Fachkräfte sollen ihre Qualifikationen außerhalb ihres Heimatlandes einfacher nachweisen können. Sie sollen auch schneller anerkannt werden.

Fachkräfte sollen ihre Qualifikationen außerhalb ihres Heimatlandes einfacher nachweisen können. Sie sollen auch schneller anerkannt werden. (Foto: © happyalex/123RF.com)

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EU-Kommission legt Paket für Arbeitsmarktmobilität vor

Mit dem Paket für Arbeitsmarktmobilität will die Europäische Kommission die Rechte der Arbeitnehmer stärken. Geplant ist auch ein standardisiertes Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Das Handwerk hält das für unnötig.

Die Europäische Kommission hat das Paket für Arbeitsmarktmobilität auf den Weg gebracht. Damit will sie die Rechte der Arbeitnehmer in Europa stärken. Geplant ist die Einführung des Europäischen Sozialversicherungspasses. Mit ihm sollen Arbeitnehmer ihre Sozialversicherungsdokumente vollständig digital anfordern und erhalten können. Dazu gehören auch die Europäische Krankenversicherungskarte und die Bescheinigung A1 für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer, die den Sozialversicherungsschutz im Heimatland nachweist.

EUid-BrieftascheEUid-Brieftaschen werden es jedem in Europa ermöglichen, sich beim Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten sicher zu identifizieren und digitale Dokumente wie mobile Führerscheine und Bildungsnachweise – alles von seinen Mobiltelefonen aus – zu speichern und anzuzeigen. Sie werden auch die Privatsphäre verbessern, indem sie nur die genauen Informationen teilen, denen sie zugestimmt haben.
Quelle: EU-Kommission
Außerdem will die Kommission bürokratische Hürden abbauen, die Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften behindern. Die Wartezeiten für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sollen erheblich verkürzt werden. Als Nachweis der Qualifikationen soll ein standardisiertes digitales Format dienen, das in der "EUid-Brieftasche" abrufbar sein soll. "Dadurch wird es einfacher, die Echtheit der Qualifikationen zu überprüfen. Ein verbindliches digitales Verfahren wird die grenzüberschreitende Anerkennung für reglementierte Fachkräfte schneller, billiger und sicherer machen", so die Kommission.

Gemeinsame Ausbildungsrahmen

Die Einführung eines einheitlichen europäischen digitalen Arbeitsablaufs soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand und die Kosten sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Antragsteller verringern. Anträge und Belege werden in allen EU-Sprachen akzeptiert, wodurch die Kosten für beglaubigte Übersetzungen gesenkt werden sollen. Die Einsparungen bei den Verwaltungskosten für die zuständigen Behörden und die Antragsteller bis 2040 schätzt die Kommission auf knapp 490 Millionen Euro.

Es sollen gemeinsame Ausbildungsrahmen für verschiedene reglementierte Berufe entwickelt werden, in denen die Mindestanforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse festgelegt sind, die für einen Beruf erforderlich sind. Die EU-Kommission will dann die automatische Anerkennung ausweiten, besonders auf Berufe, in denen Fachkräfte fehlen. Zudem sollen gemeinsame Standards für die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen für EU-Bürger und Fachkräfte aus Drittländern definiert werden.

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Kein Bedarf für zusätzliche Legislativmaßnahmen

Eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) soll die EU-Länder in Zukunft bei der Durchsetzung des EU-Rechts unterstützen. Diese Behörde soll auch Missbräuche gegen Drittstaatsangehörige, die in der EU arbeiten, und illegale Beschäftigung bekämpfen. Wenn das für Arbeitsmarktmobilität vollständig umgesetzt wird, werden bis 2040 schätzungsweise sechs Milliarden Euro an Leistungen durch eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Überprüfung von Sozialversicherungsdokumenten in Echtzeit, Betrugsvermeidung und andere Einsparungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Behörden bereitgestellt.

"Aus Sicht des Handwerks sollte die EU bei der Übertragbarkeit von Qualifikationen unterstützend wirken und nicht gesetzgeberisch eingreifen", erklärt Holger Schwannecke. Für zusätzliche Legislativmaßnahmen bestehe kein Bedarf. Das gelte auch für den geplanten Aufbau eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens im Rahmen der Initiative zur Portabilität von Kompetenzen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Die Zahlen der Anerkennungsverfahren im Handwerk seien niedrig und damit für die Fachkräftemobilität nachrangig. Zudem werde ein Großteil der Verfahren fristgerecht anerkannt.

"Auch die teilweise erheblichen Unterschiede bei den Ausbildungsinhalten in den einzelnen Mitgliedstaaten sprechen klar gegen gemeinsame Ausbildungsrahmen. Diese würden zudem Parallelstrukturen im Bereich der beruflichen Bildung schaffen. Die EU sollte dort tätig werden, wo sie einen nachgewiesenen Mehrwert schaffen kann." Der Europäische Sozialversicherungsausweis jedoch stärke das Handwerk im europäischen Binnenmarkt. "Außerdem lassen sich nationale Datenbanken, auch aus Drittstaaten, auf EU-Ebene verknüpfen, damit Qualifikationen und Abschlüsse transparenter werden." Auch die ELA könne einen echten Mehrwert für Handwerksbetriebe bieten.

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Text: / handwerksblatt.de

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