Für Bewerber aus sogenannten Drittstaaten sind ein Visum und ein Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 Pflicht

Für Bewerber aus sogenannten Drittstaaten sind ein Visum und ein Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 Pflicht (Foto: © UlrikeSchanz/123RF.com)

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Wie man Azubis aus dem Ausland richtig einstellt

Betriebsführung

Fachkräftemangel herrscht auch im Handwerk. Daher setzten nicht wenige Betriebe auf ausländische Auszubildende. Hier lesen Sie, worauf man bei der Anstellung achten sollte.

Viele Handwerksbetriebe suchen Nachwuchskräfte und wenden sich daher zunehmend an Auszubildende aus dem Ausland. Auch ein Projekt des itb zeigt, wie Azubis aus aller Welt das deutsche Handwerk stärken. Die Handwerkskammern bieten Unterstützung bei der Anstellung. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen.

Rechtliche Voraussetzungen 

Für Azubis aus EU-Staaten oder Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA – Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz – bestehen nur wenige bürokratische Hürden. Sie können ohne Altersbeschränkung und ohne zusätzliche Genehmigungen eine duale Ausbildung in Deutschland beginnen.

Für Bewerber aus sogenannten Drittstaaten sind ein Visum und ein Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 Pflicht. Ines Rimmele, Migrationsbeauftragte der Handwerkskammer Konstanz, empfiehlt Betrieben, nur Bewerber ab Sprachniveau B2 einzustellen. Zusätzlich ist es notwendig, dass der Lebensunterhalt des Auszubildenden durch die Ausbildungsvergütung gesichert wird, was etwa eintausend Euro netto pro Monat entspricht. Ein bereits geschlossener Ausbildungsvertrag oder ein konkretes Ausbildungsangebot sowie eine Absichtserklärung des Betriebs gehören zu den erforderlichen Unterlagen.

Vorsicht vor Vermittlungsagenturen!

Betriebe sollten bei Kontakten durch Vermittlungsagenturen vorsichtig agieren. Es gibt Anbieter, bei denen Auszubildende hohe Vermittlungsgebühren zahlen müssen und sich dadurch verschulden. Die Migrationsbeauftragte der Handwerkskammer Konstanz empfiehlt, auf etablierte Einwanderungsprojekte mit vertrauenswürdigen Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten in Deutschland zu setzen.

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Visumsverfahren dauert manchmal lang

Das Verfahren der Visumsvergabe kann Wartezeiten von bis zu einem Jahr mit sich bringen. Betriebe sollten frühzeitig mit der Organisation beginnen. Nach der Einreise muss das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Die Verantwortung für den Auszubildenden liegt in der Regel beim Betrieb. Wegen der Herausforderungen im Zusammenleben und der Integration wird empfohlen, bevorzugt volljährige internationale Auszubildende einzustellen. Unterstützung benötigen diese oft bei behördlichen Anmeldungen, beim Besuch von Sprachkursen, bei der Wohnungssuche und Nachhilfe sowie bei der alltäglichen Orientierung.

Problemlösungen und Beratung

Treten im Ausbildungsverlauf Probleme auf oder der Auszubildende hat Schwierigkeiten bei der Integration, sollten Betriebe umgehend Kontakt zur Handwerkskammer aufnehmen. Die Ausbildungsbegleiterinnen unterstützen und setzen sich dafür ein, gefährdete Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und zur erfolgreichen Beendigung der Ausbildung beizutragen. Die Handwerkskammern beraten Mitgliedsbetriebe zu allen Fragen rund um das Thema unter dem Stichwort "Kümmerer", "Integrationsbegleiter" oder im Rahmen von Programmen wie KAUSA und speziellen Fachkräfte-Projekten.

Quelle: Handwerkskammer Konstanz

Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!

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Text: / handwerksblatt.de

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