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Krankmeldung: AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag

Die Bundesregierung schafft die telefonische Krankschreibung ab und führt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag ein.

Die Koalition hat ihr Reformpaket vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, dass die von vielen Arbeitgebern kritisierte telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Sie war zu Corona-Zeiten zunächst als Sonderregelung eingeführt und später immer wieder verlängert worden.

Eine andere wichtige Änderung betrifft die Vorlage einer AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber: "Wir führen eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz vor der Presse. "Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten", so Merz weiter. Aktuell muss die AU-Bescheinigung in den meisten Fällen erst am dritten Tag der Krankheit von den Beschäftigten vorgelegt werden. 

In der ZDF-Sondersendung Maybrit Illner (2. Juli 2026) betonte Merz: "Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis, sie müssen vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben." Firmen und Tarifverträge könnten von der gesetzlichen Regelung, die jetzt geschaffen werden soll, abweichen. 

Aktuell müssen Arbeitnehmer ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Arbeitgeber können aber auch vorher - schon ab dem ersten Tag - ein Attest verlangen.

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Zudem soll künftig die falsche Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGBl stärker bestraft werden. Außerdem werde im Rahmen der Reform des Primärarztgesetzes eine "Termingarantie Fachärzte" eingeführt.  

"Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt"

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet die Reform als "Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt". Das werde zu "übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen wird", so der KBV-Vorstand. Die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sagen:

"Es grenzt zudem an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis. Immer mehr staatliche Regulierungen statt persönlicher Freiheit zeichnen das Regierungshandeln aus."

Die Bundesregierung würde die Realität ausblenden. Das zeige auch der Hinweis auf eine Facharzt-Termingarantie bei Einführung einer Primärversorgung. "Termingarantien müssen medizinisch begründet sein und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen."

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Text: / handwerksblatt.de

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