohnsteuerbelastung und somit mehr Netto, während zugleich ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Mobilität gesetzt wird.
Steuererklärungsfrist
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und ohne steuerliche Beratung abgibt, muss - sofern eine Abgabepflicht besteht - die Erklärung bis spätestens 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer die Steuererklärung 2025 hingegen durch Steuerberater und Steuerberaterinnen erstellen lässt, hat wesentlich mehr Zeit. In diesen Fällen endet die gesetzliche Abgabefrist erst am 28. Februar 2027. Da dieser Termin im Jahr 2027 auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag, also den 1. März 2027.
Quelle: Steuerberaterkammer Saarland
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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