Handwerk fordert Verschiebung der E-Rechnungspflicht
Handwerker haben gravierende technische Probleme beim Empfang von E-Rechnungen. Der ZDH setzt sich für eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht um ein Jahr ein.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die E-Rechnung: Tipps für Handwerksbetriebe
Aus Sicht des Handwerks ist der Zeitplan für die E-Rechnungspflicht für viele Betriebe nicht realistisch. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich daher für eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht um ein Jahr ein.
Nach aktuellem Stand sollen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen müssen. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Pflicht dann für fast alle Unternehmen gelten.
Mehrere praktische und technische Fragen seien noch offen, das hat die jüngste Betriebe-Umfrage des ZDH zur E-Rechnung gezeigt. Der Verband erwartet viele "vermeidbare Probleme" bei Unternehmen, Verwaltung und Softwareanbietern, wenn der Zeitplan eingehalten werden muss.
Probleme beim Empfang von E-Rechnungen
Schon heute gebe es in vielen Betrieben Probleme beim Empfang von E-Rechnungen. Das ist im B2B-Bereich seit 2025 verpflichtend. Die Umfrage hat ergeben, dass etwa zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Schwierigkeiten haben, E-Rechnungen zu empfangen. Häufig würden sich Rechnungen nicht richtig prüfen oder auslesen lassen. Teilweise stimme auch der Datensatz nicht mit der angehängten PDF-Datei überein.
"Für die Betriebe bedeutet das: Rechnungen müssen zurückgewiesen werden, Zahlungen verzögern sich und es entsteht zusätzlicher Aufwand", so der ZDH. Das Handwerk unterstütze das Ziel einer digitalen, effizienten und rechtssicheren Rechnungsstellung ausdrücklich, aber für die Betriebe gehe die Umstellung zu schnell.
Typische Probleme:
✔️ Nicht validierbare, das heißt nicht der Norm entsprechende, E-Rechnungen,
✔️ unterschiedliche Prüfergebnisse bei Sender und Empfänger,
✔️ Probleme beim Auslesen der Rechnungsangaben und
✔️ Abweichungen zwischen Datensatz und PDF-Datei bei hybriden Rechnungen.
Gerade viele handwerkliche Betriebe würden mit unterschiedlichen Branchenlösungen, Steuerberatern und vorgelagerten Abrechnungssystemen arbeiten. Fehlerhafte oder uneinheitlich interpretierte E-Rechnungen würden sie daher unmittelbar im laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr treffen.
Oft liege das Problem bei der Software, die die derzeitige Fassung der CEN-Norm EN 16931 nicht korrekt umsetzt. Folge: Betriebe müssen fehlerhafte Rechnungen zurückweisen. "Das kostet Zeit, verzögert Zahlungen und kann nach Ablauf von Übergangsfristen zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Damit würde ein rein technisches Umsetzungsproblem unmittelbar zu einem steuerlichen Risiko für die Betriebe", berichtet der Verband.
Eine Verschiebung auf den 1. Januar 2028 hätte laut ZDH folgende Vorteile
- Man könnte unter anderem auf die späte Veröffentlichung der überarbeiteten CEN-Norm EN 16931 reagieren,
- Softwareanbietern hätten mehr Zeit, die neue Norm korrekt umzusetzen,
- Betriebe hätten eine realistische Umstellungs- und Testphase, bevor Sanktionen und Risiken beim Vorsteuerabzug greifen,
- der Weg zu einem funktionierenden Meldesystem ab 1. Juli 2023 wäre geebnet
Der ZDH fordert neben der Verschiebung schnelle Nachbesserungen seitens der Finanzverwaltung, damit der Nutzen dieser Digitalisierungsoffensive in der Breite des Handwerks erkennbar werde: Praxistaugliche und rechtssichere Lösungen, einheitliche Vorgaben für E-Rechnungssoftware sowie gezielte Unterstützungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.
Quelle: ZDH
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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