Gebäudereiniger: IG BAU fordert zwei Euro pro Stunde mehr
In der ersten Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk sind die Tarifpartner ohne Ergebnis auseinander gegangen. Die Arbeitnehmer fordern 13 Prozent mehr Lohn, die Arbeitgeber verweisen auf die schwierige wirtschaftliche Lage.
Die erste Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk wurde bereits nach drei Stunden in Düsseldorf beendet. Die Arbeitgeberseite äußerte danach ihr – Zitat – "Unverständnis über die starre Haltung der IG BAU". Man habe die 13-Prozent-Lohnforderung zum zweiten Mal zurückgewiesen, so der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), der für die Unternehmensseite verhandelt und diese Forderung ablehnt.
Die Gewerkschaft IG BAU habe bereits im Juni 2026 ihre Lohnforderung für die Tarifrunde vorgestellt. Die IG BAU fordert seither zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Damit würde der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 von derzeit 15 auf 17 Euro steigen. Glas- und Fassadenreiniger in der Lohngruppe 6 würden künftig 20,40 Euro statt 18,40 Euro pro Stunde erhalten.
Unternehmen verweisen auf die wirtschaftliche schwierige Lage
Die zweite Tarifrunde findet am 22. Oktober in Köln statt. Der Vorsitzende der BIV-Tarifkommission Christian Kloevekorn, äußerte Unverständnis über die "starre Haltung der IG BAU und darüber, wie konsequent sie die wirtschaftliche Realität ausblendet".
Die deutsche Wirtschaft stecke in einer schwierigen Lage, so Kloevekorn. "Unser industrienahes Dienstleistungshandwerk befindet sich im konjunkturellen Stimmungstief. Unsere Betriebe kämpfen mit steigenden Kosten, einer schwachen Kundennachfrage und massiver wirtschaftlicher Unsicherheit."
Noch dazu plane die Politik weitere Belastungen: Allein bei den Minijobs könnten die geplanten Reformen der Bundesregierung die Lohnnebenkosten für die Betriebe um mehr als 30 Prozent nach oben treiben, so der Verband (Zur Info: Vorgesehen ist, dass der einheitliche Pauschsteuersatz bei Minijobs von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben (§ 40a Absatz 2 EStG) wird.) Und Minijobs würden in der Gebäudereinigung knapp die Hälfte der Beschäftigung ausmachen.
IG BAU: "Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist mehr wert"
"Die Arbeitgeber verstecken sich hinter ihren Kunden. Sie sagen, unsere Forderung sei nicht finanzierbar, weil die Auftraggeber höhere Preise nicht bezahlen würden. Aber damit benennen sie das eigentliche Problem selbst: Reinigungsarbeit wird zu billig verkauft. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist mehr wert", sagt Ulrike Laux, im Vorstand der IG BAU zuständig für die Gebäudereinigung.
Für die Gewerkschaft gehe es auch grundsätzlich um die Wertschätzung der Arbeit in der Branche. "Viele Reinigungskräfte kommen trotz ihrer Arbeit mit ihrem Einkommen kaum über die Runden und sind auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen. Es kann nicht sein, dass Menschen jeden Tag für Sauberkeit und Hygiene in Schulen, Krankenhäusern, Büros oder Industriebetrieben sorgen und von ihrem Lohn trotzdem nicht vernünftig leben können. Wer gute Arbeit will, muss bereit sein, dafür einen angemessenen Preis zu zahlen", so Laux.
Kritik übt die IG BAU auch an der Haltung der Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn. In der Verhandlung hätten diese erklärt, so Laux, dass der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn unter den veränderten Bedingungen des Marktes nicht mehr die gleiche Rolle spiele. "Das ist ein fatales Signal. Tariflöhne müssen sich spürbar vom gesetzlichen Minimum abheben. Wer den Abstand zum Mindestlohn für unwichtig erklärt, stellt die tarifliche Aufwertung der Arbeit infrage. Für uns ist klar: Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie und nicht der Maßstab dafür, was gute Arbeit wert ist", sagt Laux.
Die wirtschaftliche Entwicklung lässt die Gewerkschaft als Argument nicht gelten. Aktuelle Marktdaten würden Wachstum bei großen Facility-Service-Unternehmen zeigen. Die 25 führenden Unternehmen in Deutschland hätten ihren Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr im Durchschnitt um 6,3 Prozent gesteigert. Zum Facility-Service-Markt gehöre auch die Gebäudereinigung. Quelle: Die Gebäudedienstleister; IG BAU
Tarife im Überblick Die Branche hat neun Lohngruppen. Zwei davon sind als Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich - damit gelten diese für alle gewerblichen Reinigungskräfte, die in Deutschland tätig sind. Der Branchenmindestlohn in der Einstiegs-Lohngruppe für Ungelernte (LG 1) liegt aktuell bei 15 Euro. Fachkräfte (LG 6) verdienen 18,40 Euro pro Stunde.
Der laufende Tarifvertrag für die Jahre 2025 und 2026 sah in der allgemeinverbindlichen Einstiegs-Lohngruppe (LG 1) eine Lohnerhöhung von insgesamt 11,1 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor (13,50 Euro auf 15 Euro). Der Branchenmindestlohn für Fachkräfte (LG 6) stieg um insgesamt 10,2 Prozent in 24 Monaten(16,70 Euro auf 18,40 Euro). Quelle: Die Gebäudedienstleister
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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