Wer zu spät kommt, findet am Hotelpool häufig keine freie Liege mehr. Ist es erlaubt, diese vorab mit einem Handtuch zu reservieren? Eine Antwort darauf weiß EVZ-Juristin Karolina Wojtal.

Wer zu spät kommt, findet am Hotelpool häufig keine freie Liege mehr. Ist es erlaubt, diese vorab mit einem Handtuch zu reservieren? Eine Antwort darauf weiß EVZ-Juristin Karolina Wojtal. (Foto: © yanalyso/123RF.com)

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Drei Hotelmythen im Check: Darf ich das?

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Vom Reservieren von Liegen am Pool bis hin zum Einpacken von Hotel-Souvenirs: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Antworten auf Fragen in Sachen Hotelurlaub.

Was viele im Urlaub für selbstverständlich halten, ist nicht direkt erlaubt. Worauf Urlauberinnen und Urlaub beim Ferienaufenthalt im Hotel achten sollten, erklärt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).

Drei Hotelmythen im Check

1️⃣ Reservieren von Liegen am Pool

Die Zahl der Liegen am Hotelpool ist oft begrenzt – wer zu spät kommt, findet häufig keinen Platz mehr. Die Liegen mit Handtüchern reservieren: Da spricht doch sicher nichts gegen?

"Eine gesetzliche Regel gibt es dafür nicht, aber Hotels können im Rahmen ihres Hausrechts solche Reservierungen untersagen", weiß EVZ-Juristin Karolina Wojtal. Ein Handtuch auf der Liege sichere außerdem keinen Anspruch auf die dauerhafte Nutzung. Wenn Liegen über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, könne die Hausregeln den Mitarbeitern das Recht geben, Handtücher wegzuräumen.

"Gibt es für Badegäste zu wenig Poolliegen, z. B. weil diese lange Zeit ungenutzt belegt wurden und das Personal nichts unternimmt, kann auch ein Reisemangel vorliegen", so Wojtal. Pauschalreisende können sich in solchen Fällen an ihren Reiseveranstalter wenden.

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2️⃣ Einpacken von Proviant beim Frühstück

Üppiges Frühstück im Hotel, jedoch ist der Hunger am frühen Morgen noch nicht so groß. Bestimmt darf man da doch für unterwegs was einpacken?

So einfach ist es nicht: "Gebucht ist im Regelfall nur der Verzehr des Frühstücks vor Ort während der Frühstückszeiten. Das Zusammenstellen von Proviant verstößt meist gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels", sagt die EVZ-Co-Direktorin – einige Unterkünfte weisen zusätzlich mit Aushängen darauf hin.

Bei geringen Mengen passiere oft nichts, viele Hotels drücken bei einem kleinen Apfel oder einem Joghurt ein Auge zu. "Doch bei größeren Mengen können zusätzliche Gebühren verlangt oder ein Hausverbot verhängt werden", warnt der EVZ.

3️⃣ "Hotel-Souvenirs" mitnehmen

Praktische kleine Creme-Formate, ideal fürs Reisen, oder kuschelige Hotelbademäntel – solche Hotel-Goodies, die man während des Aufenthalts ohnehin benutzt, darf man doch mit nach Hause nehmen … oder nicht?

"Ob Bademantel, Handtücher oder Schlappen – das ist Eigentum des Hotels. Sie sind in der Regel nur für die Nutzung im Hotel vorgesehen. Manchmal ist es möglich den Bademantel an den Strand mitzunehmen, manchmal nicht. Oft werden dort separate Handtücher und Bademäntel bereitgestellt", erläutert Wojtal und empfiehlt, sicherheitshalber kurz an der Rezeption nachzufragen.

Ungefragtes Mitnehmen nach Hause sei tatsächlich Diebstahl, das gelte grundsätzlich auch für bereitgestellte (Einmal-) Pflegeprodukte, wie Shampoo oder Seife. "Manche Hotels haben Pflegeprodukte explizit mit einem Hinweis versehen, dass man diese mitnehmen darf. Im Zweifel einfach freundlich nachfragen und um Erlaubnis bitten", rät die Juristin.

Urlauberinnen und Urlauber können sich bei Unsicherheiten während des Reisens an das EVZ wenden. In Sachen Hotelurlaub lohnt sich vorab in jedem Fall ein Blick in die Hausordnung der Unterkunft.

EVZ-Video: Tipps fürs Buchen von Unterkünften

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Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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