Neue Regeln für Umweltwerbung
Seit Ende September gilt die sogenannte "EmpCo-Richtlinie". Deshalb müssen Handwerksbetriebe bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen genauer hinschauen und diese prüfen.
Seit dem 27. September 2026 gelten wichtige Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht um. Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen, mehr Transparenz zu schaffen und sogenanntes "Greenwashing" zu verhindern. Auch Handwerksbetriebe sind von den Neuregelungen betroffen, wenn sie gegenüber privaten Kundinnen und Kunden mit Umweltvorteilen, Nachhaltigkeit oder entsprechenden Siegeln werben.
Umweltversprechen müssen nachvollziehbar sein
Viele Betriebe werben bereits mit Aussagen wie: "klimafreundlich", "umweltfreundlich", "nachhaltig", "CO₂-neutral" oder "ressourcenschonend". Künftig dürfen solche Aussagen nur noch verwendet werden, wenn sie sachlich richtig, für Verbraucher verständlich und nachweisbar sind. Allgemeine Umweltbehauptungen ohne ausreichende Begründung können als irreführende Werbung eingestuft werden. Wer beispielsweise mit einer "klimaneutralen" Dienstleistung oder einem "nachhaltigen" Produkt wirbt, muss dokumentieren können, worauf sich diese Aussage konkret stützt.
Vorsicht bei Siegeln
Besondere Aufmerksamkeit gilt künftig Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln. Nicht jedes Logo oder selbst entwickelte Gütezeichen darf weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Zulässig sind grundsätzlich nur solche Nachhaltigkeitssiegel, die
- auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen,
- von unabhängigen Stellen überprüft werden oder
- von staatlichen Einrichtungen vergeben werden.
Eigene oder nicht überprüfbare "Öko-Siegel" können künftig ein erhebliches Abmahnrisiko darstellen.
Folgen und Handlungsempfehlung
Verstöße gegen die neuen Vorschriften können von Wettbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder anderen berechtigten Stellen abgemahnt werden. Neben Unterlassungsansprüchen können dadurch auch Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen. Handwerksbetriebe sollten deshalb dringend ihre Werbematerialien (Webseite, Flyer, …) vor dem Stichtag kontrollieren und alle dort getätigten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Kernfragen dabei sind insbesondere:
- Ist die Formulierung für Verbraucher eindeutig verständlich?
- Ist die getätigte Aussage objektiv nachweisbar?
Hintergrund: Neuregelungen Hintergrund Bei Unklarheiten zur Richtlinie und allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise, steht der Fachbereich "Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung" mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt Ansprechpartner ist Marcel Quinten, Tel.0681 5809264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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