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HWK Trier | Juli 2026
Nachfolger, Neubau, Neustart: Handwerk stellt die Weichen
Der neue Wirtschaftsminister Michael Ebling zu Gast bei der HWK-Vollversammlung – Beschlüsse zu Ausbildung und Campus-Ausbau
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Juli 2026
Die Bundesregierung schafft die telefonische Krankschreibung ab und führt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag ein.
Die Koalition hat ihr Reformpaket vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, dass die von vielen Arbeitgebern kritisierte telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Sie war zu Corona-Zeiten zunächst als Sonderregelung eingeführt und später immer wieder verlängert worden.
Eine andere wichtige Änderung betrifft die Vorlage einer AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber: "Wir führen eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor der Presse. "Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten", so Merz weiter. Aktuell muss die AU-Bescheinigung in den meisten Fällen erst am dritten Tag der Krankheit von den Beschäftigten vorgelegt werden.
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Auch die falsche Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB soll stärker bestraft werden.
Außerdem werde im Rahmen der Reform des Primärarztgesetzes eine "Termingarantie Fachärzte" eingeführt.
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