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HWK Trier | Januar 2026
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Die meisten gewerblichen Hauptmietverträge erlauben die Untervermietung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Januar 2026
Ein Handwerksbetrieb kann seine ungenutzten Laden- oder Werkstattflächen sinnvoll wirtschaftlich nutzen, indem er sie untervermietet. Eine Expertin gibt rechtliche Tipps, wie man es richtig macht.
Untervermietung kann für Handwerksbetriebe eine sinnvolle Möglichkeit sein, ungenutzte Laden- oder Werkstattflächen zu Geld zu machen. Juristin Sabine Schönewald, Hauptabteilungsleiterin bei der Handwerkskammer zu Köln, erklärt, worauf man achten sollte.
"Entscheidend ist dabei immer das Verhältnis zum Hauptmietvertrag. Die meisten gewerblichen Hauptmietverträge erlauben die Untervermietung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters", weiß die Expertin. "Wer in einem solchen Fall ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, riskiert Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs." Eine formelle Genehmigung des Vermieters schaffe dagegen Rechtssicherheit und schütze vor solchen Konsequenzen.
Der Untermietvertrag sollte als eigenständiges, klar strukturiertes Dokument ausgearbeitet werden. Zu den wichtigsten Regelungsbereichen zählen:
Schönewald ergänzt: "Vor der Untervermietung sollten – je nach geplantem und vereinbartem Nutzungszweck des Untermietobjektes – gegebenenfalls auch mögliche gewerbe- und genehmigungsrechtliche Anforderungen wie beispielsweise Nutzungsänderungen, Brandschutzauflagen oder notwendige Meldungen bei Behörden geprüft werden, da der Untervermieter genau die Nutzungsmöglichkeit schuldet, die er mit dem Untermieter vereinbart." Steuerlich können Einnahmen aus Untervermietung einkommensteuerliche oder umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Hierzu empfiehlt sie, gegebenenfalls einen Steuerberater zur Klärung hinzuzuziehen.
Eine Untervermietung kann eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung für Handwerksbetriebe darstellen, wenn sie sorgfältig vorbereitet wird. Achten Sie darauf, dass die Zustimmung des Vermieters vorliegt, der Untermietvertrag vollständig und präzise geregelt ist und Haftungs- sowie Nebenkostenfragen transparent und nachvollziehbar vereinbart werden. Mit diesen Schritten schaffen Sie eine rechtssichere und für beide Seiten vorteilhafte Nutzungslösung.
Quelle: HWK zu Köln
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