Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können.

Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können. (Foto: © Sarah Allison/123RF.com)

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Bundestag beschließt Infrastrukturgesetz

Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen damit effizienter und schneller ablaufen, besonders in den Bereichen Verkehr und Energie.

Das jetzt vom Bundestag verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz sieht Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung vor. Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können.

Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei, heißt es im Gesetz. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, "dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann".

Einheitliches Verfahrensrecht

GesetzentwurfHier finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Hier finden Sie die vom Verkehrsausschuss geänderte Fassung.
Ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren soll die Rechtsanwendung erleichtern. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft und die Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sollen vereinfacht werden.

Die Umsetzung von Vorschriften des Natur- und Umweltschutzes soll vereinfacht werden. Für bestimmte Vorhaben im "überragenden öffentlichen Interesse" werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.

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Infrastruktur schneller modernisieren

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchueringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuering

Das Handwerk wertet die Verabschiedung des Gesetzes als wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. "Das Gesetz schafft die Grundlage, um bei der Modernisierung der Infrastruktur schneller voranzukommen, insbesondere bei der Erneuerung von Verkehrswegen, der Sanierung von Brücken und der Beseitigung von Engpässen im Bestandsnetz", sagt Holger Schwannecke. 

Zu begrüßen sei auch die weitere Stärkung der Stichtagsregelung, die erweiterten Möglichkeiten zum Ersatzgeld bei Energieinfrastrukturvorhaben und die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf weitere Bereiche erhöhten die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks

Baurechtsreform umsetzen

"Deutschland braucht verlässliche Standortbedingungen, schnellere Verfahren und ein klares Signal für Investitionen. Dazu gehört auch die zügige Umsetzung der derzeit im Bundestag beratenen Baurechtsreform. Wichtig ist dabei, dass das geplante Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur diesen Kurs unterstützt und nicht durch neue Hemmnisse erschwert", fordert Schwannecke. 

Der Schutz wertvoller Naturflächen sei ein wichtiges Ziel und müsse durch zielgerichtete Regelungen gesichert werden. Schwannecke: "Zusätzliche Abwägungsanforderungen, höhere Kompensationslasten oder neue Verzögerungsrisiken müssen jedoch vermieden werden. Erforderlich sind praktikable und flexibel umsetzbare Ausgleichsmaßnahmen, die die natürliche Umwelt stärken und zugleich die Umsetzung von Bauvorhaben ermöglichen."

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Text: / handwerksblatt.de

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