Während der Diskussion über den Gesetzentwurf hatten verschiedene Interessengruppen mehrfach versucht, das Losprinzip weitgehend abzuschaffen.

Während der Diskussion über den Gesetzentwurf hatten verschiedene Interessengruppen mehrfach versucht, das Losprinzip weitgehend abzuschaffen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Bundestag beschleunigt Vergaben und schützt Interessen der Handwerker

Der Bundestag hat das neue Vergabegesetz verabschiedet. Die gute Nachricht: Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bleibt bestehen. Ein wichtiger handwerkspolitischer Erfolg!

Die Vergaberechtsreform geht in die nächste Runde: Der Bundestag hat am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Die monatelangen Verhandlungen in den Koalitionsfraktionen kam damit zu einem Abschluss.

Das Handwerk begrüßt die allgemeinen Ansätze, mit denen öffentliche Auftraggeber ihre Vergaben schneller durchführen sollen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich im Gesetzgebungsverfahren klar dafür eingesetzt, dass der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bestehen bleibt. Die Vergabe in Fach- und Teillosen ist entscheidend, damit mittelständische Betriebe und Handwerksunternehmen faire Chancen auf öffentliche Aufträge haben. Mehr als 70 Prozent der Leistungen im öffentlichen Bau werden von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht.

Handwerk verhindert Versuche, das Losprinzip abzuschaffen

Während der Diskussion über den Gesetzentwurf hatten verschiedene Interessengruppen mehrfach versucht, das Losprinzip weitgehend abzuschaffen. Sie wollten vor allem "zeitliche Gründe" generell als Begründung zulassen und gleichzeitig den Erforderlichkeitsgrundsatz streichen. Außerdem gab es Versuche, den hohen Schwellenwert für eine erleichterte Gesamtvergabe deutlich zu senken und diese Möglichkeit auch auf Mischfinanzierungen auszuweiten. Diese Vorhaben konnte das Handwerk abwehren und einen wichtigen Erfolg seiner politischen Arbeit verzeichnen.

Die wesentlichen Inhalte im Überblick

  1. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bleibt bestehen. Auch die strengen Voraussetzungen für Ausnahmen bleiben erhalten. 

  2. Auftraggeber dürfen künftig nur in eng begrenzten Fällen aus "zeitlichen Gründen" vom Losgrundsatz abweichen. Das gilt für Infrastrukturprojekte: 

    - deren Auftrags- oder Vertragswert mehr als doppelt so hoch ist wie der jeweilige Schwellenwert

    - die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden,  oder Maßnahmen im Bereich Eisenbahn, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Flughafenbau betreffen.
     
    - Wenn Auftraggeber eine Gesamtvergabe durchführen, dürfen sie ihre Auftragnehmer verpflichten, bei der Vergabe von Unteraufträgen besonders auf kleine und mittlere Unternehmen zu achten. 

  3. Die Verantwortlichen wollen die Maßnahmen bis September 2027 überprüfen. Dabei schauen sie insbesondere darauf, wie sich die Regelungen auf mittelständische Betriebe auswirken. 

  4. Kritisch bewertet das Handwerk die Änderungen im Haushaltsrecht des Bundes. Diese Änderungen erleichtern Direktaufträge und freihändige Vergaben bei Liefer- und Dienstleistungen. Nach den bisherigen Erfahrungen profitieren davon eher größere Auftragnehmer.

  5. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine befristete Sonderregelung eingeführt: Für sicherheitsspezifische Aufträge der Sicherheitsbehörden gilt eine Ausnahme vom Losgrundsatz. Diese Regel ist enger gefasst als die zuvor kritisierte Vorschrift im Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG).

Bundesrat muss noch zustimmen

Der Bundesrat muss sich noch mit diesem zustimmungspflichtigen Gesetz befassen. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Handwerk erwartet von den Ländern, dass sie den ausgehandelten Kompromiss nicht wieder in Frage stellen. 

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Politischer Erfolg für das Handwerk 

Holger Schwannecke, Generalsekretär ZDH, erklärte dazu: "Mit dem Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes wird ein ausgewogener Weg eingeschlagen, der Tempo bei öffentlichen Aufträgen ermöglicht und zugleich die starke Rolle von Handwerk und Mittelstand sichert. Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen, der zwei zentrale Ziele miteinander verbindet: schnellere öffentliche Vergaben und eine weiterhin starke Beteiligung des Mittelstands durch die Sicherung des Losgrundsatzes." Das sei ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt.

Besonders hervor hob er die konstruktive Unterstützung durch die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann, die sich im gesamten Verfahren mit Nachdruck für die Belange des Handwerks und des Mittelstands eingesetzt habe. Schwannecke sagt, der nun beschlossene Kompromiss stelle sicher, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben, ohne den Mittelstand insgesamt strukturell zu benachteiligen.

"Wir erwarten von den kommunalen Auftraggebern, dass sie die neuen Spielräume und Möglichkeiten der Gesamtvergabe verantwortungsvoll und mit Augenmaß nutzen. Abweichungen vom Losgrundsatz müssen die Ausnahme bleiben. Denn die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur wird nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden ist."

Bauhandwerk: "Ausgewogener Kompromiss"

"Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist insgesamt ein ausgewogener Kompromiss, der allen Bauunternehmen – ob klein, mittelständisch oder groß – einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Es sei unerlässlich, dass alle Kapazitäten der Bauwirtschaft genutzt würden, um die Infrastruktur unseres Landes so schnell wie möglich zu ertüchtigen und Straßen und Brücken zu sanieren. 

"Es bleibt grundsätzlich beim Primat der Losvergabe, von dem in bewährter Weise aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden kann", so Paklappa weiter. "Zusätzlich können nun aus zeitlichen Gründen bei Investitionen aus dem Sondervermögen und bei Infrastrukturprojekten des Bundes große Lose gebildet werden. Ob dies tatsächlich zu einer Beschleunigung führt, wird man im Rahmen der Evaluation bewerten müssen."

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Text: / handwerksblatt.de

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