Mit der EU-Verpackungsverordnung soll das Müllaufkommen reduziert werden.

Mit der EU-Verpackungsverordnung soll das Müllaufkommen reduziert werden. (Foto: © 1markim/123RF.com)

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Verpackungsverordnung: Handwerk will praxistaugliche Regeln

Zum Auslaufen der Konsultationsfrist zum Durchführungsrechtsakt zur erweiterten Herstellerverantwortung der EU-Verpackungsverordnung setzt sich der ZDH für Änderungen ein, um die Betriebe nicht zu überfordern.

Zum Ende der Konsultationsfrist zum Durchführungsrechtsakt zur erweiterten Herstellerverantwortung der seit Mitte August geltenden europäischen Verpackungsverordnung fordert der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, Regelungen, die für die Betriebe in der Praxis auch umsetzbar sind.

Das Ziel der Verordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren, sei richtig. Es sei aber problematisch, dass die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nicht sauber zwischen Erzeugern und Herstellern unterscheidet. "In ihrer jetzigen Form behandelt die Verpackungsverordnung etwa Bäckereien wie Hersteller, wenn es eigentlich um die Herausgabe von Brötchentüten, Kuchenverpackungen und Kaffeebechern zum Mitnehmen geht", so Schwannecke.

Verpackungsverordnung praxistauglich gestalten

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

Bäckereien stellten diese Verpackungen nicht her, sondern nutzten sie für den Verkauf ihrer Produkte. Schwannecke: "Die Kommission ist aufgefordert, die Regelungen zur Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig auszugestalten. Wir brauchen wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten zur EPR ausgenommen sind."

Denkbar wäre etwa eine Jahresmenge von 1.000 Kilogramm Verpackungsmaterial. "Zudem sollten Betriebe ihre EU-Lieferungen an nationale Systeme melden können. Diese könnten die Daten automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen. Die Benennung eines Bevollmächtigten muss freiwillig bleiben."

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Risiken für die Betriebe

Auch die mit der EPR verbundenen Melde- und Registrierungspflichten seien ein Problem. "Handwerksbetriebe, gerade in Grenznähe, könnten vom Binnenmarkt ausgeschlossen werden. Für die vornehmlich betroffenen Kleinst- und Kleinbetriebe stehen die Kosten und der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Bevor keine Rechtssicherheit über die EPR besteht, darf der vorliegende Durchführungsrechtsakt zur Verpackungsverordnung nicht verabschiedet werden. Alles andere wäre unverantwortlich."

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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