Beschaffungen des Bundes erleichtert
Die öffentliche Vergabe soll schneller, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Bundesregierung jetzt drei Verwaltungsvorschriften beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die Beschaffungen auf Bundesebene weiter vereinfachen sollen. Die Vorschriften treten zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die wichtigsten Punkte dabei sind:
Startups sollen häufiger öffentliche Aufträge bekommen
Startups sollen künftig mehr mit dem Staat als starkem Kunden zusammenarbeiten. Das hilft ihnen, zu wachsen und größer zu werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erleichtert mit zwei Maßnahmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und erhöht die Chancen für Startups:
Erstens führt das BMWE die im Koalitionsvertrag festgelegte Sonderwertgrenze von 100.000 Euro ein. Dadurch können Auftraggeber in den ersten vier Jahren nach der Gründung Direktaufträge einfacher und schneller an Startups vergeben.
Zweitens erlaubt das BMWE eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen, wenn das Startup nicht älter als acht Jahre ist. In diesem Fall spricht der Auftraggeber das Startup direkt an und verhandelt mit ihm. Diese Regel gilt bis zu den EU-Schwellenwerten für Liefer- und Dienstleistungen.
Einfache Vergabeverfahren sollen zur Regel werden
Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist das einfachste Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der Auftraggeber holt nur mindestens drei Angebote ein und verhandelt frei mit den Anbietern. Das BMWE erleichtert die Nutzung dieses Verfahrens: Auftraggeber können es jetzt ohne zusätzliche Voraussetzungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro nutzen.
Sicherheitsbehörden können leichter einkaufen
Die aktuelle geo- und sicherheitspolitische Lage bleibt angespannt. Deshalb müssen Sicherheitsbehörden wie der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Technische Hilfswerk schneller und einfacher beschaffen.
Die Entlastungen, die die Bundeswehr bereits 2025 für kleinere Aufträge bekommen hat, überträgt die Regierung jetzt in gleicher Form auf Behörden der zivilen Sicherheit, der inneren Sicherheit, des Katastrophenschutzes und der Nachrichtendienste. Eine wichtige Maßnahme ist die höhere Grenze für Direktaufträge bis zum EU-Schwellenwert bei Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen gilt künftig eine neue Grenze von einer Million Euro für Direktaufträge.
Das BMWE arbeitet weiter intensiv daran, die öffentliche Beschaffung zu beschleunigen und die Regeln zu vereinfachen. Dazu will es es vor allem die Unterschwellenvergabeordnung reformieren.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium (BMWE)
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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