Anmeldungen zu Gesellen- und Abschlussprüfungen
Bis spätestens 28. August müssen die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Winter 2026/2027 bei der HWK eingegangen sein.
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. März 2027 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Winterprüfungen 2026/2027 zugelassen.
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Anmeldeschluss ist der 28. August 2026. Später eingehende Anmeldungen können zum Winterprüfungstermin 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-424 bei der Handwerkskammer angefordert werden.
Anträge auf vorzeitige beziehungsweise ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen ebenfalls bis spätestens 28. August 2026 eingereicht werden. Wiederholer erhalten eine gesonderte Anmeldefrist.
Hintergrund: AnmeldungenHintergrund Weitere Informationen gibt es hier.
Kontakt Handwerkskammer des Saarlandes, Prüfungswesen, Hohenzollernstr. 47-49, 66117 Saarbrücken
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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