Das Sondervermögen ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro, die zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt zur Verfügung stehen sollte.

Das Sondervermögen ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro, die zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt zur Verfügung stehen sollte. (Foto: © Алексей_Кириллов/123RF.com)

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Studien: Sondervermögen fließt kaum in Infrastruktur und Klimaschutz

Zwei Wirtschaftsforschungsinstitute ziehen ein Zwischenfazit zu den eingesetzten Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Nur ein sehr kleiner Teil werde wirklich für diese Zwecke verwendet. Das Baugewerbe ist enttäuscht.

Vor einem Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) beschlossen. Es ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro, die zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt zur Verfügung stehen sollte. Vorgesehen waren 300 Milliarden Euro für Investitionen des Bundes, 100 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen und 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit soll der Investitionsstau dennoch in Deutschland gelöst werden.

Ein Jahr nach dem Beschluss kommen gleich zwei Wirtschaftsforschungsinstitute nach Auswertungen des Bundeshaushalts zu dem Ergebnis, dass nur ein geringer Teil der Gelder wirklich in Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen fließt. "Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet", sagt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). "Demnach beliefen sich die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des SVIK nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspricht einem nominalen Anstieg von nur zwei Milliarden Euro gegenüber 2024."

Hohe Zweckentfremdungsquote

Weitere zwölf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen ersetzten Ausgaben, die zuvor aus dem Kernhaushalt finanziert wurden. "Daneben sahen die Planungen zehn Milliarden Euro für den KTF sowie 8,3 Milliarden Euro für die Länder vor. Die tatsächlichen Investitionen des KTF lagen 2025 um 8,3 Milliarden Euro unter Plan und fielen sogar unter das Niveau von 2024", so die Forscher. Die Mittel für die Länder könnten aus bürokratischen Gründen erst ab diesem Jahr fließen. Insgesamt rief die Bundesregierung 2025 laut IW nur 42 Prozent der geplanten SVIK-Mittel ab.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München (ifo Institut) kommt sogar auf einen noch größeren Anteil der neu aufgenommenen Schulden, die nicht für zusätzliche Investitionen verwendet wurden, nämlich 95 Prozent. Die Schuldenaufnahme wurde zwar um 24,3 Milliarden Euro erhöht, die tatsächlichen Investitionen des Bundes seien gegenüber 2024 aber nur um 1,3 Milliarden Euro angestiegen. Damit betrage die Investitionslücke noch 23 Milliarden Euro. "Gemäß dieser Berechnung beträgt die Zweckentfremdungsquote 95 Prozent", erklären die Wirtschaftsforscher.

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Bundesregierung soll gegensteuern

"Vom Sondervermögen ist bisher wenig angekommen. 95 Prozent der 2025 aufgenommenen Schulden über das SVIK flossen nicht in zusätzliche Infrastrukturinvestitionen. Das ist ein enttäuschendes Ergebnis", so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Schon lange haben wir unmissverständlich gefordert: Das Sondervermögen muss als wirklich zusätzliche Investitionsquelle wirken und darf nicht dazu dienen, Löcher im Kernhaushalt zu stopfen. Das ist keine Infrastrukturpolitik, das ist Haushaltskosmetik."

Man müsse sich die Frage stellen, ob der Politik der Ernst der Lage wirklich bewusst sei. "Der bis 2024 aufgelaufene kommunale Investitionsstau beläuft sich auf 216 Milliarden Euro", sagt Pakleppa. "Rund 70 Prozent des Güterverkehrs laufen über das Straßennetz – ein Netz, das seit Jahren unterfinanziert ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend gegenzusteuern. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt dürfen nicht weiter abgebaut werden, das wird nur mit umfassenden Reformen und Einsparungen gehen. Verschiebungen zwischen den Töpfen müssen unterbunden und das Sondervermögen muss wirklich zusätzlich investiert werden."

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Text: / handwerksblatt.de

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