Die Handwerkskammer Münster begrüßt die Entscheidung des Bundestags, den vergaberechtlichen Losgrundsatz beizubehalten.

Die Handwerkskammer Münster begrüßt die Entscheidung des Bundestags, den vergaberechtlichen Losgrundsatz beizubehalten. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Losgrundsatz bleibt: HWK Münster fordert konsequente Anwendung

Der Bundestag hat den vergaberechtlichen Losgrundsatz im Zuge des Vergaberechtsbeschleunigungsgesetzes beibehalten.

Die Handwerkskammer Münster begrüßt diese Entscheidung des Bundestags als wichtiges Signal für das regionale Handwerk. "Wir erwarten von den kommunalen Auftraggebern im Kammerbezirk Münster, dass sie die neuen Spielräume bei der Gesamtvergabe verantwortungsvoll nutzen. Abweichungen vom Losgrundsatz müssen die Ausnahme bleiben", erklärt HWK-Präsident Jürgen Kroos.

Der Grundsatz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Leistungen in Fach- und Teillose aufzuteilen, um kleinen und mittleren Betrieben die Teilnahme zu ermöglichen. Ausnahmen sind nur eng begrenzt zulässig, etwa bei bestimmten Infrastrukturprojekten und unter strengen Voraussetzungen.

 

Hintergrund: Position der HWK Hintergrund Die HWK Münster hatte sich im Vorfeld für den Erhalt dieses Losgrundsatzes eingesetzt und auch die Kommunen um Unterstützung gebeten. "Die Erneuerung der Infrastruktur gelingt nur mit einem starken regionalen Handwerk", betont Kroos. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren; ein Inkrafttreten wird frühestens im Juli erwartet.

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Text: / handwerksblatt.de

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