Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können.

Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können. (Foto: © Sarah Allison/123RF.com)

Vorlesen:

Bundestag beschließt Infrastrukturgesetz

Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen damit effizienter und schneller ablaufen, besonders in den Bereichen Verkehr und Energie.

Das jetzt vom Bundestag verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz sieht Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung vor. Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und effizienter machen. Ziel ist es, in Zukunft deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorzubereiten, damit sie genehmigt werden können.

Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei, heißt es im Gesetz. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, "dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann".

Einheitliches Verfahrensrecht

GesetzentwurfHier finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Hier finden Sie die vom Verkehrsausschuss geänderte Fassung.
Ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren soll die Rechtsanwendung erleichtern. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft und die Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sollen vereinfacht werden.

Die Umsetzung von Vorschriften des Natur- und Umweltschutzes soll vereinfacht werden. Für bestimmte Vorhaben im "überragenden öffentlichen Interesse" werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Infrastruktur schneller modernisieren

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchueringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuering

Das Handwerk wertet die Verabschiedung des Gesetzes als wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. "Das Gesetz schafft die Grundlage, um bei der Modernisierung der Infrastruktur schneller voranzukommen, insbesondere bei der Erneuerung von Verkehrswegen, der Sanierung von Brücken und der Beseitigung von Engpässen im Bestandsnetz", sagt Holger Schwannecke. 

Zu begrüßen sei auch die weitere Stärkung der Stichtagsregelung, die erweiterten Möglichkeiten zum Ersatzgeld bei Energieinfrastrukturvorhaben und die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf weitere Bereiche erhöhten die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks

Baurechtsreform umsetzen

"Deutschland braucht verlässliche Standortbedingungen, schnellere Verfahren und ein klares Signal für Investitionen. Dazu gehört auch die zügige Umsetzung der derzeit im Bundestag beratenen Baurechtsreform. Wichtig ist dabei, dass das geplante Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur diesen Kurs unterstützt und nicht durch neue Hemmnisse erschwert", fordert Schwannecke. 

Der Schutz wertvoller Naturflächen sei ein wichtiges Ziel und müsse durch zielgerichtete Regelungen gesichert werden. Schwannecke: "Zusätzliche Abwägungsanforderungen, höhere Kompensationslasten oder neue Verzögerungsrisiken müssen jedoch vermieden werden. Erforderlich sind praktikable und flexibel umsetzbare Ausgleichsmaßnahmen, die die natürliche Umwelt stärken und zugleich die Umsetzung von Bauvorhaben ermöglichen."

Baugewerbe begrüßt den Beschluss

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

Auch das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des Bundestags. "Deutschland hat zuletzt mehrfach erlebt, was passiert, wenn marode Bauwerke zu spät saniert werden. Genau hier setzt das Gesetz an. Es macht Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und rechtssicherer – vor allem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten. Wie dringend dieser Vorrang ist, zeigen die jüngsten Schadensfälle", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe

Positiv bewertet er auch die gestärkte Zuständigkeit der Straßenbaubehörden für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Künftig sollen allein die Straßenbaubehörden verantwortlich sein; zusätzlicher Genehmigungen bedarf es dann grundsätzlich nicht mehr. Jeder Monat im Verfahren sei ein Monat, in dem ein Bauwerk weiter altere. Dieses Risiko werde nun reduziert.

"Zwar gibt es noch Luft nach oben. Die beabsichtigten Änderungen werden jedoch einen enormen Fortschritt darstellen. Verkehrsprojekte wie der Ersatzneubau der Carolabrücke in Dresden und weitere dringende Maßnahmen können schneller angegangen und damit Brückensperrungen wie in Bonn künftig vermieden werden. Hier hat die Bundesregierung ihre Versprechen umgesetzt und geliefert. Nun ist der Bundesrat am Zug und wir appellieren an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen", so Pakleppa.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: