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Brandenburg: Novelle der Bauordnung schafft neue Bauchancen

Handwerkspolitik

Der Landtag hat die Novelle der brandenburgischen Bauordnung beschlossen. Sie soll das Bauen einfacher und kostengünstiger machen.

Mit der Novelle will die Landesregierung neue Rahmenbedingungen setzen und der Baukonjunktur Auftrieb verschaffen. Die neuen Regeln sollen ab 2027 gelten. Schon ab dem 1. Oktober 2026 wird aber die Digitalisierung der Bauanträge für die Ämter verpflichtend sein.

Zudem wurde mit der Neuregelung der Bauordnung endlich die Genehmigungsfiktion verankert: Wenn innerhalb von drei Monaten alle Unterlagen eingereicht sind und keine Rückmeldung seitens der Behörde erfolgt, gilt ein Bauantrag als genehmigt. Für die Genehmigungsverfahren selbst gelten künftig gestraffte Verfahrensfristen hinsichtlich der Antragsbearbeitung und der Kontrolle auf Vollständigkeit der Anträge.

Neuer Schwellenwert für Bauvorhaben im Handwerk

Besonders wichtig: Der Schwellenwert für einfache Bauvorhaben, bei denen die Bauvorlagen durch Handwerksmeisterinnen und -meister erstellt werden dürfen, wird von 100 auf 150 Quadratmeter Grundfläche angehoben. In Kombination mit der Erstellung der bautechnischen Nachweise erweitert das die Planungs- und Handlungsmöglichkeiten für Meisterinnen und Meister insbesondere im Bereich der Einfamilienhäuser spürbar.

Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Genehmigungen für den Umbau, die Aufstockung oder die Umnutzung bestehender Gebäude werden vereinfacht. Das gilt für alle Gebäudeklassen und Nutzungsarten mit Ausnahme von Sonderbauten. So werden beispielsweise die Anforderungen für den Dachgeschossausbau und für die eingeschossige Aufstockung zu Wohnzwecken erleichtert. Modulares und serielles Bauen werden ebenfalls begünstigt.

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Sowohl die Genehmigungsfiktion als auch der neue Umbauparagraph versprechen spürbare Entlastungen in der Baupraxis. Zudem entfallen diverse bisher geltende Pflichten für Bauherren, die Bauvorhaben zusätzlich verteuert haben. So wurde etwa die Pflicht für Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern gestrichen.

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Text: / handwerksblatt.de

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