Handwerk fordert praxisnahe Vorgaben für Metallverarbeitung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert im Zuge neuer Vorgaben zur Metallverarbeitung eine mittelstandsverträgliche und praxisnahe Umsetzung. Mehrbelastungen für kleine Betriebe müssten vermieden werden.
Die Bundesregierung will eine EU-Verordnung zur Metallverarbeitung umsetzen und hat dazu den Entwurf für eine Verwaltungsvorschrift vorgelegt. Davon betroffen sind auch Betriebe der Oberflächen- und Galvanotechnik sowie des Metallhandwerks.
Es geht in den "Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken" (BVT-Schlussfolgerungen) vorrangig das Warmwalzen, das Kaltwalzen, das Drahtziehen, die kontinuierlich betriebene Schmalztauchveredelung sowie die Stückverzinkung. Emissionswerte für Luftschadstoffe wie Gesamtstaub, Stickstoffoxide, Schwefeloxide sowie gasförmige und staubförmige anorganische Stoffe werden festgelegt. Vorgesehen sind auch Anpassungen der Überwachungs-, bau- und betrieblichen Anforderungen. Ziel ist es, einen insgesamt besseren Umweltschutz zu erreichen.
Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bekennt sich zu hohen Umweltschutz- und Gesundheitsstandards und unterstützt die europäische Harmonisierung der Umweltvorgaben.
Entscheidend ist aus seiner Sicht jedoch, dass die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen im nationalen Recht technisch und wirtschaftlich machbar sowie mittelstandsverträglich bleibt. Eine Überforderung kleiner und mittlerer Unternehmen kann laut ZDH zu Verlagerungen von Produktionskapazitäten ins Ausland führen, was Wertschöpfung und Innovation in Deutschland gefährdet und möglicherweise globale Umwelt- und Klimabilanzen verschlechtert.
Keine Anforderungen über EU-Standards hinaus
Die Bestrebungen, die neuen Vorgaben in Deutschland bundeseinheitlich ohne zusätzliche Anforderungen umzusetzen, begrüßt der Verband. Einzelne Erleichterungen für kleinere Anlagen, etwa durch geringere Messfrequenzen, sind bereits im aktuellen Entwurf berücksichtigt.
Gleichzeitig stellen die erweiterten Mess-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten jedoch eine erhebliche Belastung für handwerkliche Betriebe dar, so das ZDH. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen verfügten häufig nicht über ausreichende personelle Ressourcen, was den Bedarf an externen Fachleistungen erhöhe. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels sei davon auszugehen, dass sich diese Problematik weiter verschärfe.
Neue Kosten treffen vor allem kleine Betriebe hart
Neben laufenden Kosten für zusätzliche Messungen entstehe Bedarf an Investitionen für technische Nachrüstungen sowie indirekte Kosten durch betriebliche Anpassungen. Diese Investitionen träfen kleinere Betriebe wegen begrenzter finanzieller Ressourcen besonders hart. Außerdem zweifelt der ZDH, dass die im Entwurf dargestellte Folgenabschätzung den tatsächlichen Aufwand und die Auswirkungen des Fachkräftemangels vollständig abbildet.
Für Bestandsanlagen sei die Umsetzung einzelner Regelungen praktisch oft nur eingeschränkt möglich, betont der Handwerksverband. Besonders räumliche und prozessuale Bedingungen erschwere die Umsetzung. Zudem fehlten konkrete Ansätze zur Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungs- und Nachweisverfahren. Dadurch bestehe das Risiko unterschiedlicher Vollzugspraxen in den Ländern, was zu zusätzlicher Unsicherheit für Unternehmen führen könne.
Angesichts dieser Herausforderungen fordert der ZDH, die Belange des Handwerks im weiteren Verfahren stärker zu berücksichtigen. Mess- und Dokumentationspflichten sollten auf ihre Verhältnismäßigkeit für kleine Betriebe überprüft, praxisgerechte Übergangsfristen eingeführt und Verfahren weiter vereinfacht und digitalisiert werden.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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