ZDH: "Pflegereform bringt keine Stabilität"
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält in erster Linie Sparmaßnahmen. Aus Sicht des Handwerks reichen die nicht aus, um die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftssicher aufzustellen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz geeinigt. Nach längeren Verhandlungen bleiben strukturelle Änderungen zunächst größtenteils außen vor. Eine Strukturreform soll später folgen. Was bleibt, sind Sparmaßnahmen, die die Pflegeversicherung laut Bundesgesundheitsministerium auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen sollen, um so die pflegerische Versorgung zu sichern.
Die Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite seien ein erster Schritt, um die Finanzierung Pflegeversicherung zu stabilisieren, sagt Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). "Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten. Wichtig ist: Unser Pflegesystem ist ein Teilleistungssystem. Angesichts stark steigender Kosten für Pflegeheime müssen wir insbesondere die häusliche Pflege noch stärker unterstützen."
Das plant die Regierung:
Stabilisierung der Finanzen
- Nachvollziehen der Regelungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Zum 1. Januar 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Dabei gelten die gleichen Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige.
- Ab dem 1. Januar 2027 wird der Beitragszuschlag für kinderlose SPV-Mitglieder um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben.
- Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang.
- Ab dem Jahr 2029 wird eine jährliche, regelhafte und damit verlässliche Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt. So gehen Preissteigerungen nicht mehr einseitig zu Lasten von Pflegebedürftigen.
Stärkung von Prävention
- Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben künftig Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung "Check-up 60+". Mit der Ergänzung des Check-ups ab 60 Jahren können gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst und bewertet werden, so dass ein Verlust von Selbständigkeit oder der Eintritt von Pflegebedürftigkeit besser vermieden werden können. Krankenkassen können ihren Versicherten zudem in Zukunft besser passende Präventionsangebote empfehlen und hierfür vorhandene Daten nutzen.
- "Reha vor Pflege": Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird künftig konsequenter geprüft, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann.
- Durch eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung erhalten Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, künftig frühzeitig und fortlaufend Unterstützung. Neben dem Aufbau eines stabilen, nachhaltigen Versorgungsarrangements ist das Ziel der Pflegebegleitung insbesondere die Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Situation der Pflegebedürftigen und die Entlastung der pflegenden An- und Zugehörigen. Im Rahmen der Pflegebegleitung wird außerdem auch die Inanspruchnahme von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen unterstützt.
Weniger Bürokratie, bessere Versorgungsstrukturen
- Das digitale "Pflege-Cockpit" macht die Organisation der Pflege in Zukunft einfacher. Mit der Einführung eines zentralen Online-Zugangs werden alle Informationen und Instrumente, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen, um die Pflege im Alltag zu managen und sich in der Pflegeversicherung zu orientieren, an einem digitalen Ort gebündelt. Anstatt selbst lange nach Informationen suchen zu müssen, genügt damit in Zukunft ein einziges Log-in, um Anträge zu stellen, Anbieter zu finden, Informationen zur Pflege zu erhalten oder einen Überblick über die bezogenen Leistungen zu bekommen.
- Durch die Bündelung bisher separater Leistungen wird es ermöglicht, die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege – das Pflegegeld und die Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste – in den Pflegegraden 2 bis 5 zu erhöhen. Für die niedrigschwellige Unterstützung im Alltag wird anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags in Zukunft ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt. Dadurch wird das Leistungsrecht übersichtlicher und die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen können im Rahmen der neuen Leistungsbudgets jeweils selbst entscheiden, für welche Versorgungsbedarfe sie die Leistungen vorrangig einsetzen wollen.
- Auf die Belange von Familien mit pflegebedürftigen Kindern wird besonders geachtet: Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro im Monat, also bis zu 3.600 Euro im Jahr. Damit können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden. Zu diesen zählen unter anderem auch von den Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende, die als Nachbarschaftshilfe organisiert sind.
- Zudem soll die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen in Zukunft besser sichergestellt werden. Für die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen und Überbrückungssituationen gibt es ein Überbrückungsbudget, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege verwendet werden kann. Ab dem Jahr 2028 soll es auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben.
- Die Begutachtungssystematik wird im Sinne der ursprünglichen wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst, so dass die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Darüber hinaus wird ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der das Begutachtungsinstrument und -verfahren künftig kontinuierlich überprüfen und fachlich fundierte Empfehlungen und Vorschläge erarbeiten soll, um Anpassungen an gesellschaftliche Veränderungen sowie medizinische, technische und pflegewissenschaftliche Entwicklungen vornehmen zu können. Für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Personen gilt ein Bestandsschutz.
Besserer Einsatz von Technik und Digitalisierung
- Das Recht der Pflegeversicherung wird modernisiert: Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird geöffnet, um Pflegeeinrichtungen mehr Raum für Innovationen zu geben und mehr Anreize für den Einsatz von Technik und Digitalisierung zu setzen. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten durch eine Innovationsregel mehr Freiraum für Innovationen, die sie mit den Pflegekassen abstimmen können, wenn dabei der Schutz der Pflegebedürftigen nicht beeinträchtigt wird. Zudem sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen durch sogenannte Transformationsstellenanteile die Möglichkeit erhalten, den Einsatz von Technik und Digitalisierung in bestimmtem Umfang und Zeitraum in den Pflegesätzen geltend machen zu können, wenn damit personalentlastende Wirkungen zu erwarten sind.
- Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird verstetigt und erhält weitere Aufgaben. Dadurch kann es die Digitalisierung in der Langzeitpflege besser und nachhaltig begleiten und dazu beitragen, dass Innovationen in der Versorgung ankommen.
- Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen hierfür einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro beitragen.
Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um die gesetzliche Pflegeversicherung zu stabilisieren. In dem Gesetzentwurf würde zwar wichtige Probleme aufgegriffen, er bleibe aber hinter dem Notwendigen zurück. "Wer die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichern will, muss über dieses Gesetz hinausgehen", erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Es sei richtig, die Ausgabenpolitik in den Blick zu nehmen und sich stärker an den verfügbaren Einnahmen zu orientieren. Die schwierige Finanzlage erfordere aber weitergehende Maßnahmen. Dittrich: "Ohne weitere Reformen würde das Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2027 auf 7,5 Milliarden Euro und im Jahr 2028 sogar auf 15 Milliarden Euro anwachsen. Es braucht deshalb weitere Einsparungen, um die gesetzliche Pflegeversicherung dauerhaft zu stabilisieren und Betriebe wie Beschäftigte zu entlasten."
Strukturen effizienter gestalten
Der Handwerkspräsident begrüßt die Anpassung der Begutachtungssystematik zur Bestimmung der Pflegegrade, den Wegfall des Entlastungsbeitrages für haushaltsnahe Dienstleistungen und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner. "Nicht akzeptabel ist, dass die Rückzahlung der Bundesdarlehen auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben und die Finanzierungsprobleme damit lediglich vertagt werden." Statt die Finanzierungslasten auf die Beitragszahler zu verlagern, müsse der Staat versicherungsfremde Leistungen "endlich aus Steuermitteln finanzieren".
Auch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und zusätzliche Pflegeversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte seien eine Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vor allem für personalintensive Handwerksbetriebe. "Neue Leistungen wie ein Sozialraumbudget setzen in einer Phase notwendiger Konsolidierung die falschen Prioritäten. Vorrang muss haben, bestehende Strukturen effizienter zu gestalten und die Pflegeversicherung dauerhaft finanzierbar aufzustellen."
Dittrich fordert ein Gesamtkonzept
Dem Pflegeneuordnungsgesetz müssten zusätzliche Änderungen folgen. "Erforderlich ist ein Gesamtkonzept für Rente, Gesundheit und Pflege mit dem Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge wieder unter 40 Prozent zu senken. Dazu gehört auch, die private Vorsorge zu stärken, etwa durch eine obligatorische private Pflegevorsorge mit staatlicher Förderung. Nur mit einer tragfähigen Finanzierung und einer fairen Verteilung der Lasten lassen sich die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhalten."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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