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HWK Trier | September 2026
Generation Z & Alpha verstehen
Junge Menschen ticken anders. Wie Schulen und Unternehmen sie erreichen können, das zeigt eine Veranstaltung in Bitburg.
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7. August 2026
Viele Jugendliche starten jetzt ihre Ausbildung im Handwerk. Oft ist es für sie der erste Kontakt zur Arbeitswelt. Das erfordert auch bei den Betrieben Geduld. Wie der Start gelingt und wie man Ausbildungsabbrüche vermeiden kann.
Um die wenigen Bewerberinnen und Bewerber, die noch eine Ausbildung machen möchten, muss man sich richtig gut kümmern. Die Zeiten, in denen ein Azubi bis zur Gesellenprüfung im Betrieb einfach "mitläuft", sind lange vorbei. Die guten Lehrlinge müssen gefördert werden, damit sie dem Betrieb treu bleiben, und diejenigen, die sich mit mathematischen Formeln, der Sprache oder anderen Themen schwertun, brauchen Unterstützung, damit sie den Anschluss nicht verlieren und die Ausbildung abbrechen.
Aber wie können Betriebe einschätzen, ob die Bewerberinnen und Bewerber den Aufgaben überhaupt gewachsen sind? Die Herausforderung beginnt schon beim Bewerbungsgespräch. Die Handwerkskammern unterstützen die Betriebe unter anderem dabei, das Zeugnis richtig zu lesen und die Abschlüsse richtig einzuschätzen. Bei jeder Handwerkskammer gibt es Ausbildungsberaterinnen und -berater, die den Firmen zur Seite stehen.
In Rheinland-Pfalz zum Beispiel wurden vor etwas mehr als zehn Jahren die Haupt- und Realschulen zusammengeführt. Die Jugendlichen können an der "Realschule Plus" entweder die Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) oder die Mittlere Reife erwerben. Was bedeutet, dass nicht jedes Abschlusszeugnis der "Realschule Plus" die Mittlere Reife einschließt.
Viele Handwerkerinnen und Handwerker, die keine Kinder in dem Alter haben, kennen den Unterschied nicht und schätzen die Bewerber dann falsch ein. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall nicht nur das Zwischenzeugnis zeigen lassen, sondern auch nachfragen, in welcher Klassenstufe der Kandidat ist und welchen Abschluss er oder sie anstrebt, raten Experten.
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Viele Betriebe sind heute sehr wohlwollend und geben auch den Schwächeren eine Chance. Die Jugendlichen brauchen dann aber von Anfang an eine intensivere Unterstützung durch den Betrieb und möglicherweise eine externe Nachhilfe wie zum Beispiel die Assistierte Ausbildung über die Agentur für Arbeit. Das kann schon vor Ausbildungsstart geklärt und organisiert werden. Dabei helfen die Ausbildungsberaterinnen und -berater bei den Handwerkskammern.
Betriebe sollten mindestens ein Gespräch in der Probezeit führen, wenn möglich gemeinsam mit den Eltern.
Ein weiteres Problem ist auch das "Ghosten", also dass Azubis ohne eine Info an den Betrieb zum ersten Ausbildungstag gar nicht erst erscheinen. Experten empfehlen daher, ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung den Kontakt zu halten.
Man kann zum Beispiel eine Bindung aufbauen, indem man die Jugendlichen vorab zu Firmenveranstaltungen einlädt. Oder man schickt ihnen vor dem Ausbildungsstart ein paar Infos zum Betrieb und den neuen Kollegen zu, damit sie sich von Beginn an leichter zurechtfinden.
Tipp von Katja Haid, Ausbildungsbegleiterin bei der Handwerkskammer Konstanz: "Schicken Sie einen Brief mit den wichtigsten Informationen. Wann geht es am ersten Tag los? Wer ist mein Ansprechpartner? Was muss ich mitbringen? Wo soll ich mich melden? Das sorgt für Sicherheit, und die Jugendlichen fühlen sich willkommen. Sie können den Auszubildenden mit seinen Eltern auch zum Betriebsbesuch nach der Vertragsunterzeichnung einladen."
Das Team sollte außerdem informiert sein, wann der Auszubildende kommt. "Liegt die Arbeitskleidung bereits am ersten Tag bereit, vermittelt das Wertschätzung und stärkt das Teamgefühl." Auch das Berichtsheft sollte vorbereitet sein.
Fast 30 Prozent der Ausbildungsverträge werden vorzeitig aufgelöst. Das geht aus dem Berufsbildungsbericht 2026 der Bundesregierung hervor. "Meist hat das keine fachlichen Gründe. Eher fühlen sich die Jugendlichen unsicher wegen der Abläufe, sind mit den Erwartungen an sie überfordert oder kommen mit den Rollen innerhalb des Betriebs nicht klar", erklärt Alexandra Hagen-Ettl, ebenfalls Ausbildungsbegleiterin bei der Handwerkskammer Konstanz.
"Betriebe sollten gleich am Anfang deutlich klären, welche Erwartungen an die Azubis gestellt werden. Sonst scheitert die Ausbildung nicht am Können, sondern am Miteinander", betont Hagen-Ettl. Für die Auszubildenden sei das in der Regel der erste Kontakt mit dem Arbeitsleben. "Sie kommen in eine ganz neue Rolle. Betrieb, Berufsschule, ÜBA – alles ist neu. Auch der Ortswechsel erfordert ein wenig Planung", gibt sie zu bedenken. "Da braucht es manchmal vielleicht ein bisschen mehr Betreuung am Anfang."
Außerdem raten die Ausbildungsbegleiterinnen dazu, Verhaltensregeln gleich am Anfang mitzuteilen und schriftlich festzuhalten. "Pünktlichkeit, Umgangston, Auftreten gegenüber Kunden, Verhalten im Team – vieles wird vorausgesetzt, aber nicht erklärt", beobachtet Katja Haid immer wieder. Das führt zu Reibereien. "Vor allem Handynutzung und Raucherpausen sorgen für Konflikte." Katja Haid empfiehlt, die Regeln bei Minderjährigen von den Eltern unterschreiben zu lassen.
– Berufsausbildungsvertrag abschließen. Muster gibt es bei den Handwerkskammern.
– Teilzeitausbildung: Die Berufsausbildung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dazu können sich Arbeitgeber bei ihrer Handwerkskammer beraten lassen.
– Anmeldung bei Berufsschule
– Anmeldung bei der Krankenkasse: Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung!
– Anmeldung beim zuständigen Finanzamt: Formulare gibt es beim für den Betrieb zuständigen Finanzamt.
– Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Am besten zeitgleich mit der Anmeldung beim Finanzamt.
– Bauhauptgewerbe: Auszubildende müssen zusätzlich bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) angemeldet werden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zu den ÜLU-Gebühren zu erhalten (soka-bau.de)
– Dachdeckerhandwerk: Azubis müssen für Zuschüsse bei den ÜLU-Gebühren bei der Lohnausgleichskasse des Dachdecker-Handwerks angemeldet werden (soka-dach.de).
– Personalakte: Verzeichnis der Jugendlichen anlegen oder ergänzen.
– Ausbildungsnachweis: Berichtsheft kostenlos zur Verfügung stellen (gibt es häufig auch schon als APP).
– Ausbildungsordnung bereitstellen (Download: bibb.de)
– Ausbildungsplan erstellen und bereithalten.
– Ausbildungsmittel müssen Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen (auch Fachliteratur für Prüfungen).
– Jugendliche: Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen einen Ausdruck des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Anschrift der Aufsichtsbehörde im Betrieb zur Einsicht auslegen oder aushängen. Bei mindestens drei Jugendlichen muss es einen Aushang über Beginn und Ende der regelmäßigen Arbeitszeit und der Pausen geben.
– Schulabschluss: Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses oder das Zeugnis des Schulabschlusses.
– Fragen klären, ob Nachhilfe von Beginn an notwendig ist, ob es Lernbeeinträchtigungen oder andere Besonderheiten gibt.
– Erstuntersuchungsbescheinigung: Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
– Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz (nur in Betrieben der Nahrungsmittelhandwerke). Es muss eine Belehrung beim Gesundheitsamt erfolgen.
– Aufenthaltstitel. Der Betrieb muss Kopien der Ausweisdokumente und gegebenenfalls auch Bescheide der Ausländerbehörde dem Ausbildungsvertrag beifügen.
– Steuer-ID des Lehrlings
– Bankverbindung
– Name und Anschrift der Krankenkasse
– Eine Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages.
– Ein Originalexemplar des eingetragenen Berufsausbildungsvertrages wenn er von der Handwerkskammer zurückgeschickt wurde.
– Ausbildungsordnung / betrieblicher Ausbildungsplan. Vorlagen zum Download unter: bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php.
– Ausbildungsnachweis / Berichtsheft (gegebenenfalls digital) kostenlos zur Verfügung stellen.
– Ausbildungsmittel
– Unfallverhütungsvorschriften
– Sicherheitskleidung
– Vielleicht auch ein Willkommensgeschenk und/oder eine Informationsmappe mit allen wichtigen Abläufen und Ansprechpartnern im Betrieb.
Mehr Checklisten für Ausbildungsbetriebe gibt es bei den Handwerkskammern!
Dieser Artikel wurde im Juni 2023 erstmals veröffentlicht und im August 2026 aktualisiert.
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