Das sagt das Handwerk zum Reformpaket der Bundesregierung
Im Koalitionsausschuss haben die Regierungsparteien umfassende Reformen verabredet. Damit setze der Gesetzgeber an vielen richtigen Stellen an, urteilt das Handwerk.
Die CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein großes Reformpaket geeinigt. Dazu gehören die Reform des Rentensystems, eine Steuerreform und Maßnahmen zum Bürokratieabbau. "Die Einigung des Koalitionsausschusses zeigt, dass die Regierungskoalition auch bei schwierigen Themen handlungs- und kompromissfähig ist. Das ist angesichts der wirtschaftlichen Lage eine zentrale und ganz wichtige Botschaft", erklärt Jörg Dittrch, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Ein Kompromiss bedeutet naturgemäß, dass sich nicht alle Erwartungen erfüllen. Das gilt auch für das Handwerk."
Die Bundesregierung setze mit ihren Maßnahmen aber an vielen richtigen Stellen an. Die Entlastung von Familien und Beschäftigten durch höhere Freibeträge, Kindergeld sowie Anpassungen im Einkommensteuertarif stärke die Kaufkraft. Das könne sich stabilisierend auf die Binnenkonjunktur auswirken, von der auch viele Handwerksbetriebe mittelbar profitierten. Der Verzicht auf eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und des Spitzensteuersatzes verhindere eine zusätzliche steuerliche Belastung, besonders für Personenunternehmen
Entscheidung im Sinne das Handwerks
ReformpaketHier lesen Sie mehr zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Reformen.Dittrich: "Für bis zu 76 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland ist das ein wichtige Botschaft der Verlässlichkeit. Das verhältnismäßig geringe Volumen zur Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern ist in der Abwägung zwischen den diskutierten Gegenfinanzierungsvorschlägen insbesondere mit Blick auf eine Erbschaftsteuererhöhung sowie eine massive Erhöhung von Spitzen- und Reichensteuersatz im Sinne des Handwerks erfolgt." Wichtig sei auch der Erhalt des Handwerkerbonus. Die vorgesehene Reduzierung sei ein vertretbarer Kompromiss.
Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Henning SchachtDer geplant Abbau unnötiger Bürokratie habe das Potenzial, administrativen Aufwand in den Betrieben spürbar zu reduzieren und damit Kapazitäten für Ausbildung, Auftragsabwicklung und Investitionen freizusetzen. "Auch die vorgesehenen arbeitsmarktpolitischen Anpassungen, etwa mehr Flexibilität bei Befristungen, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Regeln im Sozialstaat greifen Forderungen auf, die aus Sicht des Handwerks seit Langem im Raum stehen. Ergänzend setzen die längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien einen branchenspezifischen Akzent."
Keine Entscheidung zum Arbeitszeitgesetz
Dittrich kritisiert dagegen die fehlende Entlastung von Personenunternehmen analog zur Senkung der Körperschaftsteuer. "Sie hätte über einen Abbau des Solidaritätszuschlags für Einkommensteuerpflichtige sowie eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung erfolgen müssen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf im Rahmen des angekündigten Steuervereinfachungsgesetzes." Negativ sei auch, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit noch auf sich warten lasse. Gerade für das Handwerk wären modernere Arbeitszeitregelungen ein wichtiger Beitrag gewesen, um den betrieblichen Anforderungen besser gerecht zu werden.
Das Baugewerbe wertet die Beschlüsse als wichtiges Zeichen für die Wirtschaft. "Für das Baugewerbe sind Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungen und ein flexiblerer Arbeitsmarkt entscheidende Voraussetzungen für mehr Investitionen und Wachstum. Bedauerlich ist allerdings, dass die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil der Einigung geworden ist. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei Steuern und Abgaben", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Die Belastung für Unternehmen und Beschäftigte bleibe hoch.
Rahmenbedingungen verbessern
Felix Pakleppa Foto: © ZDBAuch beim Wohnungsbau brauche es zusätzliche Impulse. Zu begrüßen sei der Beschluss, die Enteignung privater Wohnungsbestände auf Landesebene durch ein Bundesgesetz auszuschließen. Pakleppa: "Das schafft Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen privater Investoren. Eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft kann zwar unterstützen, wird die bestehenden Herausforderungen jedoch nicht allein lösen. Über 80 Prozent des Wohnungsbaus wird von privaten Bauunternehmen erbracht. Deshalb müssen vor allem die Rahmenbedingungen verbessert werden mit schnelleren Genehmigungen, weniger Bürokratie und verlässlicher Förderung."
Die Kürzung des Handwerkerbonus sei ein Wermutstropfen. "Sie setzt kein günstiges Signal für Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Wohnungsbau und trifft einen Bereich, der für die Baukonjunktur von besonderer Bedeutung ist", so Pakleppa. Aber es liege in der Natur der Sache, dass ein Kompromiss nicht alle Erwartungen erfüllen könne. "Die schnelle Einigung der Koalitionsspitzen auf ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung ist ein positives Signal. In kurzer Zeit wurden wichtige wirtschaftspolitische Vorhaben vereinbart. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Maßnahmen zügig und konsequent umzusetzen."
Längere Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien
Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht in den Plänen der Bundesregierung positive Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Viele Forderungen des Bäckerhandwerks seien erfüllt worden. "Besonders beim Bürokratieabbau, bei der Modernisierung des Datenschutzrechts und bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden wichtige Signale gesetzt", erklärt Roland Ermer, Präsident des Verbands. "Die Beschlüsse zeigen, dass die Koalition die Herausforderungen des Mittelstands und des Handwerks erkannt hat."
Roland Ermer Foto: © Georg Johannes LopataPositiv bewertet das Bäckerhandwerk die angekündigte Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die Einführung einer "Berichtspflichten-Bremse". Ebenso begrüßt der Verband die geplanten Erleichterungen im Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Reduzierung betrieblicher Beauftragtenpflichten. Ebenfalls positiv wird bewertet, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien und Konditoreien zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden sollen.
Kritik an Änderungen bei den Minijobs
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition an ihrer Zusage festhält, vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt eins zu eins entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags", so Ermer. Kritisch sieht der Verband dagegen die geplanten Änderungen bei den Minijobs. Die Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent belaste die Betriebe zusätzlich. Sollte die Reform darüber hinaus dazu führen, dass das bewährte Minijob-Modell an Attraktivität verliert, wäre dies besonders für Bäckereien mit einem hohen Gastronomieanteil problematisch. Viele Betriebe seien auf Minijobber angewiesen, um Personalspitzen in Verkauf und Cafébereich abzudecken.
Das könnte die schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen. Deshalb fordert der Zentralverband, die Auswirkungen der Reform sorgfältig zu prüfen und praxistaugliche Lösungen sicherzustellen. Zur angekündigten Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission will der Bäckerverband zunächst abwarten. Eine langfristig tragfähige Sicherung der Rentenversicherung sei grundsätzlich notwendig. Entscheidend werde jedoch sein, dass die Reformen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der lohnintensiven Handwerksbetriebe führen und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands erhalten bleibt.
Metallhandwerk begrüßt Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
Willi Seiger Foto: © Bundesverband MetallDas Reformpaket setze an vielen Stellen richtig an, sagt Willi Seiger, Präsident des Bundesverbands Metall. Es enthalte überfällige Maßnahmen in der Steuer- und Arbeitsmarktpolitik und beim Bürokratieabbau. "Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist das für mich ein wichtiges und gutes Signal an die Wirtschaft und an alle Beschäftigten im Metallhandwerk. Ich begrüße ausdrücklich die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die das Metallhandwerk schon seit Langem gefordert hat, sowie die Vorlage einer AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung. Damit wird der Betriebsablauf für uns wieder planbarer."
Positiv sei auch die Erhöhung der Freibeträge, des Kindergeldes sowie Anpassungen im Einkommensteuertarif zur Entlastung von Familien und Beschäftigten. Die Kaufkraft werde damit gestärkt. "Das kann sich positiv auf die Binnenkonjunktur auswirken, von der auch unsere Betriebe im Metallhandwerk mittelbar profitieren. Auch die vereinbarten Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind ein wichtiges Signal. Die angekündigte Berichtspflichten-Bremse und die Überprüfung der bestehenden Dokumentationspflichten durch eine Beweislastumkehr könnten, wenn sie konsequent umgesetzt werden, den administrativen Aufwand in Betrieben des Metallhandwerks spürbar reduzieren."
Es seien aber nicht alle Erwartungen des Metallhandwerks erfüllt worden. Seiger: "Kapitalgesellschaften werden über die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer entlastet. Vergleichbare Entlastungen für Personenunternehmen sind nicht vorgesehen. Damit bleibt eine Gleichbehandlung bislang aus. Bedauerlicherweise ist zudem die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil der Einigung geworden." Das Reformpaket sei ein Anfang. Für mehr Wachstum und Beschäftigung, für Investitionen und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland müssten zusätzliche Reformmaßnahmen mit dem Fokus auf den Mittelstand beschlossen werden.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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